von Maikel88 » 22. Januar 2012, 14:57
Hej,
das kommt ganz auf das Bundesland an, in dem wohnst. Die Kultusministerkonferenz hat zwar im Jahr 2009 den Beschluss gefasst, daß Meister/ Fachwirte & Co. eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten sollen, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das schon alle Bundesländer in der Form umgesetzt haben.
Ich wohne in Mecklenburg, und hier ist der Fachwirt als allg. Hochschulzugangsberechtigung umgesetzt (d.h. man kann sowohl an der FH als auch an der Uni studieren worauf man Lust hat), und zusätzlich ist es gesetzlich geregelt, daß die Hochschulen Prüfungsleistungen anerkennen können, die durch den Fachwirt erbracht wurden (was die Hochschule Wismar in meinem Fall getan, die Uni Rostock hingegen strikt abgelehnt hat).
Am besten, du schaust dir dein Landeshochschul(-zugangs)gesetz an, dann weisst du, was Phase ist. Oder du gehst gleich auf die Seite der Uni/FH, an die du möchtest, da sind die Zulassungsbedingungen immer beschrieben.