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Beitragvon Fachwirt_2013 » 21. Juli 2011, 13:18

Hallo,

nur mal so zur Information für all diejenigen die sich auch noch dazu entschließen den Immobilienfachwit zu machen und wie ich keine Ahnung von speziellen Förderungen haben.
Habe mich mal erkundigt was es für Förderungen gibt und wo man die beantragt. Klingt eigentlich ganz gut:

Also an Förderungen gibt es das sogenannte ,,Meisterbafög" dieses ,,Bafög" besteht zu 30,5% aus einem Zuschuss (den man natürlich nicht mehr zurückzahlen muss) und zu 69,5% aus einem Darlehen. Wenn man sich entschließt dieses Darlehen aufzunehmen, dann bekommt man wenn man die Prüfung besteht nochmal 25,0% am Schluss erlassen.
Berücksichtigt werden nur die Kosten von dem Lehrgang und die Prüfungsgebühr. Anträge kann man sich im Internet runterladen oder bei der jeweilig zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung bekommen.

Link für Anträge runterzuladen:

http://www.meister-bafoeg.info/de/115.php

Falls jemand noch eine Förderung weis kann er die ja mal hier einstellen. Ich wäre da auch dankbar dafür!!

LG Fachwirt_2013
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Tipp Bildungsprämie des ESF

Beitragvon gtw-Sander » 27. Juli 2011, 13:18

Hallo erstmal,

gern gebe ich noch einen weiteren Tipp.

Ja, da haben Sie absolut Recht, das Meisterbafög ist als Förderung nicht mehr zu toppen. Ich kann dazu noch ergänzen, dass die Landratsämter diese Förderungsanträge bearbeiten, dh. man wendet sich an das örtliche Landratsamt.

nicht mehr gültig, siehe unten: (Wenn man aber schon mal Meisterbafög oder Bafög hatte, wird man es leider nicht noch einmal bekommen.
Diese Anträge werden dann abgewiesen.)

Für Geringverdiener/innen gibt es aber noch einen kleinen Trost:
noch bis zum 30.11.11 werden Förderungen durch die örtlichen Bildungsberatungen vergeben, die bis zu 500 EUR pro Jahr ausmachen können: die Bildungsprämie des Europäischen Sozialfonds.
Mehr über BEratungsstellen und Ausstellungsbehörden könnt ihr im Internet finden: http://www.bildungspraemie.info/

Mein Tipp: ranhalten, da die Förderung bald enden soll.
Zuletzt geändert von gtw-Sander am 10. August 2011, 07:24, insgesamt 1-mal geändert.
Beste Grüße!

Anita Sander
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Beitragvon Schlonz » 6. August 2011, 14:27

Hallo Frau Sander,

bezüglich Ihrer Anmerkung, Meister-Bafög kann nur einmalig in Anspruch genommen werden, muss ich Sie korrigieren.

Es gibt ausdrücklich keine Obergrenze für förderfähige Maßnahmen. Solange eine Weiterbildung der beruflichen Fortentwicklung dient, ist diese auch förderugnsfähig.

Beispiel: 1. Förderung bei Weiterbildung zum Fachwirt
2. Förderung bei Weiterbildung zum Betriebswirt
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Beitragvon gtw-Sander » 10. August 2011, 07:22

Hallo Schlonz,

vielen Dank für Ihre Information! Ich meine früher wäre der Wortlaut etwas anders gewesen. Dann haben die daran vermutlich was geändert, ich habe es gleich nachlesen können:
http://www.meister-bafoeg.info/de/171.php :
"Förderungsbereiche
Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.

Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).

Förderungsberechtigt sind Deutsche und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigten Ausländerinnen sowie Ausländern, z. B. aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch solche ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen bzw. die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Hierzu zählt auch die Zeit der Berufsausbildung

Eine Altersgrenze besteht nicht." Zitat Ende

Für alle hier im Forum heißt das also:
Wer ein Studium abgeschlossen hat, kann kein Meisterbafög für eine Fachwirt Vorbereitung bekommen.

Wer sich aber als Kaufmann hochgearbeitet hat, kann Meisterbafög für den Fachwirt und dann noch für den Betriebswirt oder für ein Studium erhalten.
Beste Grüße!

Anita Sander
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