1 Fachwirt endgültig nicht bestanden - für alle Fachwirte gesperrt

  • also ich bin auch bei der 2. Widerholprüfung WBQ durchgefallen.

    So etwas kommt vor, dass jemand in der Wiederholungsprüfung durchfällt.

    Tja, entweder bin ich zu blöde oder die Prüfung ist echt sehr schwierig.

    Der Fachwirt ist ein anerkannter Abschluss auf Meisterebene; dass eine solche Prüfung es "in sich" hat, dürfte klar sein; es gab schon Prüfungsstatistiken mit rd. 40%+x als Durchfallquote.

    Nachdem ich bei der IHK nachfragte, ob mir die bestandenen Prüfungen bei einen Meisterkurs oder erneut bei einen Fachwirt angerechnet werden würden, kam ein klares NEIN.

    Die Prüfungen bestehen aus mehreren, eigenständigen Prüfungsteilen (z.B. WBQ, HSQ usw.). Die WBQ ist einer dieser Prüfungsteile, welchen du nur bestehst, wenn alle Teile der WBQ bestanden wurden; wenn du die WBQ nach dem 3. Anlauf nicht bestanden hast, gilt die WBQ und die Fachwirtprüfung als nicht bestanden.


    Bestehst du die WBQ erst im dritten Anlauf, so hast du z.B. für die HSQ erneut 3 Anläufe zum bestehen; wenn du WBQ aber bestanden hast und HSQ auch beim 3. Mal nicht bestehst, so ist die Fachwirtprüfung nicht bestanden und du müsstest von vorn beginnen.

    Aber für mich ist es unverständlich, dass man keine bestandene Prüfungsteile ( Fächer) für einen neuen kurs angerechnet bekommt

    Wenn du die 3. Prüfung versiebt hast, so bist du durchgefallen. Da gibt es dann nichts anzurechnen. Wenn du durch die Führerscheinprüfung für das Auto fällst, werden dir bei der Prüfung für einen Motorradführerschein auch keine Prüfungsteile angerechnet.

    Bzw, wieso die IHK einen wieder zum selber Kurs zulassen würde ? Also doch reine Geldmacherrei?.

    Die IHK ist in solchen Angelegenheiten eher Prüflingsfreundlich; immerhin kannst du jederzeit den Fachwirtkurs wiederholen; bei den Akademikern wirst du nach 3maligem Durchfallen exmatrikuliert; von dem erhofften Abschluss kannst du dich dann verabschieden. Wäre es für dich besser, dass du nach dem 3. durchfallen bei keiner IHK je wieder einen Fachwirt machen dürftest ?

    Aja bin ich Recht und Steuer durchgefallen.Habe aber soviel gelernt und konnte überall viel Schreiben.Irgentwie bekommt man das Gefühl, das den Prüfern die Schrift oder die Prüfungsnummer nicht passt.Wenn ihr versteht was ich meine....?

    Diese Prüfer arbeiten ehrenamtlich für 6,-- EUR die Stunde; in 99,9 % der Fälle kennen sich die Prüfer und die Prüflinge noch nicht einmal und trotzdem wird den Prüfern hier häufig Befangenheit oder Inkompetenz vorgeworfen, da diese - man stelle sich das einmal vor - eine 4 gegeben haben oder tatsächlich jemand durchfällt. Beim Wirtschaftsfachwirt gibt es eine tiefrote, im 2-stelligen % Bereich liegende Durchfallquote; Warum ? Weil die Prüfung eben sehr, sehr schwer ist.


    Anhand deiner Prüfungsnummer kann ein Prüfer rein gar keine Rückschlüsse auf deine Person gewinnen; trotzdem werden Prüfer und Prüfungsausschüsse, wohlgemerkt nach Bekanntgabe der Ergebnisse, beschuldigt befangen, inkompetent ungerecht oder willkürlich zu sein; wofür es keine auch nur ansatzweise sinnvollen Gründe für gibt.


    Bei der IHK Prüfung würden bei einem Widerspruch also 3 Prüfer, welche alle einen unterschiedlichen beruflichen Hintergrund haben, diese Prüfung kontrollieren. Da ist der Raum für eine willkürliche Behandlung von Prüflingen schon stark eingeschränkt; immerhin würden da 3 Prüfer, die dich aller Wahrscheinlichkeit nach gar nicht kennen, den Entschluss fassen müssen, dich ungerecht zu behandeln.


    Da ist im Nachhinein die IHK befangen, das Prüfungssystem wäre doof oder die Fragen wären ungerecht usw. usw.; da wird von keinem in Erwägung gezogen, dass er vielleicht falsch oder unvollständig geantwortet hat.

    Ich technischen Teil, habe ich Prüfungseinsicht gemacht, und bei mir wurden komplett zwei Antworten vergessen zu kontrollieren. Und das von 2 Dozenten.Ich finde sowas echt extrem !!!

    Aus diesem Grund gibt es Rechtsmittel gegen die Prüfungsbewertung; wird ein Rechtsmittel eingelegt, muss die Prüfung erneut durch einen dritten Prüfer korrigiert werden. Werden da dann weitere Punkte vergeben, kann man davonausgehen, dass die Ursprungsbewertung fehlerhaft war; was im Umkehrschluss bedeutet, dass wenn keine weiteren Punkte mehr gefunden werden, dass die Ursprungsbewertung richtig war.
    Es ist immer möglich, dass irgendwo etwas schief geht; eben dafür kann man der Bewertung widersprechen, was zu einer weiteren Bewertung führt.


    Wird einer mangelhaften Prüfungsbewertung nicht abgeholfen, so bleibt als letzter Weg das Verwaltungsgericht; wobei das Verwaltungsgericht nur über eigeschränkte Möglichkeiten verfügt, einen Bewertungsspielraum eines Prüfungsausschusses zu überprüfen.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

    3 Mal editiert, zuletzt von garfield1975 ()

  • Aber für mich ist es unverständlich, dass man keine bestandene Prüfungsteile ( Fächer) für einen neuen kurs angerechnet bekommt. Bzw, wieso die IHK einen wieder zum selber Kurs zulassen würde ?

    Die IHK lässt Dich zu einer Prüfung zu. Ob und bei wem Du einen Vorbereitungskurs/-lehrgang mitmachst oder eine Fernschule, oder selbst oder gar nicht lernst, hat damit nichts zu tun.
    Wenn Du die WBQ bestanden hast (und zwar alle 4 Fächer - und dann sogar egal, ob Du 2 Wiederholungen hattest und bei jeder eine mündliche Ergänzungsprüfung), wird sie Dir innerhalb eines bestimmten Zeitraums für eine Fachwirtprüfung angerechnet, die ebenfalls die WBQ als Prüfungsteil hat.

    Also doch reine Geldmacherrei?

    Nein. Reines Verfahren einer öffentlich-rechtlichen Prüfung, die für sich in Anspruch nimmt, einem Bachelor-Abschluss gleichwertig zu sein - und daher eben mehr als "ein Kurs" ist.

  • Die mir bekannten POs besagen, dass Du nur in dem Fachwirt den Du dreimal vergeigt hast, nicht mehr antreten darfst. Einen anderen FW kannst immer machen. Habe ich auch schon konkrete Fälle gehabt.
    Wennst dreimal bei der Gesellenprüfung für den Metzger durchfällst, kannst ja trotzdem noch Bestatter lernen, sind ja zwei paar Schuhe.

  • Die mir bekannten POs besagen, dass Du nur in dem Fachwirt den Du dreimal vergeigt hast, nicht mehr antreten darfst.

    Hallo Thomas,


    in welcher PO soll denn das so geregelt sein? In allen mir bekannten Prüfungsordnungen (Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen, Betriebswirt) gibt es diese Regelung nicht. Wer endgültig durchgefallen ist, dem werden keine bestandene Prüfungsleistungen anerkannt, aber er kann jederzeit von vorne beginnen.

  • Wennst dreimal bei der Gesellenprüfung für den Metzger durchfällst, kannst ja trotzdem noch Bestatter lernen, sind ja zwei paar Schuhe.

    Bei Berufsausbildungen ist das auch so; bei Prüfungen zu einer anerkannten Berufsausbildung ist nach dem 3. Mal Schluss. Ist ein kleiner aber feiner Unterschied zu den Aufstiegsfortbildungsprüfungen.

    Wenn Du die WBQ bestanden hast (und zwar alle 4 Fächer - und dann sogar egal, ob Du 2 Wiederholungen hattest und bei jeder eine mündliche Ergänzungsprüfung), wird sie Dir innerhalb eines bestimmten Zeitraums für eine Fachwirtprüfung angerechnet, die ebenfalls die WBQ als Prüfungsteil hat.

    Theoretisch kannst du Leistungen anrechnen lassen, sofern du nicht in der Gesamtprüfung durchgefallen bist. Hast du z.B. unterbrochen, so ist das ganz sicher so; bist du aber durchgefallen, so bist du eigentlich auch mit den bestandenen Prüfungsteilen durchgefallen. Meiner Ansicht nach könnte die IHK das so handhaben :

    Wenn du aber 3 x die Prüfung (z.B. Unternehmensführung) nicht bestehst, so wird bei dir alles "auf Anfang" gestellt; dann musst du dich an einigen IHK`s erneut zulassen lassen und du musst alle Prüfungen (... auch die, die du schon bestanden hast) erneut ablegen. Hast du also WBQ komplett bestanden fällst aber durch HSQ 3mal durch; müsstest du auch WBQ komplett erneut ablegen.

    Wäre mal ganz interessant zu wissen, wie verschiedene IHK`s letztendlich damit umgehen; ich bin aber der Meinung, dass nach dem endgültigem Durchfallen auch bestandene Teile wie die WBQ von vorn begonnen werden müssen.

    Die mir bekannten POs besagen, dass Du nur in dem Fachwirt den Du dreimal vergeigt hast, nicht mehr antreten darfst. Einen anderen FW kannst immer machen. Habe ich auch schon konkrete Fälle gehabt.

    Das habe ich der PO auch nicht entnehmen können; habe dazu aber auch das folgende geschrieben :

    Ich habe da keine nähere Erfahrung mit, aber bei Berufsausbildungsprüfungen ist das 3malige Durchfallen meiner Erkenntnis nach für den jeweiligen Ausbildungsberuf an der IHK das Ende; bei Fortbildungsprüfungen kannst du in der Theorie zwar ganz von vorne anfangen (...was für sich genommen ja schon anstrengend genug ist...); es kursiert aber auch das Gerücht, dass einige IHK`s dich dann nicht erneut zur Prüfung zulassen, was dann für den jeweiligen Fachwirt ebenfalls das Ende markieren würde.

    Wie gesagt, bei Berufsausbildungen ist nach dem 3. Mal für den Ausbildungsberuf Feierabend. Nach PO bei Fortbildungsprüfungen aber nicht.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

    Einmal editiert, zuletzt von garfield1975 ()


  • in welcher PO soll denn das so geregelt sein? In allen mir bekannten Prüfungsordnungen (Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen, Betriebswirt) gibt es diese Regelung nicht. Wer endgültig durchgefallen ist, dem werden keine bestandene Prüfungsleistungen anerkannt, aber er kann jederzeit von vorne beginnen.

    Meinte ich ja. Derselbe Fachwirt ist nicht mehr drinnen, ein andrer schon. Praxisbeispiel selber erlebt.
    Dreimal in Recht im Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK) durchgefallen, Prüfung im neuen "geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) erfolgreich abgelegt. War aber eine ziemliche Ochsentour.

  • Man kann auch den selben Fachwirt nochmal machen, nur um das hier endgültig klar zu stellen.


    Zudem ist eine Anrechnung von Prüfungsleistungen oder Teilen nur möglich, wenn die Gesamtprüfung der jeweiligen Fortbildungsprüfung bestanden wurde. Solltest du durchfallen und WQ bestanden haben und HQ nicht, ist der WQ-Teil trotzdem nicht anrechnungsfähig.


    Zur Anrechnung steht bspw. im Wirtschaftsfachwirt:


    "wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde"


    Wenn man durchfällt, gibt es definitiv keine Anrechnung, auch nicht auf andere Meister oder Fachwirte.


    Selbiges gilt, wenn die Prüfung, aus der angerechnet werden soll, länger als 5 Jahre zurückliegt.


    Grüße


    "Sorry fürs Ausgraben dieses Threads!"