Also, hier OT weil da gehört es nicht rein.
Man kann wohl Fachwirte nochmal von Grund auf "starten" wenn man 3x durchgefallen ist.
Aber es kam auch, daß das bei Ausbildungsberufen nicht möglich wäre?
Frage:
Wo steht das?
Müßte es bei Ausbildungsberufen nicht auch möglich sein, nochmal mit einen neuen Ausbildungsvertrag von Grund auf starten zu können?
Oder gibt es da eine Vorschrift?