Prüfung 15. + 16. 09.2016

  • Angemessen war diese aufgabe sicherlich nicht. Ich habe heute mit unserer kursbetreuung geredet, sie meinte wir sollen auf keinen fall uns das gefallen lassen. fraglich ist nur was wir noch tun können. Ich habe mich heute bei einem anwalt für Schulrecht informiert und auch der meinte wir sollen das nicht so akzeptieren.
    Ihr habt euch alle bereits zusammengetan und haufenweiße unterschriften bzw briefe geschrieben sehe ich das richtig?

  • Das ist einfach unfassbar!
    wenn diese Aufgabe angeblich angemessen ist, wie kann es sein das sämtliche Dozenten und Lehrkräfte, dies in keiner Vorbereitungssequenz Bundesweit durchgenommen haben.
    Das ist nicht ok.
    ich bin unfassbar enttäuscht und sauer!

    WENN es im Rahmenplan steht und die Dozenten das nicht durchgenommen haben, wobei ich davon ausgehe, dass du unmöglich für ganz Deutschland sprechen kannst, dann zählt die Aufgabe eben. So schwer das auch für einige ist. Dann muss man sich als Prüfungsteilnehmer an den Bildungsträger wenden, wenn da was im Unterricht gefehlt hat.


    So hat es weiter vorn im Thread ein Teilnehmer treffen beschrieben:


    "Es verhält sich jedoch so, dass Du nicht bei der IHK sagen kannst, dass Du es im Unterricht nicht hattest. Denn rein theoretisch ist jeder Prüfling selbst verantwortlich, alle nötigen Informationen zu besorgen. Die Prüfung kann auch ohne einen Weiterbildungsträger (Lehrgang) absolvieren."


    Die meisten Prüfer sehen die Problematik, wenn es denn eine gibt, sicher auch und werden entsprechend bewerten.

  • Angemessen war diese aufgabe sicherlich nicht. Ich habe heute mit unserer kursbetreuung geredet, sie meinte wir sollen auf keinen fall uns das gefallen lassen. fraglich ist nur was wir noch tun können. Ich habe mich heute bei einem anwalt für Schulrecht informiert und auch der meinte wir sollen das nicht so akzeptieren.
    Ihr habt euch alle bereits zusammengetan und haufenweiße unterschriften bzw briefe geschrieben sehe ich das richtig?

    Und was heißt das im Klartext?


    Was soll geschehen? Wenn es durch den Rahmenplan gedeckelt sein sollte, dann ist die Aufgabe (leider) nicht angreifbar!


    Viele Grüße

  • Wir haben von unserer Referentin der Handelskammer (Sachverständige, Firmenrecht, Berufsbildungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht) die Nachricht erhalten, dass unsere Hinweise an die Aufgabenerstellungseinrichtungweitergeleitet wurde. Diese wiederum übermittelt die Hinweise an die Damen undHerren des Fachgremiums, die die Aufgaben erstellt haben, damit sich diesesich mit unserer Kritik auseinandersetzen können.



    @ KaBe1983: Ich finde es schwierig, Ihnen zu erklären, was der Inhalt unserer Aufgabe war. Darauf möchte ich auch nicht weiter eingehen. Sie kennen den Umfang nicht. Und die Antwort des Aufgabenerstellungsausschuss war insofern nicht zufriedenstellend, da in keinster Weise auf unser eigentliches Anliegen eingegangen wurde. Damit Sie es als Außenstehender etwas nachvollziehen können, versuche ich einmal zusammenzufassen.


    Im Rahmenplan steht unter dem erwähnten Punkt des Aufgabenerstellungsausschuss 4.1.3 z.B. Controllinginstrumente "auswählen" - Zwischen auswählen und berechnen gibt es in meinen Augen einen Unterschied.


    Aufgabenstellung:
    6a) Amortisation mit Verzinsung der Investition unter Berücksichtigung der Betriebskosten mit Inflationsrate (15 Punkte)
    6b) Ergebnis interpretieren (3 Punkte)
    6c) Verkürzung der Amortisation auf 5 Jahre (10 Punkte)
    6d) Ergebnis interpretieren (2 Punkte)


    In den vorherigen Prüfungen gab es lediglich EINE Aufgabe, bei der nur EIN Recheninstrument verwendet werden musste z.B. Kapitalwertmethode (8 Punkte) oder Deckungsbeitrag (7 Punkte).

  • Hallo zusammen,


    ich habe eben mit meiner Schulleitung bezüglich der Problematik gesprochen. Es sieht nicht gut aus für uns. Es gibt wohl einen Ausschuss, der für die Gestaltung der Prüfungsaufgaben zuständig ist. Der soll das Thema angeblich "abgebügelt haben" bzw. gegen uns entschieden haben. Des Weiteren gibt es ja noch den Prüfungsausschuss. Auch da stehen die Chancen nicht gut. So, wie es aussieht, werden die damit wohl durchkommen.


    Gibt es nicht noch eine übergeordnete Stelle, bei der man das ansprechen könnte?


    Es gibt noch die Möglichkeit, wenn der Prüfungsbescheid kommt, gegen das Ergebnis Widerspruch einzulegen.


    Laut Internet kann man gegen Prüfungsergebnisse vor Gericht auch klagen, wenn Verfahrensfehler vorliegen (ungeeigneter Prüfungsstoff verwendet wurde). Das wäre ein Fall für einen Juristen.

  • 2. Kann ich jede Prüfungsentscheidung im vorgenannten Sinne anfechten?


    Gegenstand einer Prüfungsanfechtung können alle Prüfungsentscheidungen sein, die vom Staat und anderen Trägern hoheitlicher Gewalt (Universitäten, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Steuerberaterkammern etc.) abgenommen werden.
    Nur in den (wenigen) Fällen, wo Prüfungen in einem privatrechtlich ausgestalteten Prüfungsrechtsverhältnis (bspw. tarifvertraglich) stattfinden, kann die abschließende Prüfungsentscheidung - da diese dann keinen „Verwaltungsakt“ darstellt - nicht mit Widerspruch und ggf. (verwaltungsgerichtlicher) Klage angegriffen werden. Die wirklich wichtigen (Berufszugangs-)Prüfungen können aber allemal Gegenstand einer Prüfungsanfechtung sein, so dass insbesondere in Betracht kommen:

    • Sämtliche Abschlussprüfungen der Hochschulen und Fachhochschulen
    • Staatsprüfungen für Juristen, Ärzte und Lehrer
    • Gesellen- und Meisterprüfungen
    • Kaufmännische und sonstige von der IHK abgenommene (Abschluss-)Prüfungen
    • Staatliche Abschlussprüfungen in den sozialen Berufen (Gesundheits- und Krankenpfleger/in, MTA, Physiotherapeut/in etc.)
    • Steuerberaterprüfungen


    4. Hmh, das klingt jetzt aber alles sehr abstrakt für mich! Können Sie mir bitte erläutern, wann a) ein Verfahrensfehler vorliegt, b) ein Bewertungsfehler vorliegt und was ich mir bitte unter einem c) verwaltungsinternen Kontrollverfahren vorzustellen habe?
    a) Verfahrensfehler


    Ein Verfahrensfehler kann zunächst einmal sowohl bei der Ermittlung als auch bei der Bewertung Ihrer Leistungen auftreten. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien hier folgende beispielhaft erwähnt:

    • Unzulässiger bzw. ungeeigneter Prüfungsstoff
    • Sonstige Nichteinhaltung von Vorgaben der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung (falsche Besetzung der Prüfungskommission, überlange Prüfungsdauer etc.)
    • Unzumutbare, physische Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungsermittlung (Hitze, Kälte im Prüfungsraum, Baulärm etc.)
    • „Prüfermängel“ (fehlende fachliche Qualifikation, fehlende Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit, Befangenheit, „Prüfungsunfähigkeit“ aufgrund gesundheitlicher Mängel etc.)
  • Hallo,


    auswählen ist im Rahmenplan auf Seite "V" vorn erläutert und gehört zur höchsten Taxonomiestufe "Anwenden", von daher erscheint mir der Einwand nicht haltbar. Somit sind dort hohe Transferleistungen und das Anwenden auf neue Sachverhalte vorgesehen. Genau dies bildet - nach Ihrer Aufgabenschilderung - die Aufgabe auch ab. Zumal im Rahmenplan dazu folgende Hinweise zur Vermittlung stehen (ich nehme einmal Punkt 4.1.2 mit hinein):


    Controlling, Reporting, Benchmarking - Investitions-, Finanz-, Kosten-, Personal-, Einkaufscontrolling


    Aus meiner Sicht ist die Aufgabe daher vollkommen in Ordnung, wenn auch sicher für Prüfungsteilnehmer unerwartet und nicht einfach. Die Taxonomie auf höchster Stufe ist dabei gefordert und kann daher auch im Aufgabenkontext als i.O. angesehen werden.


    Um das klarzustellen, ich ergreife hier für niemanden Partei, möchte nur die rechtliche Seite etwas erörtern, da man als Prüfungsteilnehmer dabei im Rechtsstreit wahrscheinlich schlechte Karten haben wird.


    Auch der Einwand, dass es in vergangenen Prüfungen anders war, ist kein stichhaltiges Argument und ist daher (leider) ohne Relevanz. Prüfungen ändern sich auch mal.


    Nach jetzigem Stand ist die Aufgabe aus meiner Sicht auch in dem Umfang rahmenplankonform und daher NICHT angreifbar.


    Es ist mir klar, dass die Sache schriftlich schlecht darzulegen ist, jedoch halte ich die Teilaufgaben für durchaus konform.


    Viele Grüße


    KaBe

  • Hallo KaBe,


    danke für die Info. Trotzdem finde ich, bleiben einige Fragen offen. Wir sind das Thema im Rahmen der Vorbereitung auf die Prüfung nicht durchgegangen.
    Wenn es im Rahmenplan steht, hätte es doch unterricht werden müssen. Auch in den Skripten ist dazu wohl nichts in dem Umfang zu finden, wie es in der Prüfung gefordert war.
    Das ist ein Nachteil für uns, der berücksichtigt werden sollte.