Hallo!
Und erstmal: Es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen Verordnung und Rahmenplan:
Die Verordnung ist allgemein gehalten, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und somit allgemein zugänglich.
Der Rahmenplan definiert seitens der Prüfungsstelle - also der (D)IHK - bundeseinheitlich das, was ein Betriebswirt wissen muss um die Prüfung erfolgreich abzulegen, und zwar recht detailliert.
Daher ist dieser Rahmenplan nicht einfach kostenlos zugänglich - die IHK, der DIHK bzw. WBV lässt sich das bezahlen - in Form einer Publikation.
Und daher auch mein Standpunkt: Betriebswirte wie Fachwirte müssten sich eigentlich auch irgendwann einmal mit dem Wert von 'geistigem Eigentum' befasst haben (wenn auch in einer Bilanz problematisch zu bewerten...

).
Aber es sollte verständlich sein, dass die IHK / der DIHK / der Verlag hier hinterher ist, Kopien und Weiterverbreitung des Rahmenplans und veröffentlichter Prüfungen auf digitalem Weg zu untersagen und zu verfolgen.
In mindestens einem Parallel-Forum ist es daher schon untersagt, Kopien/Scans - und sogar Originale zum Weiterverkauf anzubieten oder anzufragen. Wahrscheinlich gab es dazu schon entsprechende Abmahnungen o.ä.
Welche Meinung ich dazu habe, ist meine Sache.
Rein rechtlich ist die Sachlage aber klar.
Viele Grüße
wfw_mz