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Frage zu Verlustvor/Rückträgen 10d estg

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Frage zu Verlustvor/Rückträgen 10d estg

Beitragvon genij » 20. April 2010, 09:58

hi,

evtl weiss das einer von euch ausm stehgreif...

thema verlustvor bzw rücktrag nach 10d estg in bezug auf einkünfte aus 19.
prinzipiell möglich richtig?

wie siehts bei ehegatten aus? vorweg wird ja der verlust des einen mit dem überschuss des anderen verrechnet.. wenn ich jetzt getrennte veranlagung wähle (was natürlich im aktuellen vz zu einer steuernachzahlung führt) müsste doch der verlust des einen rück bzw auf antrag vorgetragen werden oder versteh ich jetzt was komplett falsch?

zur info: geht um meisterschule ohne einkünfte im vz

wer was weiss fühlt euch genötigt zu posten ;)
genij
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Beitragvon devil » 20. April 2010, 15:19

hey genij,

verlustvorträge bei einkünften gem. § 19 estg sind auf jeden fall möglich. bestes beispiel sind studenten nach abeschlossener berufsausbildung bzw. wenn sie ein zweitstudium absolvieren.
dann kannst du die aufwendungen, die dir entstanden sind als vorweggenommene werbungskosten geltend machen und gesondert feststelen lassen, soweit keine weiteren einkünfte vorhanden sind.

bei ehegatten würde, wie du schon schreibst, der verlust des einen mit positiven einkünften des anderen verrechnet werden. aber hierzu gibt es, wenn ich mich richtig erinnere, die Aufteilung der Steuerschuld, so dass du nicht zwangsläufig eine getrennte veranlagung durchführen musst. (§ 268ff AO). denn die ehegatten haften zwar als gesamtschuldner, können aber einen antrag auf aufteilung stellen, so dass jeder für den teil haftet, der auf ihn entfällt.
wäre ja mies, wenn ein ehegatte hohe verlustvorträge z.b. aus gewerbebetrieb hätte und der andere hat einkünfte aus nichtselbständiger arbeit und die verlustvorträge würden durch die einkünfte des anderen nach und nach "aufgebraucht" und bei einem gewinn aus gewerbebetrieb wären keine verluste mehr.... :(

ich hoffe, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte. aber vielleicht hat ja noch jemand anderes eine antwort (bin mir bei der aufteilung der steuerschuld nicht zu 100% sicher nur 95% :wink: )

lieben gruß aus dem norden,
devil
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Beitragvon genij » 20. April 2010, 15:38

hi!

danke erstmal für die antwort!

gut das mit der aufteilung macht sinn wenn sich die ehepartner nicht mehr wirklich "mögen". dafür hätten die ehepartner in den vorjahren ja den steuervorteil, dann eben bei gewinnen nichts, schlecht wenn sie sich evtl bis dahin getrennt haben ^^

reagieren eure finanzämter auch so genervt bei wechsel der veranlagungsformen? da wird der ton gleich unfreundlicher :/
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Beitragvon devil » 21. April 2010, 07:07

hey genij,

kein problem! ich tausche mich gerne mit kollegen aus, denn da bekommt man doch die besten anregungen. nur leider ist es mir hier kaum möglich, da ich zwar zwei kolleginnen habe, diese aber "nur" die grundkenntnisse haben, was jetzt aber nicht abwertend klingen soll.

was die finanzämter angeht, kommt es drauf an, welches nun gerade zuständig ist. einige machen da überhaupt keine probleme (da sieht nur der kontoauszug aus, wie kraut und rüben) und andere zicken schon wegen kleinigkeiten. ich habe gerade monate lange diskussionen wegen einer umsatzsteuerlichen organschaft hinter mir....war das nervig!
aber ein wechsel der veranlagungsform hat bisher keine umstände bereitet.

aus welchem raum kommst du denn? ich bin im nördlichen niedersachsen und hamburg unterwegs und da hat man so seine schwarzen schafe unter den finanzämtern!

LG
devil
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Beitragvon genij » 21. April 2010, 07:35

morgen!

aus franken, der wohl unfreundlichsten gegend bayerns (wenn man aussagen von leuten ausserhalb glauben darf). glaub das liegt an unserer sprache ^^

eben dafür sind ja foren da, zum austausch. selbst mit fundiertem wissen kannste nicht alles wissen. z.b. sowas wie jetzt diemeisterprüfung hat man nicht jeden tag, bzw dass jemand verluste aus 19 einfährt^^
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