Hallo nochmal Immobilienhai,
ich denke, zuerst Einsicht, dann ggf. anfechten könnte eine Lösung sein, wenn Sie bereits durchgefallen sind.
Wenn Sie noch im Lehrgang sind, könnten Sie versuchen sich besser zu organisieren.
1. - Ergebnis: nicht bestanden.
Wenn Sie das Gefühl haben, unfair bewertet worden zu sein, fragen Sie bitte Ihre IHK um Einsicht in Ihre Prüfung. Auf jeden Fall sollten Sie selbst Sicherheit erlangen.
Nehmen Sie diese Einsicht am besten nachdem Sie sich vorab die korrekte Lösung der Aufgaben - z. B. bei Bertelsmann / IHK Bildungs GmbH - organisiert und durchgelesen haben. Wenn es die Prüfung noch nicht käuflich gibt, setzten Sie sich mit Ihren Lehrgangskolleg/inn/en zusammen um sie zusammenzutragen.
Wenn Sie Einsicht nehmen, dürfen Sie wahrscheinlich weder fotografieren noch etwas herausschreiben. D.h. Sie müssen alle Einspruchsargumente im Kopf mit heim nehmen und dort aufbereiten.
Wenn Sie dort herausfinden, dass Sie im Lehrgang das falsche gelernt haben, dann nützt Ihnen das mit dem Einspruch natürlich nichts.
Dann wenden Sie sich bitte mit Ihren Argumenten an den Weiterbildner um zu klären, warum nicht der notwendige Stoff durchgenommen und geübt wurde.
2. Sie sind noch im Lehrgang
Ich kann Ihnen während des Lehrgangs nur raten, mit anderen Teilnehmern eine Lerngruppe zu bilden. Auf manche Aspekte kommt man bei bestem Willen nur durch andere Blickwinkel. Alles in allem kann es sogar effektiver sein.
Wenn sich zeigt dass der Unterricht am Stoffplan und an der Prüfung vorbeizielt, wenden Sie sich bitte an den Weiterbildner und die Dozenten.
Das ist ein fairer Weg.
Ihnen bei allem viel Erfolg!
