Zugelassene Hilfsmittel WBQ

  • Guten Abend ihr Lieben,


    Entschuldigt die doofe Frage, aber..:
    Darf ich während der Prüfung die Gestztestexte benutzen?
    Mit sollte zumindest der Teil Recht zu schaffen sein. Ohne allerdings wäre ich völlig aufgeschmissen... :(


    Ich habe Gesetztestexte von Beck und auch von nwb.
    Außerdem habe ich mir mit "Klebis" die wichtigsten Gestze markiert, um diese schneller zu finden.
    In meiner Ausbildungsprüfung wurden die Texte so alle zugelassen, vorausgesetzt, man hat nichts beschrieben/kommentiert.


    Danke euch ganz herzlich im Voraus.

  • Ist es nicht auch seltsam, alle Gestzestexte mit in die Prüfung zu nehmen?
    In meinem Fall wären das 6 Bücher..


    Freu mich über eure Erfahrungen.
    Danke :)

  • Manche haben in der Klausur Recht eine ganze Bücherwand vor sich... Aber es gibt auch Zusammenfassungen, z.B. "WIrtschaftsgesetze für Bachelor" aus dem Verlag NWB in 2 Bänden und sogar speziell "Gesetzestexte für Fachwirte" von Marxhausen.

  • Es gibt eine "Hilfsmittelliste" der DIHK, die findest Du bei Google (Prüfungsjahr beachten!):
    Bei Recht&Steuern sowie VWL/BWL sind Gesetzestexte erlaubt.
    Bei Rechnungswesen nicht, da bekommst Du eine Formelsammlung.
    Bei Unternehmensführung darfst Du nur Lineal, Taschenrechner, Schreibzeug dabei haben.

  • Ich finde es nicht seltsam eine Wand von Gesetzesbüchern mitzunehmen.


    Lieber haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben.



    Natürlich nur wenn es Sinn macht. Also vorbereitet ist und man weiß "wo etwas steht".
    Nur mitschleppen - das ist seltsam und sinnlos.


    Aber so wie du das schreibst sehe ich da kein Problem.



    Und ob man jetzt 4 oder 8 oder noch mehr Gesetze mitnimmt - darüber wollen wir nicht (nochmal) streiten. ;)
    Es muß (- mindestens - für einen selbst) Sinn machen.

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

  • Zitat

    Ist es nicht auch seltsam, alle Gestzestexte mit in die Prüfung zu nehmen?
    In meinem Fall wären das 6 Bücher..


    Es gibt bei der IHK die "Hilfsmittelliste" da steht auch drin was mit den Büchern machen darfst das kein Problem gibt. Verweise und Nummern sind erlaubt, kommentierungen nicht. Dürfte bei der Ausbildung ja nicht anders gewesen sein.
    Ja das sind die 6 Bücher, hatten 90% auch dabei, und fast alle auch die DTV-Beck, es gibt zwar sicher viele schöne Gesetzsammlungen, aber da die DTV "informeller Standard" sind, würd ich auch raten die zu benutzen. und in Recht wirste die Gesetztexte auf auf jeden Fall brauchen.


    Kann auch sein das in Unternehmensführung oder VWL/BWL ein Gesetzbenutz benutzen darfst/musst. Das wird am Klausurtag dann bekanntgegeben... z.B. BGB/HGB falls was zu ner Unternehmnensform in BWL drankommt, oder eine Frage mit Arbeitsrecht Bezug die sich in Unternehmensführung verirrt.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Nochmal zurück auf die "Vorschriften" - in der Hilfsmittel-Liste werden ganz allgemein "Gesetzestexte" genannt bei VWL und bei Recht. Bei den beiden anderen Klausuren sind sie nicht zulässig. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass es jemals zB in UF davon eine Ausnahme gegeben hätte. Bei VWL und Recht steht dann hinter dem Wort "Gesetzestexte" zwar eine Aufzählung, aber mit dem Wort "insbesondere". Das sind also nur Hinweise, was vor allem in Frage kommt, die nichts ausschließen.


    Nun ist "Recht" zwar das einzige Fach, das ich nicht unterrichte, also kann ich das vielleicht nicht so gut beurteilen - aber ich hab nie verstanden, warum die meisten Dozenten in Recht Kauf und Mitnahme der Einzelausgaben empfehlen. Es fängt schon damit an, dass man nur einen geringen Prozentsatz der §§ überhaupt braucht; ich trau dem Fachausschuss ja vieles zu - aber eine Frage zu Erbrecht oder Scheidung aus dem BGB kann man ja wohl ausschließen... Wenn man lauter Einzelgesetze hat, erhöht sich eben auch das Risiko, ein einzelnes Gesetz, das dann mal gebraucht wird, NICHT zu haben - das in einer Sammlung von Wirtschaftsgesetzen wahrscheinlich dabei wäre. Nächstes Problem: wer so gut ist, dass er immer weiß, was in welchem Gesetz geregelt ist, hat in der Klausur eh keine Probleme - aber vielen (den meisten?) ist das nicht immer unbedingt klar. Jetzt hat man aber kein gemeinsames Sachregister, sondern sucht ein STichwort in 2 oder 3 Bänden. DAs kostet zumindest Zeit - aber kann auch zu Verwechslungen führen.


    Mir hat erst gestern die Teilnehmerin an einem Crash-Kurs für die Klausuren im Okt erzählt, warum sie im März in Recht durchgefallen ist - u.a. wegen der Frage zum Wettbewerbsrecht. Das wurde bei ihr im Kurs nicht behandelt. Und weil der Dozent dringend die Anschaffung der einzelnen Gesetzestexte empfohlen hatte, hatte sie auch UWG und GWB gar nicht dabei (was in keiner Sammlung Wirtschaftsrecht fehlt). Sie wußte ja auch nicht, dass es diese beiden Gesetze überhaupt gibt. Nebenbei: beide werden in der Hilfsmittelliste genannt! In ihrer Not sah sie im BGB nach - und fand auch tatsächlich das Stichwort "Wettbewerbsverbot". Leider hat das, was sie dann aus dem Gesetz abgeschrieben hat, nicht viel genützt - da geht es nämlich im BGB um Arbeitsrecht (und im HGB um das Recht des Handelsverteters), also ganz andere Baustelle!

  • Zitat

    Und weil der Dozent dringend die Anschaffung der einzelnen Gesetzestexte empfohlen hatte,


    Die Bände sind


    1.BGB
    2.HGB
    3.Insolvenzordnung
    4.Wettbewerbsrecht
    5.Steuergesetze
    6.Arbeitsgesetze


    Beide Gesetze finden sich im Buch Wettbewerbsrecht. - Wenn man nicht weiß was das überhaupt ist dann hilft ein zentraleres Inhaltsverzeichnis aber wohl auch nicht mehr.


    Zitat

    Wenn man lauter Einzelgesetze hat, erhöht sich eben auch das Risiko, ein einzelnes Gesetz, das dann mal gebraucht wird, NICHT zu haben - das in einer Sammlung von Wirtschaftsgesetzen wahrscheinlich dabei wäre


    Das ist auch Spekulation, ist auch durchaus möglich das ein "unwichtiger" § drankommt den die Autoren für ihre Gesetzessammlung nicht relevant genug befunden haben.


    Es ist zwar richtig das man viele der § höchstwahrscheinlich nicht brauchen wird, und sie an den zwei Tagen ein paar Gramm mehr wiegen. Aber man steckt da eben nicht drin.


    Also bei uns in München war es so in den WBQ das pro Klausur die Gesetze aufgelistet waren und eben nur diese Bände dann erlaubt und man wurde aufgefordert eben nur diese hochzulegen. Da die DTV "informeller Standard" sind gabs da keine Fragen. Bei den paar "Exoten" haben die Aufsichten hingegen dann ganz genau hingeschaut usw.


    Wie auch immer das Thema wird ja immer wieder diskutiert. letztendlich bleibt es eine Geschmacksfrage, die Gesetzestexte sind ja immer die gleichen. Ich würde die Einzelbände empfehlen, beim lernen sollte man die ganzen Texte ja auch mal gelesen. Damit und dann auch beim Üben kann man auch gleich sehen Was wo in welchen Bänden/Texten stehen und man bekommt eine Vorstellung dafür wie das aufgebaut ist. Bei ner engen Zusammenfassung mit Auszügen stelle ich mir das etwas schwieriger vor.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Ok - Geschmackssache ;) denn was Du empfiehlst sind ja außer BGB und HGB auch alles Gesetzessammlungen.
    Es gibt kein Gesetz "Wettbewerbsrecht", sondern das UWG und das GWB - und wenn Du Glück hast ist in der Sammlung Wettbewersbrecht zB das Markengesetz auch drin.


    Und in der Sammlung "Arbeitsgesetze" sind wahrscheinlich große Teile des BGB auch wieder vertreten, In der Sammlung Steuergesetze findest Du vermutlich auch Teile des HGB wieder usw usf

  • Zitat

    denn was Du empfiehlst sind ja außer BGB und HGB auch alles Gesetzessammlungen.


    Da hast du recht, genau genommen sind das alles Sammelbände. Streng genommen das BGB ja auch, das sich ja in "mehrere Bücher" teilt.


    Zitat

    Und in der Sammlung "Arbeitsgesetze" sind wahrscheinlich große Teile des BGB auch wieder vertreten

    Nicht viel, BGB nur ca 40 der ca 860 Seiten.


    Zitat

    und wenn Du Glück hast ist in der Sammlung Wettbewersbrecht zB das Markengesetz auch drin.


    Das ist richtig.
    https://www.dtv.de/buch/wettbe…ht-und-kartellrecht-5009/


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17