@DieFranzi
Danke für Deinen LINK zur Ebay-Auktion!
"Mit diesen Musterpräsentationen haben sie eine hervorragende Vorlage Ihre Mündliche Prüfung erfolgreich abzuschließen! PRÄSENTATION WURDE MIT 91 VON 100 PUNKTEN BEWERTET !"
Nur mal so am Rande; gemäß Verordnung zum anerkannten Abschluss geprüfter Handelsfachwirt (m/w) "...geht die Präsentation mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein!" Bedeutet: 100 Punkte sind bei Präsentation und Fachgespräch zu erreichen.
Demnach: 33,3 Punkte Präsentation, 66,6 Punkte Fachgespräch.
Jetzt muss Dir der Verkäufer nur noch sein Gehirn schicken damit DU auch wirklich 91 Punkte erreichen kannst. Nebenbei müssen Dir die Prüfer die gleichen Fragen stellen, damit DU auch die Antworten kennst. Da greife ich doch lieber auf mein eigenes, kleines Hirn zurück ,-)
Schau doch mal ins BGB und Du wirst festellen, das diese Art von (Be)Werbung sittenwidrig ist (§138-2) oder Dir vorsätzlichen Schaden zufügt (§826) weil Du gutgläubig in die Prüfung gehst.
LG, dat Blitz
und weil das absolut stimmt, was Du schreibst, hab ich die Werbung, auf die Du Dich beziehst, gelöscht
Danke und Gruß - Reinhard, der Moderator...