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Frage bezieht sich auf das Handels-, Wettbewerbs-,und Gewerb

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Frage bezieht sich auf das Handels-, Wettbewerbs-,und Gewerb

Beitragvon loona » 26. November 2011, 12:28

Hallo Ihr Lieben,

folgende frage kann ich seit Wochen nicht genau beantworten:

Frau F. betreibt als eingetragene Kauffrau einen Großhandel mit Elektrogeräten. Ihr Angestellter Herr B. bezeichnet sich gegenüber den Kunden als Prokurist und unterzeichnet auch seine geschäftliche Post mit ppa Becker. Becker erweist sich als überaus geschäftstüchtig, so dass Frau F., der dieses Verhalten seit längerer Zeit aufgefalllen ist nicht einschreitet, um ihn nicht zu brüskieren und sein Engagement für das Unternehmen zu bremsen. Eines Tages schließt Becker einen für Frau F. üngünstigen Vertrag mit der Klawitter GmBH ab. Frau F. verweigert die Vertragserfüllung. WIE IST DIE RECHTSLAGE?
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Beitragvon TK » 26. November 2011, 16:42

Hallo Ioona,

gem. § 48 (1) HGB kann die Prokura nur mittels ausdrücklicher Erklärung erteilt werden. Diese fehlt hier.

Die stillschweigende Duldung reicht also nicht aus. Zwar ist die Eintragung ins HR lediglich deklaratorisch. Im Zweifel muss der Dritte (hier der Kunde) sich aber informieren und kann sich nicht auf den Rechtsschein berufen.

Der "Prokurist" handelte als Vertreter ohne Vertretungsmacht (§ 177 BGB).

Ob man eine Rechtsscheinhandlungsvollmacht annehmen kann, erscheint mir fraglich. Außerdem würde eine solche Betrachtung den Rahmen der Veranstaltung "Recht für Fachwirte" sprengen.

LG
-Tim
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Beitragvon Martin.Lesny » 3. Dezember 2011, 10:27

Hallo Ioona, hallo Tim,

das war schon mal Prüfungsfrage bei den Betriebswirten (Juni 2008) und ist definitiv anders zu lösen.

Prokura ist - wie Tim richtig ausgeführt hat - zu verneinen.

Aber nach § 54 HGB ist eine wirksame Handlungsvollmacht erteilt worden. Voraussetzung ist Handelsgewerbe - durch Eintragung ins Handelsregister erfüllt (§ 2 HGB). Die Erteilung der Vollmacht ist durch Duldung geschehen (sog. Duldungsvollmacht), da die Vertretung wissentlich zugelassen wurde. Der Vertrag ist somit wirksam zustande gekommen.

Viele Grüße

Martin
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Beitragvon TK » 3. Dezember 2011, 13:13

Hallo Martin,

ich hatte ja geschrieben, dass man eine Rechtsscheinhandlungsvollmacht annehmen könnte; Duldungsvollmacht kann auch angenommen werden, wobei ich mich frage, ob solche Dinge Teil des Rahmenplanes der Betriebswirte sind.

LG
-Tim
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Beitragvon Brain » 7. Dezember 2011, 21:22

Hi,

also bei den Betriebswirten ist das Fach Recht noch viel tiefgründiger. :-)

PS: Martin hat richtig geantwortet.

MFG
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