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Prüfung KLR 28.9.2011

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Moderator: Reinhard

Beitragvon joan » 5. Oktober 2011, 21:58

Bei den Aktien hab ich selbst geraten. Ich hab halt ganz genau beschrieben was ich wie rechne, damit ich vielleichtn paar Folgefehler-Punkte kriege. Aber die Aufgabe warn echter Horror.

gezeichnetes Kapital steigt immer um den Teil der Aktien an, die du ausgibst. Wieviel das war weiß ich nicht mehr

Kapitalrücklage sind die einbehaltenen Teile einer Aktie. Zahlst immer ein bisschen mehr als die Aktie wert ist. Das heißt "Agio" und dieser fließt in die Kapitalrücklage.

Was ich in die Gewinnrücklage geschrieben hatte weiß ich nicht mehr. Das ist halt der Teil, der nicht ausgeschüttet wird.

Zu Steuer: Wenn du was aus Spanien wars glaube ich beziehst, ist das ein innergemeinschaftlicher Erwerb, außerdem ist dieser steuerbar und steuerpflichtig und unterliegt der Vorsteuer. Wenn du was in die USA schickst ist das eine Ausfuhr. Die ist steuerbar und steuerfrei. Wenn du was in Deutschland verfkaufst ist das eine Lieferung. Die ist steuerbar und steuerpflichtig und unterliegt der Mehrwertsteuer.

Du musst dann noch den Vorsteuerbetrag und Mehrwertsteuerbetrag miteinander verrechnen.
Wenn der Vorsteuerbetrag größer war, hast du eine Forderung gegenüber dem Finanzamt, wenn der Mehrwertsteuerbetrag größer war eine Steuerschuld
joan
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Beitragvon mary1987 » 26. Oktober 2011, 17:59

@kk83: zu der Frage mit steuerfrei & steuerbar etc. da gab es schon mal eine Prüfung dazu vor 1-2 Jahren.

steuerbar ist erstmal alles, was in Deutschland beginnt
steuerfrei wird´s nur wenns ins Drittland geht bzw. in die EU mit USTID
steuerpflichtig ist außerdem alles, was man im Inland kauft & verkauft, sowie Importe (die sind Einkommens-Steuerpflichtig)
Am Schluss habe ich dann die Werte ermittelt bei denen Mehrwert-Steuer angefallen ist & davon die Vorsteuer (bzw. EinfuhrUST) abgezogen...

so hatte ich das zumindest in Erinnerung... so habe ich das auch hingeschrieben bezogen auf die einzelnen Fälle & hoffe nun, dass das auch so stimmt :?

& zu der KLR-Frage mit dem DB: ich hatte es so gedacht, dass man die Absatzmenge verwendet um diese ganzen DB1, DB2 usw. zu errechnen
Und um das BE zu ermitteln muss man dann mit Bestandsmehrung/bzw. -minderung des jeweiligen Erzeugnis rechnen... aber sicher war ich mir dabei nicht... war nur in dem Moment das beste was mir irgendwie eingefallen ist

LG
mary1987
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