Hallo Fachwirt-Forum,
mal eine allgemeine Frage zur Zulassung zur Handelsfachwirtprüfung.
Diese Woche gebe ich meine Anmeldung zur Prüfung ab. Ich bin in einem Abiturienten Programm tätig und habe im Januar meinen KEH bestanden.
Da ich in meinem Unternehmen nicht mehr glücklich bin , denke ich darüber nach, in nächster Zeit zu kündigen. Kann hierdurch meine Anmeldung verfallen oder ist diese für die IHK dann verbindlich, wenn einmal genehmigt?
Danke im Voraus
Gruß Peter