Verdienst Wirtschaftsfachwirt

  • Hi!


    Leider hatte ich mein BWL Studium an einer Berufsakademie aus finanziellen Gründen abgebrochen.
    Zwar bin ich selbstständig. Daher bringt eine Fortbildung kaum finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten wie möglicherweise im Angestelltenverhältnis.


    Als Selbstständiger habe ich nicht nur die Kosten des Studienganges zu tragen, sondern zusätzlich die Mindereinnahmen von Aufträgen, die ich nicht annehmen konnte.


    Mein Bekannter ist Finanzbuchhalter (erst der Bilanzbuchhalter ist mit dem Fachwirt laut IHK auf einem Level). Er verdient seine 2 netto.
    Seine Exfrau ist Betriebswirt HWK und verdient einen Hungerlohn.


    Meine Frage:
    a) Bringt der Wirtschaftschaftsfachwirt bzw. Betriebswirt überhaupt finanzielle Vorteile mit sich?
    b) Bzw. bringt es als Selbstständiger finanzielle Vorteile bis auf dass man fast ausbilden darf oder ist es maximal die Visitenkarte?


    Beste Grüße, Bastian

  • Zitat

    Als Selbstständiger habe ich nicht nur die Kosten des Studienganges zu tragen, sondern zusätzlich die Mindereinnahmen von Aufträgen, die ich nicht annehmen konnte.


    Dann mach doch einfach keinen Kurs, ich hatte auch keine Zeit dafür und war zu geizig. Prüfungszulassung bei der IHK prüfen lassen und dann zur Prüfung anmelden, Bücher kaufen lesen und lernen kann man auch selber.
    Wenn genug Vorwissen von der Berufsakademie hast bist du ja eh genug beschult worden in deinem Leben, und Selbstorganisation als Selbstständiger sollte jetzt ja eh nicht so das Problem sein, oder?



    Zitat

    a) Bringt der Wirtschaftschaftsfachwirt bzw. Betriebswirt überhaupt finanzielle Vorteile mit sich?


    In deinem Fall als Selbstständiger? Nö. Aber da du überhaupt keinen Abschluss in irgendwas hast... Die Inhalte wirste aber was mit anfangen können. Um letzteres gehts ja.


    Zitat

    b) Bzw. bringt es als Selbstständiger finanzielle Vorteile bis auf dass man fast ausbilden darf oder ist es maximal die Visitenkarte?


    Als Selbstständiger musste selbst und ständig Geld verdienen und das Geld kommt von deinen Kunden, aber das wusstest du ja schon.
    Natürlich ist es einfacher wenn nen gewissen Background hast, das Zeug "noch frisch ist" und du auf Augenhöhe mitreden kannst.



    Der Betriebswirt HWK ist ein alter Abschluss und war nicht sonderlich anerkannt, der wurde durch den nach HWO ersetzt, der ist formal auf selber Linie wie der IHK-Betriebswirt, inhaltlich für den "kleinen Selbstständigen" von der Konzeption vielleicht sogar besser. Aber ein Fachwirt/Meister auch dafür Vorraussetzung.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Meine Frage:
    a) Bringt der Wirtschaftschaftsfachwirt bzw. Betriebswirt überhaupt finanzielle Vorteile mit sich?
    b) Bzw. bringt es als Selbstständiger finanzielle Vorteile bis auf dass man fast ausbilden darf oder ist es maximal die Visitenkarte?

    Der Schein alleine wird keine Gehaltserhöhung bringen (außer bei einem Großkonzern in meiner Region, aber die haben das jetzt wohl auch abgestellt). Du musst schon in der Lage sein, das zusätzliche Wissen und die persönliche Kompetenz so einzusetzen, dass Du eine anspruchsvollere/höherwertige Stelle bekommst bzw. der Selbständigkeit neue Inhalte oder wenigstens neue Strukturen gibst. Ob die finanziellen Vorteile allerdings direkt spürbar sind, hängt vor allem von der Branche und der Region ab und wie gut Du selbst bist.

  • Von allein passiert da normal nichts.


    Du willst doch nicht für die gleiche Arbeit mehr Geld nur wegen dem Abschluß? Wir sind doch hier nicht bei den Verwaltungsfachwirten. ;)
    Wobei die es auch nicht leicht haben...


    Also ich würde durchaus offensiv damit werben.
    Je nach Unternehmen (Größe? tarifgebunden? Betriebsrat?...) eben mehr oder weniger offensiv.
    Und ein Zwischenzeugnis anfordern.


    Dann sieht man schon ob ein Platz (und Vergütung) für die Fähigkeiten da ist.


    Mit dem Zwischenzeugnis kann man sich dann auch woanders bewerben.


    Ich wäre auch fast schon weg gewesen...

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

  • Leider hatte ich mein BWL Studium an einer Berufsakademie aus finanziellen Gründen abgebrochen.
    Zwar bin ich selbstständig. Daher bringt eine Fortbildung kaum finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten wie möglicherweise im Angestelltenverhältnis.

    War der Studiengang akkreditiert und/oder anerkannt ? Reine BWL oder Wirtschaft o.ä. ? Üblicherweise verfallen Leistungen aus einem akkreditiertem Studiengang nicht und können als bereits absolvierte Prüfungen an einer anderen Hochschule angerechnet werden (... Ausnahme wäre hier : endgültiges Nicht-Bestehen und Exmatrikulation).

    Wenn du Unternehmer bist, könntest du möglicherweise mit dem durch den Wirtschaftsfachwirt zu erwerbenden Wissen bisher nicht genutzte Einsparungen, Potenziale oder neue Marketing- oder Vertriebswege für dein Unternehmen erschließen, was natürlich finanzielle Vorteile mit sich bringt. Wenn du von dem Bekannten schreibst, willst du fragen, ob du die Selbstständigkeit aufgeben solltest und der WFW dir ein adäquates Gehalt sichern könnte ? Sorry, aber irgendwie verstehe ich die Frage bzw. den Exkurs mit dem Bekannten nicht so wirklich.


    Wenn das letztere gemeint ist (Selbstständigkeit aufgeben und es als Angestellter versuchen). Auf diese beliebte Standardfrage gibt es auch die Standardantwort :


    Mit einer Fortbildung zeigst du deinem zukünftigen Arbeitgeber deinen Willen, mehr zu wollen und auch etwas dafür zu tun. Ob du Erfolg damit hast, hängt aber von Dir, deiner Berufserfahrung und auch vom Arbeitgeber ab. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht, auch nicht für einen Bachelor oder den Betriebswirt. Eine Fortbildung kann per se schon mal nicht schaden und das eine gute Bildung auch größere Chancen eröffnet, beruflich aufzusteigen dürfte wohl jedem klar sein. Nur gibt es dafür eben kein Patentrezept, nach dem Motto ich muß nur diese eine Fortbildung machen und schon sitze ich irgendwo im Chefsessel.


    Um sicherzustellen, dass eine Berufs- und arbeitspädagogische Eignung der Ausbilder vorliegt, müssen Ausbilder/innen die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Dieser Nachweis der Ausbildungsbefähigung nach BBiG § 30, Absatz 1 wird in der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) geregelt.


    Nur : hast du denn eine Lehre absolviert ? Die AEVO bescheinigt dir, dass du zur Ausbildung geeignet bist; wünschenswert ist natürlich, das du auch einen Lehrberuf vorzuweisen hast, in dem zu einen Lehrling ausbilden möchtest; daran wird i.d.R. auch die Prüfungszulassung geprüft.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

  • War der Studiengang akkreditiert und/oder anerkannt ? Reine BWL oder Wirtschaft o.ä. ? Üblicherweise verfallen Leistungen aus einem akkreditiertem Studiengang nicht und können als bereits absolvierte Prüfungen an einer anderen Hochschule angerechnet werden (... Ausnahme wäre hier : endgültiges Nicht-Bestehen und Exmatrikulation).

    Der Studiengang war akkreditiert. Von 2007 bis 2009 war ich an der Berufsakademie Sachsen in Interdisziplinäres Vermögensmanagement eingeschrieben. Allerdings hieß dies Studium Immobilienwirtschaft.
    Dadurch dass es mir finanziell sehr schlecht ging, ich kein Gehalt bezog und kein Bafög und ich zu guter Letzt bei der 2. WP beim Spicken erwischt wurde, musste ich mich nach Semester vier Exmatrikulieren.
    Ich bin wohl komplett raus, oder? Hast Du hier noch Informationen?
    Den Wirtschaftsfachwirt schaffe ich hoffentlich mit meinen zwei Jahren an der Berufsakademie, dem Wirtschaftsabitur und der Berufserfahrung.



    garfield1975 schrieb:
    "Nur : hast du denn eine Lehre absolviert ? Die AEVO bescheinigt dir, dass du zur Ausbildung geeignet bist; wünschenswert ist natürlich, das du auch einen Lehrberuf vorzuweisen hast, in dem zu einen Lehrling ausbilden möchtest; daran wird i.d.R. auch die Prüfungszulassung geprüft."




    Eine klassische dreijährige Lehre wollte ich nicht, wenn ich ein Jahr vor meinem Bachelor scheiterte (was ja laut Deutscher Qualitätsrahmen ähnlich viel Wert hat wie mittlerweile der Fachwirt).


    In den Jahren war ich Selbstständig tätig und habe insgesamt zehn Jahre Berufserfahrung durch Zeugnisse belegt sowie mein Wirtschaftsabitur. ;)
    Wenn ich den Wirtschaftsfachwirt absolvierte wies ich dann nicht genug Expertise auf um auszubilden?
    Die IHK sagte mir, man benötige für den Ausbilder der Ausbilder den Theorieteil & eine Ausbildung, Studium oder min. 4,5 Jahre Berufserfahrung in dem Beruf.



    Ich präzisiere: Mit der Frage
    - a) ist gemeint, ob es im Angestelltenverhältnis ohne Ausbildung und einzig dem Fachwirt Vorteile in der Bewerbung bringt oder ob der Personaler denkt "Zur Ausbildung zu faul"
    - b) ziehe ich zurück

  • Der Studiengang war akkreditiert. Von 2007 bis 2009 war ich an der Berufsakademie Sachsen in Interdisziplinäres Vermögensmanagement eingeschrieben. Allerdings hieß dies Studium Immobilienwirtschaft.

    Ich würde an deiner Stelle die Berufsakademie anschreiben und die bisher erbrachten Leistungen bestätigen lassen und bei einer anderen Uni/Fachhochschule nachfragen, was anerkannt werden kann. Das wird zwar von Hochschule zu Hochschule anders geregelt (was anerkannt wird...), aber Fragen kostet nichts.


    Aber Studienordnungen ändern sich und dadurch auch die Leistungen, die für einen bestimmten Studiengang erbracht werden müssen. Ein Leistungsschein in einem alten Studiengang wird nicht ungültig, aber wenn das Fach nur noch als Bachelor-Studiengang angeboten wird, dann ist der "alte" Schein eben veraltet. Allerdings hast du das Studium ja bereits zu 2/3 abgeschlossen... ich denke, die Chancen auf eine Anerkennung früherer Leistungen stehen nicht zu schlecht.

    Dadurch dass es mir finanziell sehr schlecht ging, ich kein Gehalt bezog und kein Bafög und ich zu guter Letzt bei der 2. WP beim Spicken erwischt wurde, musste ich mich nach Semester vier Exmatrikulieren.

    Zunächst einmal meine Anerkennung... in einem öffentlichem Forum zuzugeben und zu bereuen, getäuscht zu haben beweist zumindest, dass du aus deinen Fehlern gelernt hast und so einen Unfug nicht nochmal machst; dies zumal du dir das Wahlpflichtmodul (WP) ja vorher selber ausgesucht hast. Was passiert, hängt eigentlich von der "Schwere" der Täuschungshandlung ab. Was dir natürlich immer passiert, ist, das die Prüfung als "nicht bestanden" gewertet wird.


    Die weiteren Folgen hängen davon ab, wie verwerflich die Täuschung war... Hast du z.B. bei einer Abschlussarbeit, wie der Thesis oder den Seminaren ein "Komplettplagiat" abgegeben und trotzdem die eidesstattliche Versicherung abgegeben, ist das ein derart schweres Vergehen, dass es nicht unüblich ist, die Arbeit als "endgültig nicht bestanden" zu bewerten, was dann zur Exmatrikulation führt.


    Fakt ist aber, dass die dir gegenüber angewendete Sanktion Verhältnismäßig sein muss... insofern halte ich es für SEHR unwahrscheinlich, dass du bei einmaligem spicken mit "endgültig nicht bestanden" bewertet wurdest. Da du dich letztendlich exmatrikuliert hast und das keine Strafmaßnahme der Schule war, glaube ich nicht, dass du komplett raus bist. Genaueres kannst du der Prüfungsordnung des Studienganges entnehmen. Sofern du aber von der Berufsakademie nicht zwangsexmatrikuliert wurdest, sehe ich persönlich ganz gute Chancen. Möglicherweise nimmt die Akademie dich auch wieder auf; zumal du ja offensichtlich geläutert bist.

    In den Jahren war ich Selbstständig tätig und habe insgesamt zehn Jahre Berufserfahrung durch Zeugnisse belegt sowie mein Wirtschaftsabitur.
    Wenn ich den Wirtschaftsfachwirt absolvierte wies ich dann nicht genug Expertise auf um auszubilden?
    Die IHK sagte mir, man benötige für den Ausbilder der Ausbilder den Theorieteil & eine Ausbildung, Studium oder min. 4,5 Jahre Berufserfahrung in dem Beruf.

    Ich denke, der Wirtschaftsfachwirt wird dich als Ausbilder qualifizieren.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

  • Garfield hi und vielen Dank!


    Natürlich war die Prüfung zu bestehen. Das war einfaches Auswendig lernen. Die ersten beiden Prüfungen war ich einfach zu faul und in der zweiten Wiederholungsprüfung wollten sie mich rauskicken. Das war mir klar als ich die Klausur bekam.
    Das war die zweite WP. Bei Nichtbestehen wäre ich ad hoc geexmatrikuliert. Die zweite WP war viel, viel, viel schwerer als die erste Prüfung und die zweite. Also konnte ich im Wissen eines Nichtbestehen ohne Spicken nur noch Spicken, oder?


    Ich bereue nicht den Täuschungsversuch per se. Ich bereue viel mehr, dass ich für diese und alle anderen Klausuren nicht genug lernte. Schwer war das Studium nicht.


    Ich hörte, nach fünf Jahren verfliegen Scheine immer. Angenommen eine Berufsakademie mit der Studienrichtung erkennt meine acht Jahre alten Scheine an und ich finde ein Praxisunternehmen in der Immobilienwirtschaft muss ich dennoch irgendwie über die Runden kommen. Damals zahlten sie 200€ pro Monat. Damals bekam ich leider, leider kein Bafög wie meine Komillitonen.


    Ich stelle mir mit Ü30 die Frage, wie ich mir ein ein- bis zweijähriges Studium so finanzieren soll. Durch den Wirtschaftsfachwirt bekomme ich zumindest Aufstiegsbafög und 450€ zusätzlich mtl. Für drei Monate ist das okay.


    Zudem hoffe ich auf den Fachwirt den Betriebswirt aufzusatteln.


    Vielen, vielen Dank Garfield

  • Garfield hi und vielen Dank!


    Natürlich war die Prüfung zu bestehen. Das war einfaches Auswendig lernen. Die ersten beiden Prüfungen war ich einfach zu faul und in der zweiten Wiederholungsprüfung wollten sie mich rauskicken. Das war mir klar als ich die Klausur bekam.

    Dafür nicht. Auch eine Berufsakademie muss sich an Regeln halten... Das eine, was man will, das andere, was man kann.


    Nochmals : um endgültig nicht zu bestehen und zwangsexmatrikuliert zu werden, musst du eine besonders schwere Täuschungshandlung begangen haben; einmal spicken wird nicht reichen. Auch muss das, wie das Bestehen einer Prüfung, mit einem Bescheid kundgetan werden; dieser Bescheid muß mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein und eine angemessene Widerspruchsfrist enthalten.


    Wenn du selber exmatrikuliert hast und einen solchen Zwangsexmatrikulationsbescheid nicht erhalten hast, ist das nach 8 Jahren nicht mehr zu heilen; die Berufsakademie muss dir also die bisherigen Studienleistungen anerkennen.

    Ich hörte, nach fünf Jahren verfliegen Scheine immer. Angenommen eine Berufsakademie mit der Studienrichtung erkennt meine acht Jahre alten Scheine an und ich finde ein Praxisunternehmen in der Immobilienwirtschaft muss ich dennoch irgendwie über die Runden kommen. Damals zahlten sie 200€ pro Monat. Damals bekam ich leider, leider kein Bafög wie meine Komillitonen.

    Wenn Scheine nach 5 Jahren "verfliegen" würden, würde auch ein abgeschlossenes Studium nach 5 Jahren "verfliegen". Nochmals : anrechenbare Leistungen werden wie bestandene Prüfungen behandelt... oder hast du schon mal gehört, die Uni hat einen Abiturienten abgelehnt, weil das Abiturzeugnis 10 Jahre alt ist ?

    Ich stelle mir mit Ü30 die Frage, wie ich mir ein ein- bis zweijähriges Studium so finanzieren soll.

    Ich bin auch weit Ü.30 und konnte das alles finanziell gut durchziehen. Dazu kann wohl kein anderer, als du selbst was zu sagen .... hängt ja immerhin von deinen finanziellen Verhältnissen ab.

    Durch den Wirtschaftsfachwirt bekomme ich zumindest Aufstiegsbafög und 450€ zusätzlich mtl. Für drei Monate ist das okay.

    Der Wirtschaftsfachwirt ist ein staatlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene und ohne Frage eine sehr gute Qualifikation. Auch das ganze mit dem Meister-Bafög ist eine gute Sache. Es ist aber kein akademischer Abschluss, den du, sollten die früheren Leistungen anerkannt werden, in relativ kurzer Zeit erreichen kannst (... sofern, wie gesagt, die Berufsakademie einen akkreditierten, akademischen Abschluss verleihen durfte).


    Fachlich brauchst du dich als Wirtschaftsfachwirt nicht hinter einem Akademiker zu verstecken... wobei es ein ewiges Gerede zwischen Absolventen von Kammerabschlüssen und akademischen Titelträgern gibt, wer das bessere "Standing" hätte.

    Zudem hoffe ich auf den Fachwirt den Betriebswirt aufzusatteln.

    Da spricht ja auch nichts gegen.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"