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Im 1. Prüfungsteil durchgefallen - was ist mit dem zweiten?

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Im 1. Prüfungsteil durchgefallen - was ist mit dem zweiten?

Beitragvon honeylostinspace » 19. Mai 2010, 16:53

Hallo zusammen,

die IHK-Köln hat den 2. Teil der Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt durchgeführt, bevor die Ergebnisse des 1. Teils bekannt gegeben wurden (Organisation ist eben alles). Jetzt hat sich heraus gestellt, dass ich aus dem 1. Teil Rewe im Herbst nachschreiben muss. Die Ergebnisse für die handlungsspezifischen Qualis stehen aber immer noch aus. Wird dieser Teil überhaupt anerkannt, wenn man mit den wirtschaftsbezogenen Qualis noch nicht durch ist? In der Prüfungsordnung ist nur die Reihenfolge der beiden Teile vorgeschrieben, d. h. das Teil 1 vor Teil 2 abgelegt werden muss, nicht jedoch, dass er auch bestanden worden sein muss. Der einzige Sachbearbeiter, der mir angeblich Auskunft geben könnte, hat erstmal Urlaub und ich sitze auf glühenden Kohlen, weil ich befürchte, dass ich nicht nur Rewe, sondern auch den kompletten 2. Prüfungsteil wiederholen muss... Hat irgendjemand mit sowas Erfahrung?

Vielen Dank und Gruß

Honey
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Beitragvon Judgement » 19. Mai 2010, 19:12

Bei uns ist jemand in 2 Fächern durchgefallen und hat den 2. teil (hsQ) auch mitgeschreiben... diese gilt... nur wurde sie nicht zum fachgespräch eingeladen

ich bin sogar fast der meinung, dass das fachgespräch lt. prüfungsordnung unabhängig vom bestehen der wbQ stattfinden kann, da es zur hsQ zählt und die hsQ nachABLEGEN der wbQ stattfinden kann..

seh ich das richtig?
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Beitragvon Reinhard » 19. Mai 2010, 19:52

was geht denn da ab :?: :?: :?:

In der PO steht:
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“
... ist zuzulassen, wer ...nachweist:
1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene
Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,

Link zur Prüfungsordnung für Wirtschaftsfachwirte als pdf-Datei findet Du am Ende dieser Seite
http://www.fachwirte.org/index.php?id=21
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Beitragvon Judgement » 19. Mai 2010, 21:30

Hallo Reinhard,

also bist du auch der Meinung, dass sie hätte zum Fachgespräch eingeladen werden müssen? auch bei Nichtbestehen der wbQ?
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Beitragvon Reinhard » 20. Mai 2010, 06:18

im Gegenteil: nach der Formulierung in der PO muss die 1. Teilprüfung "abgelegt" sein, um zur 2. und allem folgenden überhaupt zugelassen zu werden! Ich finde als "Nicht-Jurist" nur noch die Erklärung, dass für Juristen vielleicht "abgelegt" nicht = "bestanden" ist :?:
Widerstrebt zwar dem gesunden Menschenverstand - aber dass ist beim juristischen Ddenken ja eher die Regel :wink:
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Beitragvon M.Wilhelm » 26. Dezember 2010, 09:47

Hallo,

auch wenn ich etwas spät dran bin:

abgelegt heißt nicht zwingend bestanden.
Die WsQ muss vor Antritt zur HsQ geschrieben worden sein. Ob bestanden oder nicht spielt keine Rolle.

Klingt komisch, ist aber so. :-)

Gruß,
wi
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Beitragvon brinki » 26. Dezember 2010, 11:25

Hallo,
also ich hatte die Situation auch: ich hatte im März 2010 ein Fach beim Dienstleistungsfachwirt "versemmelt". Ist aber kein Problem.

Du kannst den 2. Teil trotzdem schreiben und der wird auch gewertet.

Die versemmelten Fächer vom 1. Teil holt man einfach zum nächst möglichen Teil nach.

Viel Glück dabei!

P.S. Ich habe meinen Dienstleistungsfachwirt erst am 20.12.2010 - nach Ergänzungsprüfung - bestanden.

Andrea
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Beitragvon profos » 18. April 2011, 01:01

Es ist schon erstaunlich das der Eingangsbeitrag über 1500 Menschen brennend interessiert aber es nur 6 Menschen gibt die selsbst dazu einen Kommentar leisten können ;)

Wissen benötigt jeder - geben wollen wenige.... . . . .
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