DRG = Fallpauschalen werden im Regelfall als alleiniges Entgelt für einen Behandlungsfall
angegeben. Ab Erreichen der Oberengrenzverweildauer ist die Abrechung eines täglichen Zusatzentgelt / DRG-bezogene Tagessätze möglich.
Wichtig: Der Entlassungs- oder Verlegungstag wird nicht mitgezählt bei der Ermittlung der Krankenhaustage.
Überschreitung der Oberen Grenzverweildauer (OGVD)
Bleibt ein Patient über der Dauer, der im Fallpauschalenkatalog - unter der Ziffer 9 - angegebenen Zeit, so ist ein Zuschlag zur Fallpauschale (DRG) vorzunehmen. Der Erlös für das Krankenhaus ergibt sich dann aus:
Basisfallwert * Bewertungsrelation = Basis DRG
+ Zuschlag
= Erlös
Ermittlungsformel des Zuschlags:
Krankenhaustage + 1 Obere Grenzverweildauertage (Ziffer 9) = Zuschlagstage
Basisfallwert * Zuschlagstage * Bewertungsrelation (Ziffer 10) = Zuschlag
LG Maren