Hallo garfield,
mir ging es ausschließlich um Fortbildungszeugnisse o.ä. im Speziellen. Von Arbeitszeugnissen habe ich nur indirekt gesprochen, obwohl man nicht vorgelegte Arbeitszeugnisse ebenso werten könnte, ggf. mit einigen Abstrichen.
Habe jedoch dann wohl dem TE nicht richtig folgen können, dass es um Arbeitszeugnisse geht. Aber auch hier bin ich der Meinung, dass diese vorzulegen sind. Spätestens im Vorstellungsgespräch wird das Zeugnis sicher gefragt, damit sich der potenziell neue Arbeitgeber ein Bild machen kann. Und dann ist es so oder so zu spät für falsche Ehrlichkeit.
Ein schlechtes Arbeitszeugnis hat immer zwei Seiten: AN und AG. Und dass einzig und allen der AG dem AN eine reinwürgen will, ist heutzutage aufgrund der Maßgabe "wohlwollende" Zeugnisse zu verfassen relativ unwahrscheinlich. Wenn das Zeugnis nach Ansicht des TE total am wahren, damaligen Arbeitsalltag vorbeigeht, dann muss er auf einem besseren Zeugnis bestehen und das notfalls vorm Arbeitsgericht einklagen.
Etwas wegzulassen, weil es zu schlecht ist, führt aus meiner Erfahrung definitiv immer zu einer Ablehnung. Egal, was der Bewerber im Gespräch dann auch als Gründe anführt, es wirkt dann wie Beschönigen und Rausreden. Meist kein gutes Standing.
So ein schlechtes Arbeitszeugnis kann einem schon den Lebenslauf mächtig verhageln, aber wie gesagt: ist ja meist nicht allein Schuld das Arbeitgebers.
Grüße
KaBe