Anerkennungsweg IHK Betriebswirt Zulassungsvoraussetzungen

  • Guten Tag zusammen,


    es geht darum zur IHK Prüfung Betriebswirt zugelassen zu werden ohne einen Fachwirt zu haben.


    Ich verstehe aktuell die Dringlichkeit nicht welche man selbst sehen könnte um die Zulassung zu erhalten.
    Was sich also gerne wissen möchte ist welche Gründe kann ich aufführen um von der IHK eine Prüfungszulassung zu erhalten. Hat hier schon jemand Erfahrung und eine vorzeitige Zulassung erwirken können?


    Bei mir ist es ganz seltsam: ich habe ein Unternehmen das recht gut Umsatz hat mit mehreren Vollzeitangestellten jedoch um hier vorwärts zu kommen benötige ich den Betriebswirt.
    Was ich relativ gut nachvollziehen kann ist folgendes: wenn jemand aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit bereits eine höhere Position erreicht hat dass er vom Qualifizierungsgrad recht hoch anzusiedeln ist. Einhergehend vielleicht sogar mit dem Lebensalter.


    Ich hoffe ihr könnt mir ausreichend Tipps geben dass ich mein Antrag losschicken kann



    Vielen Dank


    Joachim :thumbup:

  • Halo Joachim,


    das trifft es schon so ungefähr:


    "wenn jemand aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit bereits eine höhere Position erreicht hat dass er vom Qualifizierungsgrad recht hoch anzusiedeln ist. Einhergehend vielleicht sogar mit dem Lebensalter"


    Jedoch kann dir die genauen Anhaltspunkte nur die jeweilige Kammer sagen, da das jede Kammer irgendwie anders macht.


    Du musst halt Nachweise, Zeugnisse, Referenzen usw. vorbringen, die deine Zulassung rechtfertigen. Wie die auszusehen haben und was anerkannt wird, muss im Rahmen des Zulassungsverfahren und ggf. durch den Prüfungsausschuss festgelegt werden.


    Alles, was du an Referenzen usw. hast würde ich erstmal einreichen und auf Rückmeldung warten. Hier hilft viel auch viel! ;)


    Grüße

  • Hallo,
    vielen Dank für die Rückmeldung. Bei mir ist leider so das meine IHK hier im Ort wo ich wohne (Wohnsitz 1) ohne dass sie irgendeine Information zu meiner Person wollte (und ich bin Beitragszahler mit 2 Firmen) sofort abgelehnt hat.
    Jedoch die IHK in Stuttgart erwägt eventuell eine Möglichkeit muss jedoch ein Antrag prüfen.

  • Ich glaube mir sind die Zusammenhänge nicht ganz klar.
    Ich dachte eine IHK ist gleichzusetzen mit einem Unternehmen und wenn ich als Unternehmer einen Auftrag nicht annehmen will muss ich diese auch nicht näher erläutern.


    Auf telefonische Nachfrage bei einer Person teile diese mir telefonisch mit dass hier keinerlei Möglichkeiten bestünden.

  • Hallo TestTester,


    in der Verordnung steht eigentlich genau drin, unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung zur Prüfung möglich ist:




    Zulassungsvoraussetzungen


    (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer


    1. eine mit Erfolg abgelegteIHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung


    nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist oder


    2. eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.


    Die Berufspraxis im Sinn der Nummer 2 muss in Tätigkeiten abgeleistet worden sein, die der beruflichen Qualifikation eines Geprüften Betriebswirts/einer Geprüften Betriebswirtinnach §1 dienlich sind.


    (2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten,


    Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen


    Da Punkt 1 für Dich ausscheidet, blieben Punkt 2 bzw. (2). Wenn Du die Nachweise erbringen kannst, müsstest Du die Zulassung bekommen.


    Viele Grüße
    Tiba

  • Mit telefonischen Auskünften ist das so eine Sache. Mir wurde mal gesagt "wenn Sie sich einen Bildungsträger gesucht haben, klärt der mit uns was Sie von Ihrer vorigen Weiterbildung angerechnet bekommen." So eine Aussage ist völlig abstrus.


    Pack' all Deine Zeugnisse und sonstigen Nachweise zusammen und schicke sie auf Grundlage der von Tiba zitierten PO schriftlich zu Deiner IHK.


    IHKen sind keine Unternehmen, sondern Körperschaften des öffentlichen Rechts und sie unterliegen damit eigentlich verbindlichem und transparentem Recht, bei dem Dir Rechtswege offen stehen.

  • Zitat


    Bei mir ist es ganz seltsam: ich habe ein Unternehmen das recht gut Umsatz hat mit mehreren Vollzeitangestellten jedoch um hier vorwärts zu kommen benötige ich den Betriebswirt.


    Wieso, hast du von einem Kunden eine Absage bekommen weil du kein Betriebswirt IHK bist?



    Zitat


    Ich glaube mir sind die Zusammenhänge nicht ganz klar.
    Ich dachte eine IHK ist gleichzusetzen mit einem Unternehmen und wenn ich als Unternehmer einen Auftrag nicht annehmen will muss ich diese auch nicht näher erläutern.


    Hmmm also rechtliche Zusammenhänge sind beim Betriebswirt IHK auch etwas detailierter...
    Die Zulassung alleine zum Betriebswirt bringt ja auch nix wenn dann durchfällst oder zig Anläufe brauchst.


    Warum machste nicht erstmal ne Prüfung zum Fachwirt? Das ist ja im Prinzip das "Grundwissen" für den Betriebswirt, und wenn da noch nicht Firm bist musste das ja sowieso alles lernen.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17