Prüfung im Oktober 2016 nicht antreten?!

  • Hallo,


    ich mache momentan den WFW mit Prüfungsbeginn Oktober 2016.


    Nun ist es so, das ich die Prüfungen nicht antreten möchte. Das hat einerseits den Grund, dass ich nicht gut vorbereitet bin. Zu langes aufschieben und mittlerweile Probleme im privaten Bereich die sich nicht so schnell auflösen werden und es mir dadurch nicht möglich ist, die paar Wochen noch für "Power lernen" zu nutzen.


    Auf der anderen Seite werde ich eine berufliche Neuorientierung einschlagen nächstes Jahr, bei der mir der WFW nichts bringt da es in eine komplett andere Richtung geht.


    Meine einzige Frage ist:
    wird mir meine Kreisverwaltung daraus einen Strick drehen, wenn ich die Prüfung nicht antrete?


    --> ich besuche den Vorbereitungskurs ordnungsgemäß bis zum Schluss
    --> ich zahle den KfW-Kredit ordnungsgemäß zurück
    --> ich zahle die anteiligen Storno-Gebühren an die IHK, da ich schon zur Prüfung angemeldet bin.


    Mir geht es um den Geldbetrag, den man von der Kreisverwaltung "geschenkt" bekommt. Muss ich den zurückzahlen, wenn ich die Prüfung nicht antrete?


    Bitte keine Antworten von wegen "mach die Prüfung", "es geht um deine Zukunft" oder "häng dich rein die paar Wochen und lerne"....es geht nicht, ich will nicht, ich habe es für mich entschieden.


    Vielen Dank :)

  • Da du ihn dann wohl nicht geschenkt bekommen wirst, wirste ihn wohl bezahlen müssen...


    Zitat

    Bitte keine Antworten von wegen "mach die Prüfung"


    Trotzdem.


    Keine Ahnung was für Probleme du hast die du nicht lösen willst/kannst. aber wenn den ganzen Zirkus schon mitgemacht hast und sogar den Kurs bis zum Ende besuchen willst und bezahlen musst, ist nicht zum Termin erscheinen doch sowieso nur kneifen weil du keine Lust hast.


    Gibt vielleicht ne Millionen gute Gründe die gab es vor Kursantritt auch, aber einfach hinschmeißen ohne das es überhaupt versucht hast ist halt die teuerste und dümmstmögliche Option von allen weil so klar ist das nur den Aufwand und die Kosten und sonst nix großartig rausbekommst.


    Mag sein das den Fachwirt wenn was anderes machen willst erstmal nicht brauchst. Aber unwahrscheinlich das dir die bestandene Prüfung irgendwo schadet. Besonders auf längere Sicht.


    Lernst halt soviel wie dir möglich ist, wenn im Kurs nicht nur gepennt hast solltest ja wohl eh da was mitgenommen haben. Und in deinem Fall geht es sowieso eh nur um bestehen, ansonsten gehste halt in ne Nachprüfung oder machst deinen Nachschreibtermine oder die HSQ halt dann nächstes Jahr. Wie andere Leute auch. Und selbst wenn durchfällst hast die Gebühr nicht umsonst bezahlst und musst dir nicht selbst vorwerfen das es gar nicht erst versucht hast.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Mir geht es um den Geldbetrag, den man von der Kreisverwaltung "geschenkt" bekommt. Muss ich den zurückzahlen, wenn ich die Prüfung nicht antrete?

    Du bekommst den Zuschuss für den Vorbereitungslehrgang, der auf einen Abschlussprüfung vorbereitet. Weder die Teilnahme an der Prüfung noch das Bestehen der Prüfung ist Anspruchsvoraussetzung. Das bedeutet, dass Du den Zuschuss nicht zurück zahlen musst und auch den Darlehensanteil nur mit den normalen Raten zurück zahlen musst.


    Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner beruflichen Neuorientierung.