Da liegt ein grundlegendes (und häufiges) Missverständnis vor! Du kannst Dich zur Prüfung anmelden, wenn Du die Prüfungsvoraussetzungen erfüllst - und die sind eine abgeschlossene einschlägige Ausbildung und Berufserfahrung.
In der PO steht:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf
im Handel und danach eine mindestens
einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/
zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten
Ausbildungsberuf und danach eine mindestens
zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten
oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten
im institutionellen oder funktionellen Handel erworben
sein.
Die PO findest Du zum download hier:
http://www.fachwirte.org/upload/HFW_PO.pdf
Ob Du Dich auf die Prüfung vorbereitest oder auf die Eingebung des heiligen Geistes hoffst, einen Kurs besuchst oder meditierst ist im Sinne der PO völlig wurscht
