Projektarbeit

  • Genau belegen geht doch nur mithilfe von Rechnungen, Belegen oder was auch immer. All das fällt unter das Betriebs- Geschäftsgeheimnis und geht die Kammer, wenn es von der Firmenleitung so gewollt ist, nichts an? Heißt, so lange die Zahlen plausibel sind und an keiner anderen Stelle andere Werte genannt werden, sollte es doch keine Problem geben.
    Aber natürlich wäre es besser wenn du die realen Zahlen nimmst. :) Es wäre nur schade wenn man dir deine Ehrlichkeit negativ anrechnet weil du die Zahlen bzw. deren Entstehung nicht genau erklären kannst oder hinterfragt hast.

  • Hallo Mephzero,


    "All das fällt unter das Betriebs- Geschäftsgeheimnis und geht die Kammer, wenn es von der Firmenleitung so gewollt ist, nichts an?"


    die Kammer erfährt das nicht, die Prüfer sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Eigentlich kein Problem.
    Nur: Ich kenne auch Fälle, in denen Unternehmen dies nicht wissen oder nicht glauben und daher die Herausgabe echter Daten verweigern.


    Ich würde als Prüfer Ehrlichkeit nie bestrafen. Berechnungen sollten trotzdem plausibel und konsistent sein.


    LG
    -Tim

  • @Mephzero: Leider ist es jedoch so, dass die Arbeit schon wissenschaftlich fundiert sein soll. Daher sollte man Zahlen und deren Herkunft auch erklären können.


    Das führt leider wohl oder übel dennoch zu Punktabzug in unserer Kammer, was ich zudem sehr richtig finde.


    Es gibt die Möglichkeit des Sperrvermerks und daher sind die Daten immer sicher. Daher kann das als "Ausrede" nicht wirklich herhalten.


    Klingt hart, aber in anderen Bereichen wie Bachelor- oder Diplomarbeiten muss man auch alles belegen und wir bewegen uns dann eben hier in diesen Niveaustufen. Gleiche Rechte aber auch Pflichten für alle.


    Ist aber nur mein Standpunkt.


    Grüße

  • Das Problem ist einfach, wenn man eine Unternehmensplanung von 0 anfängt, dann muss ich ja einige Zahlen einfach annehmen, um damit zu planen. Ich kann ja vorher nicht wissen, wie gut mein Produkt angenommen wird und wie viel Umsatzsteigerung in den nächsten Jahren zu erwarten sind. Ich plane eben mit einem gewissen Prozentsatz. Wie soll man es denn sonst machen? Bin echt verzweifelt!


    LG Lise

  • "Bin echt verzweifelt!"


    Ach, Lise,


    bei allem Verständnis und Mitgefühl: Als angehende Betriebswirtin solltest Du doch in der Lage sein, ohne fremde Hilfe - wie Du versicherst - ein Thema, das Du gewählt hast, vernünftig aufzubereiten.


    Natürlich kannst Du nicht die Zukunft vorhersehen. Du musst aber Deine Annahmen erläutern sowie erklären können, z. B. warum Du ein Wachstum in welcher Höhe prognostizierst. Bei einer PA ist der Weg das Ziel.


    Wenn Du diesen Weg plausibel erläuterst, dann bestehst Du auch.


    Viele Grüße!
    -Tim

  • Das Problem ist einfach, wenn man eine Unternehmensplanung von 0 anfängt, dann muss ich ja einige Zahlen einfach annehmen, um damit zu planen. Ich kann ja vorher nicht wissen, wie gut mein Produkt angenommen wird und wie viel Umsatzsteigerung in den nächsten Jahren zu erwarten sind.


    Natürlich kannst Du nicht die Zukunft vorhersehen. Du musst aber Deine Annahmen erläutern sowie erklären können, z. B. warum Du ein Wachstum in welcher Höhe prognostizierst. Bei einer PA ist der Weg das Ziel.

    Dies zumal es ja auch verschiedene Prognosemodelle gibt, wie z.B. die Szenario-Technik, um eine mögliche Umsatzerwartung unter verschiedenen Umweltbedingungen zu prognostizieren.


    Also ich halte die Regelung, dass alles über 31 Seiten automatisch zum Nichtbestehen führt für rechtlich höchst fragwürdig. Das kann auch kein Ausschuss vor irgendeinem Anwalt oder Gericht erklären. Punktabzüge - klar, aber automatisches Nichtbestehen?


    Einen solchen Unsinn habe ich ja noch nie gehört! Unabhängig davon, ob das bei euch so gehandhabt wird.

    Dem kann ich eigentlich nur beipflichten; ich gucke, wenn ich wieder zu Hause bin, wie viele Seiten meine Projektarbeit hatte... Bei uns gab es aber keine mir bekannte Regelung, dass weniger als 29 bzw. mehr als 31 Seiten oder das Nichtbeachten der Gliederungsvorgabe automatisch zum Nichtbestehen führen würden.


    (Empfindliche) Punktabzüge im Bereich der Gliederung, ja. Wegen der Seitenzahl habe nur von Punktabzügen bei starker Differenz (mehr als 35 Seiten) mal etwas gehört; aber automatisch durchgefallen ? Das habe ich hier das erste Mal gelesen.


    Edit : das ist der berühmte Vorführeffekt .... meine Projektarbeit hatte genau 30 Seiten.....


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

    3 Mal editiert, zuletzt von garfield1975 ()