also ich bin auch bei der 2. Widerholprüfung WBQ durchgefallen.
So etwas kommt vor, dass jemand in der Wiederholungsprüfung durchfällt.
Tja, entweder bin ich zu blöde oder die Prüfung ist echt sehr schwierig.
Der Fachwirt ist ein anerkannter Abschluss auf Meisterebene; dass eine solche Prüfung es "in sich" hat, dürfte klar sein; es gab schon Prüfungsstatistiken mit rd. 40%+x als Durchfallquote.
Nachdem ich bei der IHK nachfragte, ob mir die bestandenen Prüfungen bei einen Meisterkurs oder erneut bei einen Fachwirt angerechnet werden würden, kam ein klares NEIN.
Die Prüfungen bestehen aus mehreren, eigenständigen Prüfungsteilen (z.B. WBQ, HSQ usw.). Die WBQ ist einer dieser Prüfungsteile, welchen du nur bestehst, wenn alle Teile der WBQ bestanden wurden; wenn du die WBQ nach dem 3. Anlauf nicht bestanden hast, gilt die WBQ und die Fachwirtprüfung als nicht bestanden.
Bestehst du die WBQ erst im dritten Anlauf, so hast du z.B. für die HSQ erneut 3 Anläufe zum bestehen; wenn du WBQ aber bestanden hast und HSQ auch beim 3. Mal nicht bestehst, so ist die Fachwirtprüfung nicht bestanden und du müsstest von vorn beginnen.
Aber für mich ist es unverständlich, dass man keine bestandene Prüfungsteile ( Fächer) für einen neuen kurs angerechnet bekommt
Wenn du die 3. Prüfung versiebt hast, so bist du durchgefallen. Da gibt es dann nichts anzurechnen. Wenn du durch die Führerscheinprüfung für das Auto fällst, werden dir bei der Prüfung für einen Motorradführerschein auch keine Prüfungsteile angerechnet.
Bzw, wieso die IHK einen wieder zum selber Kurs zulassen würde ? Also doch reine Geldmacherrei?.
Die IHK ist in solchen Angelegenheiten eher Prüflingsfreundlich; immerhin kannst du jederzeit den Fachwirtkurs wiederholen; bei den Akademikern wirst du nach 3maligem Durchfallen exmatrikuliert; von dem erhofften Abschluss kannst du dich dann verabschieden. Wäre es für dich besser, dass du nach dem 3. durchfallen bei keiner IHK je wieder einen Fachwirt machen dürftest ?
Aja bin ich Recht und Steuer durchgefallen.Habe aber soviel gelernt und konnte überall viel Schreiben.Irgentwie bekommt man das Gefühl, das den Prüfern die Schrift oder die Prüfungsnummer nicht passt.Wenn ihr versteht was ich meine....?
Diese Prüfer arbeiten ehrenamtlich für 6,-- EUR die Stunde; in 99,9 % der Fälle kennen sich die Prüfer und die Prüflinge noch nicht einmal und trotzdem wird den Prüfern hier häufig Befangenheit oder Inkompetenz vorgeworfen, da diese - man stelle sich das einmal vor - eine 4 gegeben haben oder tatsächlich jemand durchfällt. Beim Wirtschaftsfachwirt gibt es eine tiefrote, im 2-stelligen % Bereich liegende Durchfallquote; Warum ? Weil die Prüfung eben sehr, sehr schwer ist.
Anhand deiner Prüfungsnummer kann ein Prüfer rein gar keine Rückschlüsse auf deine Person gewinnen; trotzdem werden Prüfer und Prüfungsausschüsse, wohlgemerkt nach Bekanntgabe der Ergebnisse, beschuldigt befangen, inkompetent ungerecht oder willkürlich zu sein; wofür es keine auch nur ansatzweise sinnvollen Gründe für gibt.
Bei der IHK Prüfung würden bei einem Widerspruch also 3 Prüfer, welche alle einen unterschiedlichen beruflichen Hintergrund haben, diese Prüfung kontrollieren. Da ist der Raum für eine willkürliche Behandlung von Prüflingen schon stark eingeschränkt; immerhin würden da 3 Prüfer, die dich aller Wahrscheinlichkeit nach gar nicht kennen, den Entschluss fassen müssen, dich ungerecht zu behandeln.
Da ist im Nachhinein die IHK befangen, das Prüfungssystem wäre doof oder die Fragen wären ungerecht usw. usw.; da wird von keinem in Erwägung gezogen, dass er vielleicht falsch oder unvollständig geantwortet hat.
Ich technischen Teil, habe ich Prüfungseinsicht gemacht, und bei mir wurden komplett zwei Antworten vergessen zu kontrollieren. Und das von 2 Dozenten.Ich finde sowas echt extrem !!!
Aus diesem Grund gibt es Rechtsmittel gegen die Prüfungsbewertung; wird ein Rechtsmittel eingelegt, muss die Prüfung erneut durch einen dritten Prüfer korrigiert werden. Werden da dann weitere Punkte vergeben, kann man davonausgehen, dass die Ursprungsbewertung fehlerhaft war; was im Umkehrschluss bedeutet, dass wenn keine weiteren Punkte mehr gefunden werden, dass die Ursprungsbewertung richtig war.
Es ist immer möglich, dass irgendwo etwas schief geht; eben dafür kann man der Bewertung widersprechen, was zu einer weiteren Bewertung führt.
Wird einer mangelhaften Prüfungsbewertung nicht abgeholfen, so bleibt als letzter Weg das Verwaltungsgericht; wobei das Verwaltungsgericht nur über eigeschränkte Möglichkeiten verfügt, einen Bewertungsspielraum eines Prüfungsausschusses zu überprüfen.
LG
Garfield