Hochschulzugangaberechtigung nach dem Fachwirt

  • Da steht doch nicht, dass Du 400 Stunden Anwesenheit nachweisen musst.Die möchten schlicht Informationen über die Fortbildung, da sie nicht alle Fortbildungen kennen (können). Es gibt "eigene" Fachwirte diverser Bildungseinrichtungen, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Nämlich dass es eine PO des BMBF gibt (die man im Netz findet) und dass die Fortbildung auf mehr als 400 Stunden ausgelegt ist, was ja nicht in dieser PO steht.


    Nun frage ich mich jedoch, wie Selbstlerner den Nachweis der 400 Stunden erbringen sollen - evtl. durch Bestätigung der IHK?

    Würde ich so bestätigen wenn
    a) Bei der Anrechnung spezifische Fragen zum jeweiligen Fachwirt gestellt werden würden(Unterschiedlich PO und Rahmenstoffplan). Wird aber nicht.
    b) Das Thema mit einer Anwesenheitsbestätigung die beglaubigt wurde nicht erledigt gewesen wäre. War es aber.


    Die wollen wirklich auf Anwesenheit raus. Warum auch immer.


    Mir geht es nicht darum hier irgendwen zu diskreditieren, aber viele vergessen das es sich bei vielen der nebenberuflichen Angebote um "Private" Bildungsträger handelt.
    Die können nach belieben Hürden aufstellen und je nach elitären Verkaufsargument kommen sogar Eignungstests hinzu, gibt genug Leute die das sogar bezahlen.
    Im Umkehrschluss gibt es leider manchmal auch nicht nachvollziehbare Forderungen, mit denen man nicht einverstanden sein muss, die aber Bestandteil sind, man hat ja selbst die "Wahl"....


    So kann jede private Hochschule im Rahmen der FIBAA Akkreditierung Ihre Anforderung beliebig definieren. Nur bei den öffentlichen Hochschulen sehe ich klar definierte Zugangsvoraussetzungen.