Fachwirt-Forum

http://www.fachwirt-forum.de

Gesetze

Rund um den Immobilienfachwirt.

Gesetze

Beitragvon Prüfling2 » 9. Februar 2011, 14:15

Hallo,
Weiss jemand ob man in jede Prüfung die Gesetzesbuecher mitnehmen darf? IHK tut ja so als wenn das nicht geht aber habe schon von ehem. gehoert dass die da nicht aufpassen und man die Gesetze in jedem Fach benutzen darf.

Gruesse
Prüfling2
Startup
 
Beiträge: 8
Registriert: 16. Dezember 2010, 21:28
Wohnort: Stuttgart

Beitragvon BiancaHe » 9. Februar 2011, 19:01

Steht nicht sogar in der Prüfungsordnung der IHK, dass Gesetzesbücher erlaubt sind?

Es sind Gesetzesbücher erlaubt. die wichtigsten sind hier sicherlich das BGB, die wichtigsten Steuergesetze und Baugesetzbuch. WEG- und Mietrecht.

Gruß
Bianca
BiancaHe
Startup
 
Beiträge: 3
Registriert: 6. Februar 2011, 09:17

Beitragvon Prüfling2 » 9. Februar 2011, 19:27

Ja klar sind die erlaubt, aber laut IHK-Verordnung nur im Prüfungsfach "Recht". In den anderen steht bei Hilfsmittel nichts. Man kann z. B. in Projektmanagement einige Fragen mit dem BauGB beantworten und deshalb frage ich mich ob die das merken oder ob man das trotzdem kann, also in die Gesetze reinschauen obwohl die nicht bei Hilfsmittel angegeben sind.
LG
Prüfling2
Startup
 
Beiträge: 8
Registriert: 16. Dezember 2010, 21:28
Wohnort: Stuttgart

Beitragvon Hiob2012 » 15. Februar 2011, 20:54

Es sind auch die IHK Formelsammlungen erhältlich bei www.wbv.de erlaubt Best.Nr. 800/13G
Hiob2012
Startup
 
Beiträge: 6
Registriert: 16. Januar 2011, 19:41

Beitragvon anditier » 10. März 2011, 20:42

wo steht das die erlaubt ist?
anditier
Startup
 
Beiträge: 5
Registriert: 10. März 2011, 20:35

Beitragvon Schlonz » 10. März 2011, 22:12

Das Verwenden von Gesetzestexten ist definitiv erlaubt! Die IHK Köln hat zu der Einladung eine Hilfsmittelliste beigelegt, in denen die Gesetzestexte, welche benutzt werden dürfen, aufgefüht sind.

Zu meiner Überraschung dürfen dort sogar Klebezettel und farbliche Markierungen vorhanden sein...
Schlonz
Startup
 
Beiträge: 21
Registriert: 10. März 2011, 22:05
Wohnort: Königswinter

Beitragvon Nohorseshoe » 11. März 2011, 09:32

kommt hier auch auf die alte oder neue Prüfungsordnung an. In der alten sind nur im Fach Recht Gesetze zugelassen. Nach der neuen Prüfungsordnung in allen Fächen jeweils die benötigten außer Fach 1

Unterstreichungen und Klebezettel (keine Anmerkungen erlaubt, nur Verweise) sehr zu empfehlen, da man sonst nichts wiederfindet.
Nohorseshoe
Startup
 
Beiträge: 9
Registriert: 3. Februar 2011, 09:45

Beitragvon Prüfling2 » 12. März 2011, 14:00

Ich mache die Prüfung nach der Alten. Hier darf man laut der Liste die ich auch bekommen habe die Gesetze nur in Recht benutzen. Aber Kollegen die die Prüfung letztes Jahr gemacht haben, meinten, dass man die auch benutzten kann. Aber dürfen eigentlich nicht?!
Prüfling2
Startup
 
Beiträge: 8
Registriert: 16. Dezember 2010, 21:28
Wohnort: Stuttgart



Änliche Überschriften


Zurück zu Immobilienfachwirt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

Unsere Partnerseiten
Anwalt-Liste | günstiger Urlaub | Yachtcharter | phpbb-seo | Versicherungsvergleich | | |