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Markierung Gesetzeszexte

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Moderator: Reinhard

Markierung Gesetzeszexte

Beitragvon barzi85 » 28. Dezember 2011, 22:07

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bezüglich der Markierung der Gesetzestexte. Wie darf ich diese markieren?
Bisher habe ich mir die Paragraphen angemarkert und habe mir Post its z.B. mit der Aufschrift Kaufvertrag, Mietvertrag etc. reingeklebt. Darf man das draufschreiben oder dürfen die Post ist nur ohne Beschriftung eingeklebt werden?

Ich bin bei der IHK Kassel und in der Hilfsmittelliste steht:


Zulässig sind:

Trennblätter und Reiter mit der offiziellen Kurzbezeichnung der Vorschrift (z. B. HGB, BGB, AktG) oder ausgeschrieben (Handelsgesetzbuch)


Unzulässig sind insbesondere:

Trennblätter bzw. Reiter versehen mit (Stich-)Wortbeschreibungen, Definitionen oder Formeln

Daraus schließe ich das ich nur BGB usw. draufschreiben darf.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

MFG
Barzi
barzi85
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Beitragvon Reinhard » 29. Dezember 2011, 07:45

DDas ist in dem Sinne eine Grauzone, als es Sache der IHK bzw. Prüfungsaufsicht ist. "Normalerweise" wird alles akzeptiert, was nicht über das Stichwortverzeichnis hinausgeht, denn mit diesen Begriffen auf en Markern fügst Du ja keinen weiteren Inhalt hinzu.
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Reinhard
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