Prüfungszulassung / -anmeldung

  • Hallo Fachwirt-Forum,


    mal eine allgemeine Frage zur Zulassung zur Handelsfachwirtprüfung.
    Diese Woche gebe ich meine Anmeldung zur Prüfung ab. Ich bin in einem Abiturienten Programm tätig und habe im Januar meinen KEH bestanden.
    Da ich in meinem Unternehmen nicht mehr glücklich bin , denke ich darüber nach, in nächster Zeit zu kündigen. Kann hierdurch meine Anmeldung verfallen oder ist diese für die IHK dann verbindlich, wenn einmal genehmigt?


    Danke im Voraus


    Gruß Peter

  • Wenn Du zur Prüfung zugelassen bist, dann hat das nichts damit zu tun, ob und wo Du arbeitest. - Ich hab mir nur neulich selbst mal die Frage gestellt, ob die IHK die Voraussetzung der Dauer der Berufserfahrung eigentlich prüft für den Zeitpunkt, an dem sie das bearbeitet oder für den Tag der Prüfung. Im letzteren Fall könnte es ja theoretisch sein, dass am Prüfungstag zwar die geforderte Dauer erfüllt sein wird- aber im Moment noch nicht. Und was wäre dann, wenn der Zugelassene seinen Job schmeißt bevor die Mindestzeit erfüllt ist? - Aber das ist wohl mehr eine theoretische Frage für Prüfungssachbearbeiter...

  • Darauf kann ich dir gerne antworten, Reinhard:


    Die Prüfungszulassung wird immer für den Prüfungszeitpunkt geprüft. Wenn jemand also die erforderliche Berufspraxis jetzt noch nicht voll hat, so kann er mit einer Auflage, die Berufspraxis noch zu erfüllen, durchaus zugelassen werden.


    Wenn dann die geforderte Praxis durch entsprechende aussagekräftige Bescheinigungen von Arbeitgebern nachgewiesen werden kann, ist die Auflage ja erfüllt. Wichtig ist nur, dass die entsprechende Mindestdauer der Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung erworben und nachgewiesen worden ist.


    Grüße


    KaBe