Fachwirt-Forum

http://www.fachwirt-forum.de

Neue Prüfungsverordnung (mündliche Prüfung)

Rund um den Immobilienfachwirt.

Neue Prüfungsverordnung (mündliche Prüfung)

Beitragvon mon_ka » 25. September 2011, 09:37

Hallo,

ich habe nun die Einladung zur schriftlichen Prüfung von der IHK erhalten. Am ersten Tag der schriftlichen Prüfungen muss man ein Formular mit dem Thema der Präsentation in der mündlichen Prüfung abgeben. Für die Angabe dieses Themas ist auf dem Formular ca. eine halbe Seite Platz.

Ich weiß nun gar nicht genau, was die IHK hier lesen will? Eine kurze Fallbeschreibung? Muss der ganze freie Platz ausgenutzt werden? Schon klar, dass hier keiner sein Thema verraten wird und ich hab auch schon ein Thema über das ich Referieren will aber hat vll trotzdem jemand Tipps für mich bzgl der Beschreibung des Themas auf dem Formular?

Vielen Dank!
mon_ka
Startup
 
Beiträge: 8
Registriert: 8. Februar 2011, 12:52

Beitragvon Schlonz » 28. September 2011, 22:12

In diesem Formular musst du lediglich das Thema deiner Arbeit nennen sowie die Handlungsfelder, auf welche sich das Thema bezieht nenne.

Bei mir ist es "Der Immobilienerwerb von der Besichtigung bis zum Notartermin am Beispiel eines Zweifamilienhauses" gewesen.

Was du dann daraus machst, ist dir überlassen..
Schlonz
Startup
 
Beiträge: 21
Registriert: 10. März 2011, 22:05
Wohnort: Königswinter

Beitragvon mon_ka » 29. September 2011, 08:36

super! Vielen Dank für deine Antwort!
mon_ka
Startup
 
Beiträge: 8
Registriert: 8. Februar 2011, 12:52

Tolle Hinweise der IHK München!!

Beitragvon gtw-Sander » 30. September 2011, 11:32

Hallo Mon_ka!

Die IHK München hat eine prima Information herausgegeben, wo ist denn der Link...
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_ges ... rt-in3.pdf

Die IHK München hat uns als Bildungsträger darauf hingewiesen dass kein zu einfaches Thema in der mündlichen gewählt werden soll. Keine Standard-Aufgabe eines Verwalters oder Maklers zum Beispiel! (Ein solches zu einfach gewähltes Thema könne eine einfache Einladung einer jährlichen Eigentümerversammlung sein, oder einfach deren Ablauf. Bitte sowas vermeiden, da es eher in das Ressort eines Immokaufmanns fällt und in der Prüfung dann zu wenig Punkte gemacht werden.)

Ferner ist es dennoch wichtig, nicht über Gott und die Welt reden zu wollen.
Daher ist es wichtig, einen schwierigen oder komplexen Sonderfall in einem dennoch begrenzten Thema zu wählen. Nur dann wird die Präsentationszeit nicht zu knapp. Daher hat Schlonz die "Ausprägung auf das Zweifamilienhaus" gewählt. Er wird also die Besonderheiten bei einem Zweifamilienhaus mit darstellen.

Für nährere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Weiterbildner und an Ihre IHK.
Beste Grüße!

Anita Sander
Schulungsleiterin

gtw - Weiterbildung für die Immobilienwirtschaft
Westendstr. 179, 80686 München, info@gtw.de, www.gtw.de

PS: Posting-Leser sind herzlich eingeladen, den aktuellen Stand zu erfragen.
gtw-Sander
Startup
 
Beiträge: 30
Registriert: 25. Mai 2011, 07:53
Wohnort: München



Änliche Überschriften


Zurück zu Immobilienfachwirt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste

Unsere Partnerseiten
Anwalt-Liste | günstiger Urlaub | Yachtcharter | phpbb-seo | Versicherungsvergleich | | |