hallo zusammen, kann mir jemand sagen wie genau das vorgehen bei der mathematischen preisgleitklausel ist?
ich meine, was diese klausel genau ausdrückt? in den fachbüchern heißt es teils, dass
- mgl preissteigerungen im vorfeld berechnet werden und ein dementsprechender preisindex vereinbart wird.
- in anderen wiederrum ist die klausel beschrieben als die im vorfeld prozentuale zerlegung der preisbestandteile, die später bei nachweislichen preisveränderungen entsprechend angepasst werden?
dankeschön