Hallo,
1. - Ich hatte in einer PO mal gelesen, dass, wenn man mit einer Note in der wirtschaftsbezogenen Qualifikation nicht zufrieden ist, man bei der IHK einen Antrag auf schriftliche Nachprüfung stellen kann. Es zählt dann wohl die Note aus der zweiten Prüfung. Ist dass so? Wer hat hiermit schon so seine Erfahrungen gemacht und was kostet dann diese Nachprüfung?
2. - Wie ist dass, wenn ich in die mdl. Nachprüfung soll, kann ich dann auch einen Antrag auf die schriftliche Nachprüfung stellen oder entfällt diese Wahlmöglichkeit dann?
Über Euer Feedback wäre ich sehr dankbar!
Schönes WE an Alle!
Angela
