Erfüllt meine Vita die Zugangsvoraussetzung?

  • Ich würde gerne den WFW machen, weiß aber gar nicht ob ich die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.


    Also die beiden Punkte fallen schon mal raus bei mir!


    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder


    Eventuell könnte das vielleicht passen, bin mir aber nicht sicher


    3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder


    Die Voraussetzung müsste ich doch erfüllen oder?


    4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.



    Ich habe mal vor langer Zeit eine 2 jährige Lehre als Fotolaborant abgeschlossen, danach aber nicht als Fotolaborant gearbeitet. 2 Jahre gelobt, Zivi gemacht und dann eine 5 monatige kaufmännische Schulung an der VHS gemacht, Danach über eine Zeitarbeitsfirma 2 Jahre bei verschiedenen Firmen im Vertrieb gearbeitet. Anschließend 15 Jahre bei meinem letzen Arbeitgeber im Kundenservice. Habe Auftragsbearbeitung gemacht, Rechnungen geschrieben, kleiner Angebote, Bisschen Support, Kundenberatung und Datenpflege im ERP. Die letzen 5 Jahre war ich Teammanager meiner Abteilung.
    Seit Februar arbeitssuchend, seit Mai mach ich bei Anbieter **zensiert** die Vorbereitung zur Externenprüfung zum "Kaufmann für Büromanagement". Letze Woche hatte ich schriftliche Abschlussprüfung, im Januar noch die mündliche dann bin ich fertig.


    Was meint ihr, reicht das aus? Kaufmännische Erfahrung und Wissen auch durch den aktuellen Kurs sind vorhanden und ich mag Rewe echt gerne, versteht es auch was mir denke ich auch nicht ungelegen für den WFW kommt :mrgreen:

  • Letztlich prüft Deine IHK die Zulassungsvoraussetzungen. Also frage direkt dort an.
    Evtl. haben sie ein "Lebenslaufblatt", wo Du die Eckdaten einträgst und mit Zeugnissen einreichst.


    Ich vermute, bei Punkt 3 der WBQ ist das Ausbildungserfordernis erfüllt und die Berufspraxis, die lt. Absatz 3 "im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben" soll, kannst Du durch ein Zeugnis nachweisen.


    Zählt die Externenprüfung zum Kfm. für Bürokommunikation nicht als Punkt 1?

  • Letztlich prüft Deine IHK die Zulassungsvoraussetzungen. Also frage direkt dort an.
    Evtl. haben sie ein "Lebenslaufblatt", wo Du die Eckdaten einträgst und mit Zeugnissen einreichst.


    Ich vermute, bei Punkt 3 der WBQ ist das Ausbildungserfordernis erfüllt und die Berufspraxis, die lt. Absatz 3 "im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben" soll, kannst Du durch ein Zeugnis nachweisen.


    Zählt die Externenprüfung zum Kfm. für Bürokommunikation nicht als Punkt 1?


    Ich habe schon vor bei der IHK anzufragen, die haben dafür auch ein Formular für sowas. Allerdings kann ich ja erst wenn ich mein Zeugnis habe, sprich im Februar anfragen.


    Dachte, da ich bis Januar eh nur noch Vorbereitung für die mündliche habe, also nichts wildes, könnte ich doch schon mal Bücher kaufen und anfangen mein Wissen zu erweitern. Bin ja sozusagen voll drin im lernen und einige Sachen die ich so im Rahmenplan gesehen habe die kann ich.


    Wenn ich mir es so recht überlege, könntest du mit Punkt 1 recht haben. Ich habe ja nach Bestehen der Prüfung genau den gleichen Abschluss wie wenn jemand 3 Jahre die Lehre macht. Ich habe zwar nur 8 Unterricht im ganzen aber die Berufserfahrung davor zählt ja auch, ist ja auch eine Vorraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

  • Selbstverständlich erfüllst Du die Zugangsvoraussetzungen. Dein Externen-Prüfung fällt (bei erfolgreichen Abschluss) unter Punkt 1, außerdem erfüllt Deine Berufserfahrung zweifelsfrei den Punkt 4.



    Dachte, da ich bis Januar eh nur noch Vorbereitung für die mündliche habe, also nichts wildes, könnte ich doch schon mal Bücher kaufen und anfangen mein Wissen zu erweitern. Bin ja sozusagen voll drin im lernen und einige Sachen die ich so im Rahmenplan gesehen habe die kann ich.

    Gute Idee.