Hallo,
diese Frage richtet sich an die Erfahrenen in diesem Forum bzw. Dozenten und Prüfer der IHK.
Da ich mit meinen Prüfungsergebnissen (1. Teil; wirtschaftsbezogene Qualis für Abschluss Wirtschaftsfachwirt) weder zufrieden noch einverstanden bin, habe ich nach Einsicht in die Prüfung bei meiner IHK Widerspruch eingelegt.
Meine Fragen hierzu:
Gibt es eine Gesetzesgrundlage aufgrund derer die Prüfer die Prüfung zu beurteilen haben? Wenn ja, welche ist diese?
Gibt es eine (rechtsverbindliche) Arbeitsanweisung zur Herangehensweise der Prüfer beim Prüfen? Wenn ja, wo kann ich diese einsehen.
Kurz: Welche Vorschriften gelten für Prüfer bei der Korrektur?
Mir geht es hier in erster Linie um "methodische Vorschriften", anhand derer ich das Prüf- und Korrekturverhalten der Prüfer selber überprüfen kann. Das fachliche kann ich ja anhand der einschlägigen Fachliteratur kontrollieren.
Wäre schön, wenn mir jemand bei dieser Frage behilflich sein könnte.
Danke und Gruß
Sapperlot
P.S.: Tut mir leid wegen der "zu prüfenden Prüfer beim Prüfen", aber ich bin auf Arbeit und zu beschäftigt/faul um Synonyme zu suchen
