Wiederholungsprüfung

  • Aber wieder das Problem, dass die bayerischen Kammern keine erteilen werden. Verstehen tue ich das Prozedere nicht, ist aber legal und von den obersten Landesbehörden so freigegeben, insbesondere da ja Prüfungsgebühren eingehoben werden.
    Und da die IHK eine KdöR ist, darf da keine Gewinnerzielungsabsicht dahinterstecken.

  • Das ist generell richtig. Die Legalität stelle ich mal in Zweifel. Das sollte mal ein Prüfling einklagen, weil er nicht freisgestellt wird und die Kammer sich weigert, die Prüfung zu einem bundeseinheitlichen Termin abzunehmen, weil "man nur ein Mal im Jahr prüfe".


    Dieses Vorgehen halte ich für äußerst fragwürdig und ist durch aktuelle Maßgaben des DIHK auch nicht mehr gedeckelt. Zu Letzterem kann ich hier natürlich keine weiteren Auskünfte geben! ;)

  • Eine andere Möglichkeit wird es wohl nicht geben als das einzuklagen. Die Gesundheitsfachwirte sind meines Wissens nach wenig klagefreudig im Vergleich zu anderen FW, aber die dürfte das ja genauso treffen, deshalb erstaunt es mich, warum das noch keiner gemacht hat.

  • Okay an wen kann man sich da wenden? Weil ich finde das wirklich ärgerlich, das man jetzt schauen kann wie man bis Oktober den ganzen Stoff beihält bzw. sich auf den neuesten Stand bringt. Es läuft eh so einiges schief hab ich das Gefühl....

  • Hallo,


    für den Turnus dürfte es ggf. zu spät sein.


    Nun ja, einklagen musst du sowas beim Verwaltungsgericht, das kann aber dauern und ist sicher nicht bis Oktober abgeschlossen.


    Aber du solltest um schriftlichen Bescheid (da muss ein Rechtsbehelf dran sein) bitten, warum die Prüfung nicht stattfinden wird und man dich nicht an eine andere Kammer freistellen kann.


    Grüße