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Fachkaufmann Marketing Recht lernen - HIIIILLLFFE!

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Moderator: coolblue74

Fachkaufmann Marketing Recht lernen - HIIIILLLFFE!

Beitragvon Markus1983 » 21. September 2011, 15:03

Hallo zusammen,

habe nun 1 Jahr FK Marketing hinter mir und gehe in 4 Wochen in die Prüfung bei der IHK.
Mit der großen Prüfung Produkt und Projekt.... habe ich glaube ich weniger Probleme, weil das gesamte Marketing mir recht gut liegt, gut bei der Kostenrechung muss ich noch etwas tun.
MaFo und Statistik ist soweit auch ok, ich muss lediglich noch lernen, wie genau die Formeln in der Statistik umzuwurschelteln sind, das macht mir noch etwas Probleme.
Mein größtes Problem jedoch ist das Recht!!!!
Hier habe ich letztes Jahr im Herbst bei allen 8 Vorlesungen krankheitsbedingt gefehlt.
Habe aber alle Handouts, Bücher und Unterlagen zu den einzelen Rechtsgebieten!
habe das auch schon weitestgehend durchgelesen und verstehe das eigendlich auch gut.
Das Problem liegt darin, dass ich hier nur 4 Std. im Repititorium hatte, um eine Rechtstante zu fragen, wie das funktioniert, das mit den Klebezetteln und Querverweisen hatte ich bis dato nicht gehört, da ich im Unterricht gefehlt habe.
Den Stoff zu lerne sehe ich nicht als schwer, allerdings kommen in den Musterlösungen der Prüfungen immer die zusammenhängenden Paragraphen vor.
Dieses Sytem verstehe ich einfach nicht, aufgrund dessen brauche ich für 4 Muster prüfungsaufgaben 2,5 Std und falsch sind die dann auch noch zu 50%.
Hier habe ich eine scheiß Angst, denn durchfallen kann ich mir echt nicht erlauben.

Nun.....

wie benutze ich die Klebezettel am besten bei den Büchern, was kennzeichne ich?
Ich verstehe das Sytem der zusammenhängenden Paragraphen nicht, also wo muss ich welche Querverweise machen, was gehört da zusammen.

Die Bücher sind : HGB, BGB, Arbeits und Wettbewerbsrecht!

Bitte helft mir, bitte:-)
Markus1983
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Beitragvon brinki » 21. September 2011, 17:08

Also, mein Problemfach ist "MAFO und Statistik". Ich habe im Oktober meinen 3. Versuch.
Recht habe ich auch schon fertig.
Recht ist eigentlich nicht so schwierig, denn: einfach Klebezettel drin und gut ist. Ich glaube, da machst Du Dir zu viele Gedanken.

Wie lernst Du mein Problemfach?

Du schreibst, dass Du Dir durchfallen nicht leisten kannst. Finde ich mutig diese Aussage. Die Durchfallquote ist richtig hoch.

Andrea
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Beitragvon Markus1983 » 21. September 2011, 18:28

Naja, ich habe groß rumerzählt, dass ich es schaffen werde.
Naja MaFo geht eigendlich, man muss das Prizip verstehen, Statistik hingegen ist sehr schwer, aber wenn man einmal die Lage und Streuungsverfahren kennt und versteht geht das.
Dort muss ich die Formel noch etwas lernen.

Ok, Klebezettel wohin???

Und was hat es mit den Querverweisen auf sich, welche paragraphen gehören zusammern?
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Beitragvon Duden » 22. September 2011, 07:26

@brinki

Machst Du neben dem WifaWirt und dem Gesundheitsfachwirt (wo Du in Recht jetzt die 3. Prüfung machst) auch noch den Marketingfachwirt?
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Beitragvon Susi74 » 22. September 2011, 08:13

Hallo Markus,
bei welchem Anbieter hast Du denn die Weiterbildung gemacht?

Ich mache zwar erst im Frühjahr die Prüfung, würde mich über einen Austausch aber freuen. Bei uns werden 3 Prüfungsvorbereirungsseminare angeboten, von denen ich auch 2 besucht habe (ist freiwillig, kann aber auch nicht schaden).

Bei Recht können ein paar Paragraphenverweise sicher nicht schaden, aber zu viele eher verwirren. Wichtig ist, dass Du die Zusammenhänge verstehst und eine Art Schema entwickelst, nach denen Du gerade die Fälle prüfst.

Wenn ich unseren Dozenten richtig verstanden habe, dann werden bei Statistik meist die Formeln vorgegeben (können allerdings in der Schreibweise vom gelernten abweichen, was wohl oft verwirrt). Diese gilt es dann anzuwenden. Schade das bei uns keine Formelsammlung zugelassen ist. Ansonsten kommen da meist Fragen zur Primär- und Sekundärforschung, die Verfahren oder Begriffe wie Marktpotenzial, Marktvolumen etc. dran.

Kopf hoch, das wird schon. Bloß nicht verrückt machen mit den alten Aufgaben, die werden so eh nicht ein zweites mal gestellt. Kannst mir gerne mal Deine Kontaktdaten per PM schicken.

LG Susi :)
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Beitragvon TK » 22. September 2011, 10:46

Hallo Markus!

Der Veweistechnik wird gerne unterstellt, sie sei positivistisch, volksfern und diene nur dazu, Gesetze unverständlich zu machen und dadurch Heerscharen von Juristen ein auskömmliches Einkommen zu verschaffen.

Nun ist es wirklich nicht ganz einfach, auf Anhieb die Antwort auf einen bestimmten Sachverhalt, z. B. im BGB, zu finden. Also klebt man sich Zettelchen ins Gesetz und verknüpft mit Verweisen z. B. die § 311b I, 873, 925 BGB.

ABER: Man sollte den Wert und die Notwendigkeit diese Maßnahmen nicht überbewerten. Susi74 und brinki haben ja bereits darauf hingewiesen, dass man es mit Zetteln und Verweisen nicht übertreiben soll.

Wichtiger ist, was Du zu Papier bringst. Schlechte Ergebnisse in Recht haben ihre Ursache oft nicht darin, dass die Antworten falsch sind, sondern schlicht zu kurz. Außerdem reicht es nicht, ganze Passagen 1 : 1 aus dem Gesetz abzuschreiben. Der Prüfling soll in einer Klausur vielmehr darlegen, dass er auch verstanden hat, was da steht und dass er rechtliche Regelungen praktisch anzuwenden weiß.

Fazit: Locker bleiben, Fälle üben (Antworten schriftlich verfassen!), Theorie nicht vernachlässigen - dann wird es schon werden. :)

Bye
-Tim
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Beitragvon Markus1983 » 23. September 2011, 15:27

@Susi

können uns ja mal zum lernen treffen:-) wsoher bist Du?
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Beitragvon Susi74 » 23. September 2011, 16:06

@Markus
hast PM.

LG Susi :)
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