von Silvermoon7 » 6. Dezember 2011, 14:41
Das wäre super, vielen Dank!
Zu den Formelsammlungen für die Frühjahrsprüfung 2012 habe ich folgendes gefunden:
die IHK Südlicher Oberrhein hat festgelegt, dass, soweit auf Bundesebene Formelsammlungen und Tabellenbücher zugelassen sind, nur Publikationen verwendet werden dürfen, die auch wirklich ausschließlich dem Zweck genügen, der in ihrer Bezeichnung zum Ausdruck kommt.
Als Hilfsmittel sind damit nur Werke zugelassen, die keinerlei Fall- oder Anwendungsbeispiele bzw. Musteraufgaben oder - lösungen enthalten. Bei der Wahl der Formelsammlungen und Tabellenbücher zur Verwendung in der Prüfung sind damit nicht die Bezeichnungen und Hinweise der Verlage entscheidend, sondern der Charakter des Inhaltes.
Zu beachten ist zudem, dass diese Werke nicht weiter ergänzt oder kommentiert werden dürfen. Einzige Ausnahme sind Orientierungshilfen in Form von Markierungen, Unterstreichungen oder eingeklebten Buchzeichen.
D.h. doch eigentlich, dass nur die Formelsammlung der IHK selbst verwendet werden darf. Die von Cornelsen wäre dann ja auch nicht zugelassen?