Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe letztes Jahr die Prüfung zum Steuerfachwirt in Hessen abgelegt und die schriftliche knapp bestanden und bin dann leider in der mündlichen durchgerasselt...
habe mich nun zur Wiederholungsprüfung angemeldet für 2011/2012, bin mir jedoch nicht sicher ob ich die schriftliche nochmal wiederholen MUSS ?
Die vorläufige Telefonauskunft der Steuerberaterkammer Hessen sagte mir das ich es nicht brauche. Sie will sich jedoch nochmal mit einer verbindlichen Auskunft melden. In der Prüfungsordnung finde ich dazu nichts Ausdrückliches.
Weiß da jemand Bescheid ???
Gibt es eine übergeordnete allgemeine Prüfungsverordnung für alle Fachwirte?
Danke schonmal!
mfg David
