Betriebswirt. Womit anfangen?

  • Liebe Forengemeinde,
    Mein Username verrät schon um was es geht :)


    Ersteinmal vorweg denke ich, dass ich für den Betriebswirt und die Zeit des Büffelns hier wieder gut aufgehoben sein werde. Beim Fachwirt war es halt so.


    Auf in ein neues Abenteuer.


    Nur wo fange ich an?
    Was würdet Ihr mir raten?
    Am liebsten würde ich das Fach "rechtliche Rahmenbedinungen" als Erstes machen. Das ist so mein "Ding" und die Lernkarten schreiben sich hier auch etwas leichter da man "nur" Begriffsdefinitionen und Gesetze lernen muss.
    Zudem setzt das Recht ja die äussere Grenze der anderen Themen und steht "über allem" anderem. Lerne also von "aussen nach innen".


    Gute Idee? Oder andere Ideen?
    Welches Fach ist beim Betriebswirt das Schwerste? Beim Fachwirt wurde immer Unternehmensführung genannt. Wie ists da beim Betriebswirt? Wo die höchste Durchfallquote?


    Vielen Dank schon mal für die Antworten.

  • Zitat

    Welches Fach ist beim Betriebswirt das Schwerste? Beim Fachwirt wurde immer Unternehmensführung genannt. Wie ists da beim Betriebswirt? Wo die höchste Durchfallquote?


    Bilanz und Steuerpolitik afaik.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Am liebsten würde ich das Fach "rechtliche Rahmenbedinungen" als Erstes machen.

    Rechtliche Rahmenbedingungen ist das einzige Fach, in dem es rein um die Anwendung geht.... da werden dir in der Prüfung Sachverhalte geschildert, die du rechtlich beurteilen und lösen musst; bei den rechtlichen Rahmenbedingungen geht es eher weniger um das Lernen; dies zumal du fast alle wesentlichen Gesetze mitnehmen darfst.


    Ich habe bei meiner damaligen Vorbereitung nie eine Wissensfrage (wie z.B. Erläutern Sie das Abstraktionsprinzip) in alten Prüfungen gefunden.

    Welches Fach ist beim Betriebswirt das Schwerste? Beim Fachwirt wurde immer Unternehmensführung genannt. Wie ists da beim Betriebswirt? Wo die höchste Durchfallquote?

    Schwankt eigentlich immer zwischen Finanzwirtschaftliche Steuerung und Bilanz- und Steuerpolitik (.... kommt immer auf den "Gemeinheitsfaktor" der Prüfung an).


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

  • Ich habs irgendwie befürchtet.
    Bilanz- und Steuer... ohje.


    Garfield.
    Abstraktionsprinzip war fast immer Prüfungsfrage beim Fachwirt. Mit "Lern" mein ich z.B. käme ne Frage zur Arbeitnehmerhaftung - ich weis dann gleich ja gibts ist gestaffelt. Oder ne Frage zur Befristung - weis dann gleich nur mit Grund. Max 2 Jahre. Das "Buchwälzen" ist ja nur wenn man genau das Gesetz benennen muss. Beim Fachwirt 3 von 12 Aufgaben nur gewesen. Hoff das ist beim BW auch so.

  • Bei allen alten Prüfungen wie auch bei meiner damaligen Prüfung wird dir eine Situation vorgegeben, die du rechtlich beurteilen sollst. Nur mal so als Beispiel :


    Herr A hat sich vom Händler H. für sich privat einen PKW gekauft, welcher bei Übergabe 215.000 km gelaufen hat und rd. 10 Jahre alt ist. Nach rd. 1 Monat bleibt Herr A mit dem PKW stehen; ein Sachverständiger stellt einen kapitalen Motorschaden fest, welcher ein Resultat der hohen Laufleistung des Fahrzeugs ist; der Motorschaden wurde durch einen Umstand verursacht, der, so der Sachverständige, schon bei Übergabe des Fahrzeuges vorgelegen hat und häufig bei der von A gekauften PKW-Marke mit hoher Laufleistung vorgekommen ist. Als Herr A den Händler H zur Rede stellt, verweist dieser auf den Vertrag in dem explizit die Sachmangelhaftung ausgeschlossen wurde.


    a.) Beurteilen und begründen Sie, ob ein Sachmangel vorliegt.
    b.) Beurteilen und Begründen Sie, ob dem A rechtliche Ansprüche zustehen
    c.) Angenommen, es würden dem A Rechte zustehen, wären diese vertraglich wirksam ausgeschlossen ?


    So oder so ähnlich läuft die Prüung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen; da kann man dich aber durch das BGB, ProdHG, das BetrVG das KschG usw. scheuchen; bei den in den Prüfungen hinterfragten Rechtsgebieten wird dir eine Situation gestellt, die du beurteilen sollst.


    Das Nennen der Paragraphen ist in der Prüfung ein zweischneidiges Schwert; es gibt meist mehr Punkte, wenn du die richtigen Paragraphen anführst; Nennst du aber die falschen Paragraphen, ist das falsch und kostet dich Punkte. Ich habe mit den Paragraphen gearbeitet, weil man so meist einen roten Faden in die Argumentation kriegt.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
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    Einmal editiert, zuletzt von garfield1975 ()

  • @Garfield


    Danke für die Aufklärung. Dann hoffe ich nur ich hab genügend Zeit und find schnell die Lösung.


    Deine Aufgabe reizt mich gerad. Mal nur so ohne Bücher und Gesetze ausm Stehgreif.


    A. Ja ein Sachmangel liegt vor. Die hohe Laufleistung war zwar Bestandteil im Vertrag. Der Händler hat jedoch gesetzliche Pflichten. Übergabe einer mangelfreien Sache. Dies war nicht der Fall.


    B.Ja. Verbrauchsgüterkauf. Hier Beweislastumkehr ersten 6 Monate. Der Mangel war bereits vorhanden bei übergabe. Beweislast Händler. Daher Mängelbeseitigung (Fristsetzung) oder Rücktritt. Neulieferung nicht möglich, da kein Gattungskauf. Auto zu spezifiziert (Laufleistung, Vorbesitzer, Lackschäden etc).


    3. Nein. Da Gebrauchtgut nur Minimierung der gesetzlichen GewährleistungsFrist von 2 Jahre auf 1 Jahr möglich. Schutz des Verbrauchers greift hier.



    So ähnlich nur ausführlicher hätte ich das beantwortet. War überhaupt was richtig?

  • A. Ja ein Sachmangel liegt vor. Die hohe Laufleistung war zwar Bestandteil im Vertrag. Der Händler hat jedoch gesetzliche Pflichten. Übergabe einer mangelfreien Sache. Dies war nicht der Fall.

    A
    ...habe ich so geschrieben, um auch eine andere Rechtsansicht darzustellen; nach meiner höchstpersönlichen Sicht könnte eine abweichende Lösung dieser Aufgabe für mich in etwa so aussehen :


    § 434 BGB
    (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,


    1.) wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst2.) wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.


    Hat das Auto die vereinbarte Beschaffenheit ? Ja. Folge : kein Sachmangel


    Wurden besondere Vereinbarungen getroffen, die auf eine besondere Beschaffenheit hinweist ? Nein. Folge 1.) bzw. 2.) müssen geprüft werden.


    Eignet sich das Auto für die gewöhnliche Verwendung und weist es eine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach Art der Sache erwarten kann ?


    Der Wagen ist nach dem Gefahrenübergang erst mal gefahren und danach aufgrund der hohen Laufleistung kaputt gegangen. Der Sachverständige hat festgestellt, dass der Schaden durch die hohe Laufleistung des Fahrzeugs entstanden ist; dass diese hohe Laufleistung beim Kauf vorlag und dies bei anderen PKW`s der gleichen Marke ebenso vorkommt. Folglich hat sich das Auto zu der gewöhnlichen Verwendung geeignet und weist eine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Der Motor ist somit durch Verschleiß zerstört worden. Folge : kein Sachmangel.


    Bei der Aufgabe habe ich nur in der Hinsicht getrickst, dass ich geschrieben habe, dass der Motor aufgrund hoher Laufleistung zerstört wurde, was eigentlich einem Verschleiß gleichkommt. Das soll nicht heißen, dass deine Lösung falsch ist (...die Aufgabe habe ich mir eh selber ausgedacht; die Aufgabenstellung ist auch eher kürzer als bei der IHK...eine Musterlösung gibt es also nicht), ich habe nur die Lage anders beurteilt.


    Deine rechtliche Einschätzung wird sicherlich sehr viel häufiger geäussert, als meine, ansonsten würden Autohändler alte Autos mit hoher Laufleistung nicht wie heutzutage eher üblich "im Kundenauftrag" verkaufen, um so aus der Gewährleistung herauszukommen (...was m.E. ja auch damit zu tun hat, dass die Einschätzung, ab welcher Laufleistung ein Motor ein Verschleißteil ist ja durchaus Beurteilungsspielraum bietet).


    B
    Wäre bei mir nein, da kein Sachmangel vorliegt.


    Deine Lösung würde ich genau so sehen, wenn man einen Mangel feststellen sollte. Beim gebrauchten PKW, wie du es total richtig vermerkt hast, wird mit der Zerstörung des PKW`s die Leistung bei einer Neulieferung unmöglich; weil

    Auto zu spezifiziert (Laufleistung, Vorbesitzer, Lackschäden etc).

    Auch müsstest du dir den Wert Alt für Neu entgegenhalten lassen; da ein Auto mit einem neuen Motor ja auch deutlich an Wert zulegen würde.


    C

    3. Nein. Da Gebrauchtgut nur Minimierung der gesetzlichen GewährleistungsFrist von 2 Jahre auf 1 Jahr möglich. Schutz des Verbrauchers greift hier.

    Nur noch ein bisschen mit Paragraphen garnieren, dann würde ich das genau so sehen; je nach angegebener Punktezahl kannst du bei vorformulierten Klauseln auf die Inhaltskontrolle von AGB`s zu sprechen kommen und natürlich die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufes.


    Ich habe zwar die Prüfung zum geprüften Betriebswirt, insbesondere die Prüfung "Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung" mit gutem Ergebnis bestanden; ich bin jedoch NICHT Absolvent eines 2. juristischen Staatsexamens und möchte hier im Forum deswegen auch keine konkreten Rechtsfragen beantworten.


    Die Antworten dienen lediglich als private Hilfestellung für das Bestehen der IHK-Prüfung, spiegeln meine persönliche Meinung wider, stellen keine Rechtsberatung dar und können auch in ähnlich gelagerten, konkreten Fällen nicht den juristischen Rat eines Juristen mit 2. Staatsexamen ersetzen.


    LG
    Garfield

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    5 Mal editiert, zuletzt von garfield1975 ()

  • @Garfield


    Danke für die Aufklärung.
    Das mit dem nicht vorliegenden Sachmangel kam mir auch in den Sinn, da das Auto ja fährt und irgendwie ja "ganz normal" kaputt gegangen ist.


    Aber in Prüfungsaufgaben geht es meist (immer) eben um Problemfälle sodass ich hier eher was aus ner Leistungsstörung suchen würde als zu sagen: "nein kein Sachmangel". Aber stimmt. Es ist keiner irgendwie. Nur würde ich in einer Prüfung eher ein "Doch ist es weil, ...."


    Danke aber. Ich denke "Recht" wird auch nicht das grösste Übel werden. Leider...

  • Stimmt, liegt m.E. auch an dem alten Sprichwort : "Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand...."; in der Prüfung (...mit derart verkürzten Fragestellungen ;( ) kannst du ja die ganzen Paragraphen abklappern und gegeneinander abwägen.
    Das ginge z.B. so :


    Möglicherweise liegt kein Sachmangel nach §434 BGB vor, weil es angenommen werden könnte, dass sich das Fahrzeug gemäß §434 Nr. 2 zu der gewöhnlichen Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.


    Davon ausgehend, dass ein PKW Motor kein Verschleißteil ist, wäre der Umstand anders zu sehen, in der Betrachtung wäre es möglich, dass ein Sachmangel vorlag und eben nicht der übliche Verschleiß den Motor zerstörte; hier ist u.A. bedeutsam, wenn ein solcher Sachmangel, wie der Sachverständige feststellte, schon bei Fahrzeugübergabe vorgelegen hat.


    ...ab hier kannst du die Paragraphen wälzen und deine Rechtsansicht präsentieren; achte bitte immer nur auf die Punkte, die gegeben werden; bei 4 Punkten in der Klausur erwartet man keine 2-seitige Abhandlung. Punkte kriegst du auch, wenn du nachvollziehbar von der Musterlösung abweichst; also wenn die Sachlage eine Interpretation zulässt.


    LG
    Garfield

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  • Hallo Betriebswirt2016 :)


    Ich habe im November 2015 die Prüfungen zu Teil I geschrieben und warte momentan noch auf die Ergebnisse.
    Den Kurs hab ich über die IHK gemacht.


    Bilanz- und Steuerpolitik hab ich während des ganzen Unterrichtsjahres schon immer mitgemacht, da das sonst sehr viel gewesen wäre.
    Bei mir war das Gemeinheitsfach Finanzwirtschaftliche Steuerung. Da muss ich bestimmt zur Ergänzungsprüfung, wenn nicht sogar zur Wiederholungsprüfung.
    Bilanz- und Steuerpolitik war eigentlich ganz okay. Hoffe ich zumindest.


    Für Rechtliche Rahmenbedingungen habe ich am aller wenigsten getan. Die Gesetze haben wir während des Unterrichts markiert und kommentiert. Zu Hause habe ich lediglich Übungsaufgaben gemacht. Allerdings hab ich mich da in der Prüfung ziemlich verzettelt. Mir ging leider die Zeit aus. Also von der letzten Aufgabe fehlen mir 2 Unterpunke :(