Hallo KaBe,
danke für die Info. Trotzdem finde ich, bleiben einige Fragen offen. Wir sind das Thema im Rahmen der Vorbereitung auf die Prüfung nicht durchgegangen.
Wenn es im Rahmenplan steht, hätte es doch unterricht werden müssen. Auch in den Skripten ist dazu wohl nichts in dem Umfang zu finden, wie es in der Prüfung gefordert war.
Das ist ein Nachteil für uns, der berücksichtigt werden sollte.
Zum Unterstrichenen: Da müsst Ihr den jeweiligen Bildungsträger auf seine Versäumnisse aufmerksam machen, dafür kann die Prüfung nichts.
Auch der Verweis auf die Skripte ist kein Anhaltspunkt, da eine Lehrgangspflicht nicht besteht und man sich als Teilnehmer auch selbst mit Literatur versorgen muss. Sofern die Themen im Rahmenplan stehen, was sie offensichtlich tun, kann es in der Prüfung drankommen.
Sorry, dass ich euch keine andere Auskunft - wohl gemerkt: aus meiner Sicht - geben kann. Ggf. sieht es ja der Aufgabenerstellungsausschuss wider Erwarten auch anders.
Grüße