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Wettbewerbsrecht

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Wettbewerbsrecht

Beitragvon nz85 » 12. Januar 2011, 20:05

Hallo,

im Wettbewerbsrecht wird ja zwischen Generalklauseln und Spezialklauseln unterschieden. Die Generalklauseln sind allgemein gehaltene, schwammige, Formulierungen, z. B. § 242 BGB, welche min. 1 unbestimmten Rechtsbegriff beinhalten. Spezialklauseln hingegen sind klar formuliert und die Vorgehensweise bei Verstößen ist genau geregelt, z. B. 242 StGB.

Meine Frage nun: Wozu dienen Generalklauseln? Im Manuskript steht zum einen das beide notwendig sind, da es sich in der Wirtschaft nicht um statische, sondern um dynamische Vorgänge handelt. Zum anderen steht noch, dass gerade mit den Generalklauseln es in der Rechtsprechung möglich ist, sich den jeweiligen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen, ohne dass jedesmal das Gesetz geändert werden muss.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Freundliche Grüße
Nicole Zöller
nz85
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Registriert: 19. Mai 2010, 19:36

Beitragvon Kalle » 21. September 2011, 21:55

Hallo! :)

info gibt's hier! :)
Kalle
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Registriert: 21. September 2011, 21:53


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