Mündliche Ergänzungsprüfung wahrnehmen oder lieber nicht?

  • Guten Abend,
    vorhin hatte ich wunderlicher Weise einen Brief der IHK im Briefkasten obwohl ich gar keinen erwartete. Es handelt sich um eine Einladung zur mündlichen Ergänzungsprüfung. Die festen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung stehen nun wohl fest (auch wenn meine festen Ergebnisse nicht in dem Brief stehen) und ich habe die Möglichkeit eine Ergänzungsprüfung zu machen, wenn ich das denn richtig verstanden habe. Ich ging davon aus dass ich den 2. Prüfungsteil bestanden habe. Meine Ergebnisse:
    Situationsaufgabe 1 = 68 Punkte
    Situationsaufgabe 2 = 53 Punkte
    Situationsaufgabe 3 = 46 Punkte
    Das ergibt insgesamt 55 Punkte trotz der einen mangelhaften Leistung.


    Nun überlege ich, ob es überhaupt Sinn macht die Ergänzungsprüfung anzutreten oder ich mich mit dem Ergebnis zufrieden geben soll. Die schriftliche Prüfung liegt mittlerweile 2 Monate zurück und in 2 Wochen alles des 2. Großkomplexes nachzuholen wir schwer. Die Aufgaben sind bei meiner Fortbildung zum OP nicht in Schwerpunkte unterteilt, daher muss ich wieder alles lernen.
    Obwohl die 3. Aufgabe in englisch verfasst wurde, denke ich mal nicht dass die Prüfer mich auf englisch abfragen.
    Meine Hauptfrage ist eigentlich, wenn ich bspw. nur 30 Punkte erreiche, senke ich meinen kompletten Schnitt auf mangelhaft und würde durchfallen. Ist das so oder kann ich im Endeffekt nicht schlechter als 4 bewertet werden?

  • Bevor ich jetzt recherchiere, in welcher PO es 3 Situationsaufgaben mit Möglichkeit zur Ergänzungsprüfung gibt: verrätst Du uns vielleicht, von welcher Prüfung Du schreibst???

  • Guten Morgen Reinhard, entschuldige es handelt sich um die Fortbildung zum Operative Professional und ich muss/müsste im IT-spezifischesn Bereich (Hauptbereich) in die Mündliche. So wie ich das verstanden habe, muss ich zumindest in allen 3 Situationsaufgaben der schriftlichen Prüfung auf 50 Punkte kommen, was ja der Fall ist.


    Ich würde es gerne versuchen in der Mündlichen aber nur wenn ich sicher sein, dass ich meine Gesamtwertung von 4-ausreichend nicht verliere und damit komplett durchfalle. Das kenne ich zumindest noch aus der Schulzeit. Wer sich mündlich prüfen lassen hat, der konnte keine schlechtere Note bekommen. :D

  • Hallo Fuzzy,


    ich interpretiere die Verordnung so, dass Du in jeder der drei Situationsaufgaben mindestens eine ausreichende Leistung erreichen musst, d.h. wenn Du in der mündlichen Ergänzungsprüfung nicht mindestens 58 Punkten erreichst, musst Du diese Situationsaufgabe schriftlich wiederholen. Da ich aber mit OPs keine Erfahrung habe, würde ich Dir empfehlen, Dich bei Deiner IHK zu erkundigen.


    Mit den besten Grüßen


    Martin

  • Ich sehe es auch so wie Martin - und das heißt: DU hast gar keine Wahl (außer der, diese Sit. nochmal zu schreiben). Und 58 Punkte sind nicht so viel. Nach unseren Erfahrungen wird bei Ergänzungsprüfungen wohlwollend auf Bestehen geprüft.

  • Ohje das wäre blöd. :(


    In dem Brief steht:

    Zitat

    ... Sofern in einer Situationsaufgabe eine mangelhafte Leistung erbracht wurde, kann diese durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden. ...Sofern Sie auf die Ergänzungsprüfung verzichten wollen, ist dies umgehend der IHK mitzuteilen. Der Prüfungsteil ist in diesem Fall nicht bestanden, bestandene Prüfungsfächer werden in einer Wiederholungsprüfung angerechnet.
    Erscheint der Prüfungsteilnehmer ohne wichtigen Grund bzw. ohne Abmeldung nicht, wird der gesamte Prüfungsteil mit 0 Punkten bewertet.


    Mein Gefühl sagt mir auch, dass ich dahin muss, gerade weil mir sogar schon ein Termin im Brief genannt wurde. Dort hin möchte ich allerdings nur sehr ungern. Und wie gesagte ging oder gehe ich davon aus dass nur der gesamte Prüfungsteil mit min. 50 Punkten bestanden werden muss. Im Brief ist die Rede, dass nicht einmal 1 Prüfungsteil mit <50 Punkten abgeschlossen werden darf und dann folgt "kann diese durch eine mdl. Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden.

  • Ja, das ist doch eindeutig: Du musst in jedem der drei Teile eine mindestens ausreichende Leistung erzielen; und wenn Du das nur in einem nicht geschafft hast, kriegst Du die chance, das mündlich auszubügeln. Und wenn Du die nicht wahrnimmst oder vermasselst, musst DU die nochmal schreiben.

  • Alles klar, danke für eure schnellen Antworten. :)
    Eine letzte Frage. Sollte ich die mündliche Ergänzungsprüfung doch verhauen, müsste ich dann den kompletten Part (3 Situationsaufgaben) neu schreiben oder muss ich dann nur die entsprechende Aufgabe neu schreiben? Martin schrieb, dass nur diese eine Aufgabe wiederholt werden muss.

  • In den Prüfungsordnungen, die wir kennen, ist es durchweg so, dass (Achtung: Juristenlogik!) im Prinzip damit die komplette Prüfung wiederholt werden muss, aber bereits bestandene Prüfungsleistungen auf Antrag anerkannt werden => was Martin schrieb.