Neu hier und Fragen zum Fachgespräch

  • Hallo Martin,


    ich finde leider kein Urteil zu den AZ von dir. Schreibfehler?


    Sofern die von dir genannten Fälle nicht so eindeutig thematisch daneben liegen, wie der vorliegende Fall hier im Forum (nehmen wir mal an, dass das der Wahrheit entspricht), dann helfen uns deine zitierten Urteile nicht wirklich weiter.


    Ich kenne deine nach dem ersten Zitat eingebrachten Rechtsfolgen. Eine Erläuterung wäre da nicht nötig gewesen. Wie du selbst erläuterst, gibt es nur einen Fall, wo die Kammer Recht hätte. Und dazu müsste Sie belegen, dass eine eindeutig nicht von der VO gedeckelte PRüfung prüfungskonform war. Diesen Beweis halte ich für unmöglich. Daher meine Aussage in diesem konkreten Fall, dass eine erneute Prüfung (keine Wiederholungsprüfung) hier durchaus große Erfolgschancen hat.


    Urteile gegen Kammern, was das Prüfungsgeschehen angeht, findest du zu Hauf. Ich würde dir die ganzen Dinge jetzt gern raussuchen, aber ehrlich gesagt, fehlt mir dazu die Zeit (wirklich!!!).


    Da du aber pfiffig bist, wirst du Urteile gegen Kammern in Bezug auf die Durchführung von Ausbildungs- oder Fortbildungsprüfungen relativ leicht bei Anwaltsseiten finden (Anwälte, die sich aufs Prüfungsrecht spezialisiert haben), weil die dort auf ihren Seiten gern mit Präzedenzfällen und gewonnenen Verfahren prahlen! ;)


    Grüße


    KaBe


    PS: Um die Behauptung der Waghalsigkeit meiner Aussage einmal zu widerlegen. Nur mal ein paar nicht detailliert von mir geprüfte Urteile, wo im Rahmen des Prüfungsrechts größtenteils gegen Kammern entschieden wurde. Nur von einer Website eines Anwalts - manchmal leider ohne AZ, war mir jetzt zu aufwendig, die rauszuschreiben:



    VG Köln, Urt. v. 30.10.2013
    VG Braunschweig, Urt. v. 17.09.2013
    VG Oldenburg, Urt. v. 04.09.2013
    VG Gelsenkirchen, Urt. v. 13.12.2012
    VG Cottbus, Urt. v. 12.12.2012
    VG Bayreuth, Urt. v. 14.05.2012
    VG Lüneburg, Urt. v. 19.04.2012
    VG Stuttgart, Urt. v. 08.03.2012
    OVG Lüneburg, Urt. v. 24.05.2011
    VG Stuttgart, Urt. v. 19.10.2010, Az.: 12 K 3584/09
    VG Wiesbaden, Urt. v. 15.09.2010, Az.: 7 K 992/09.WI
    OVG Koblenz, Bes. v. 11.08.2010, Az.: 10 A 10662-10.OVG
    VG Minden, Urt. v. 19.05.2010, Az.: 3 K 2520/07
    VG Koblenz, Urt. v. 23.03.2010, Az.: 6 K 371.09.KO
    Bundesverfassungsgericht, Bes. v. 21.12.2009, Az.: 1 BvR 812/09
    Beschluss des VG Düsseldorf v. 18.03.2010, Az.: 15 L 271/2010

  • Hallöli,


    wird das Fachgespräch von den Punkten her gleich gewertet wie die beiden Situationsaufgaben? Also werden dann ganz normal alle 3 Punkte (1. Situation, 2. Situation, Fachgespräch) zusammengerechnet und das ergibt dann eine Note?!


    Und diese Gesamtnote wird dann mit der Gesamtnote aus der WQ zusammengerechnet und das ergibt dann die Endnote?!


    Danke und Lg

  • Hallo CaCh,


    aus der Verordnung:


    § 7 Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung


    (1) Die Teilprüfungen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“ sind gesondert nach Punkten zu bewerten.
    (2) Für die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel derPunktebewertungen der Leistungen in den einzelnen Qualifikationsbereichen zu bilden.
    (3) Für die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel derPunktebewertung der schriftlichen Situationsaufgabe und der Punktebewertung der mündlichen Prüfung nach § 3Abs. 6 zu bilden.


    "Und diese Gesamtnote wird dann mit der Gesamtnote aus der WQ zusammengerechnet und das ergibt dann die Endnote?!"


    Nein, es gibt keine Endnote.


    LG
    -Tim