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Problem mit Verkäufer

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Problem mit Verkäufer

Beitragvon Dougie Doug » 10. Oktober 2011, 19:31

Hallo ^^ ein Kumpel von mir hat sich bei real einen Lap Top gekauft und das ist einen Monat her.
Jetzt ist der Bildschirm kaputt gegangen, also das Glas hat einen Riss oder so, aber er meint das es nicht erklärbar wäre.

Also gingen wir zu real und fragten nach, es hieß auf einmal, der Hersteller gibt keine Garantie für den Bildschirm!!! (Waaasssssssss!!!!)
Kann sowas sein?

Mal angenommen der Lap wäre so kaputt gegangen, also einfach nicht mehr an oder sonst was, dann Garantie und wenn der Bildschirm im Eimer ist nichts???!!!
Das riecht doch faul!

Auf jeden Fall wäre es ja eine Reklamation und meines Wissens, wird bis zu 6 Monate immer davon ausgegangen, dass schon vorher beim Produkt ein Fehler auftrat und ausserdem geht die gesetzl. Gewährleistung doch 2 Jahre!

Der real Mitarbeiter meinte noch, es könne bis 450 € kosten, wenn man den einschicken würde!!!! Aber hallo!

Kennt sich da jemand aus?
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Beitragvon Seiyaru » 10. Oktober 2011, 19:50

Hi grundlegend darf man keine Rechtsberatung in foren durchführen.

Aber laut Paragraph 439 BGB hast du eine Nachbesserungsrecht bzw. Neulieferungsrecht du kannst entscheiden was gemacht werden soll.

Wie du schon gsagt hast tritt nach den 6.Monaten die Beweislastumkehr ein sprich im ersten 6 monaten muss dir der Verkäufer nachweisen das die Ware 100% Fehlerfrei ist dies kann er nicht dadurch muss er nachbessern. Nach der Beweislastumkehr musst du beweisen das die Ware ein defekt hatte.

Grundlegend solltest du auf dein recht bestehen aber solche Mitarbeiter haben leider keine ahnu da diese auch schlecht ausgebildet werden. Wenn der schaden nicht fahrläss ig sprich im eigen Verschulden entstanden ist würde ich mich an den Abteilungsleiter oder Husleiter wenden aber dann mbit den entsprechenden Pharagraphen. Wenn da immernoch nichts passiert musst du dir ein Anwalt nehmen denn sonst wird das nie was.

Leider gehen viele Einzelhändler auf dummfang weil die meisten Kunden leider nicht wissen welche Rechte sie haben.
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^^

Beitragvon Dougie Doug » 11. Oktober 2011, 20:41

Also der EH meinte, Display Schaden würde nicht unter die Garantie des Herstellers fallen! Sie würden den Lap Top einschicken und der Hersteller prüft, ob es sich um einen Werksfehler oder eben um einen selbstverursachten Fehler handelt!

Klingt dennoch komisch!
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Beitragvon TK » 12. Oktober 2011, 10:51

Hallo Dougie Doug,

das klingt nicht komisch, sondern üblich. :wink:

Was Dir gem. §§ 434 ff. BGB zusteht, nennt sich Gewährleistung. Geht der Verkäufer oder der Hersteller freiwillig darüber hinaus, räumt er Dir also zusätzliche Rechte ein, dann heißt das Garantie. Diese kann der Verkäufer/Hersteller einschränken oder an Bedingungen knüpfen, wobei Du nicht schlechter gestellt werden darfst als es der Gewährleistung entspricht.

Bye
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Beitragvon Dougie Doug » 13. Oktober 2011, 01:11

Ja schon, aber wenn ihr ein Lap Top kauft, dieser mit einem Display Schaden kaputt geht und das innerhalb von 4 Wochen, würdet ihr dann nicht einen neuen wollen oder Geld zurück?

Und Gewährleistung muss länger wie ein Monat sein, ausserdem hat man Reklamationsrecht und der Schaden wird in den ersten 6 Monaten ja eh zugunsten des Verbrauchers ausgelegt, also hätte man schon Recht auf eine Reklamation, was ich meinem Kumpel auch sagte, ich hätte mir notfalls einen Anwalt genommen.

Mittlerweile weiß ich aber, dass der Schaden am Display kein Werksfehler war, sondern die Schuld seiner Freundin, diese hat "versehentlich" den Deckel des Laps runter also geschlossen und ein Kugelschreiber, wie der auch immer da hin kam, wurde eingequetscht und dadurch ist der Display zerstört worden. Wahrscheinlich zu fest den Deckel zu gemacht und der Stift hat dann den Bildschirm zerstört!
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Beitragvon TK » 13. Oktober 2011, 17:42

Hi Dougie Doug,

inzwischen ist ja klar, dass der Bildschirm nicht kaputt gegangen ist, sondern kaputt gemacht wurde. Deshalb ist es weder ein Fall für die Gewährleistung noch einer für die Garantie.

Bye
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