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Wie lange nach Kurs zur Prüfung anmelden

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Wie lange nach Kurs zur Prüfung anmelden

Beitragvon mp3chekker » 24. August 2010, 19:48

Hallo Leute,
ich habe ein Problem, ich habe den Fortbildungslehrgang zum Handelsfachwirt absolviert und mir mit der Prüfung etwas Zeit gelassen weil es mit dem GEld gar nicht geklappt hat. Jetzt wollte ich euch fragen, wie lange nach dem Lehrgang kann ich mich zur Prüfung anmelden? Ich habe mal was von 2 Jahren danach gehört stimmt das? Ich freue mich schon auf eure Antworten.

Danke schon mal.

Grüße
Stefan
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Beitragvon Reinhard » 24. August 2010, 20:28

Da liegt ein grundlegendes (und häufiges) Missverständnis vor! Du kannst Dich zur Prüfung anmelden, wenn Du die Prüfungsvoraussetzungen erfüllst - und die sind eine abgeschlossene einschlägige Ausbildung und Berufserfahrung.
In der PO steht:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf
im Handel und danach eine mindestens
einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/
zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten
Ausbildungsberuf und danach eine mindestens
zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten
oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten
im institutionellen oder funktionellen Handel erworben
sein.
Die PO findest Du zum download hier:
http://www.fachwirte.org/upload/HFW_PO.pdf

Ob Du Dich auf die Prüfung vorbereitest oder auf die Eingebung des heiligen Geistes hoffst, einen Kurs besuchst oder meditierst ist im Sinne der PO völlig wurscht :wink:
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Beitragvon mp3chekker » 25. August 2010, 07:29

Hallo,
danke dir für die Antwort. Also gibt es gar keine Frist für die Anmeldung zur Prüfung? Ich müsste also wenn ich die Prüfungsvorraussetzungen erfülle nicht mal zu einem Kurs anmelden? Also nätürlich ist es besser und gemacht hab ich es ja deswegen auch, aber man müsste nicht? Wie lange gilt eigentlich die Prüfungszulassungsbestätigung? Ich wurde ja schon mal zur Prüfung zugelassen und habe da auch die Bestätigung bekommen, gilt die dann auch noch? Müsste ja oder weil die Voraussetzungen haben sich ja nicht geändert eigentlich.
Danke nochmal im Vorraus.

Grüße
Stefan
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Fristen

Beitragvon Reinhard » 25. August 2010, 07:44

Vorsicht :!:
Fristen gibt es schon - nämlich eine Anmeldefrist zu einem bestimmten Prüfungstermin; und der liegt je nach Kammer bis zu 3 Monaten vorher! Für die nächste Prüfung 16./17.9. z.B. ist es zu spät. Und eine Bestätigung für einen verstrichenen Termin erspart Dir vielleicht, nochmal die Unterlagen beizubringen, dass Du die Voraussetzungen erfüllst, nicht aber die Anmeldung selbst. Ist ja auch logisch, dass Leute nicht ohne Vorwarnung am Tag der Prüfung bei der IHK aufschlagen können - es muss für jeden Teilnehmer ein Berg von Sachen / Formularen vorbereitet werden, ganz abgesehen von Sitzgelegenheit, Namensschild und Klausuren selbst...
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Beitragvon mp3chekker » 25. August 2010, 08:11

Das verstehe ich natürlich. Ich danke euch auf jeden Fall für die Antworten. Ich habe mich jetzt für die Frühjahrsprüfung angemeldet, da ich da noch voll in der Frist bin und das klappt alles denk ich mal. Also hoff ich doch
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