Zur Frage der notwendigen Punkte.
Es sind 100 notwendig. Es gehen auch 90 und 10.
Nachzulesen für jeden angehenden Wirtschaftsfachwirt
http://www.gesetze-im-internet.de/wfachwprv/
Es gibt (wenn man sich die Anlagen ansieht)
noch nicht einmal eine Einzelpunkteangabe bei den HSQ Aufgaben
sondern nur eine Gesamtpunktzahl (die natürlich durch 2 geteilt ist).
(HSQ SA1 + HSQ SA2) / 2 = Punktanzahlgabe 1
Soweit seid ihr jetzt.
Das muß eine Punktzahl ergeben die "ausreichend" ist. Sonst nachschreiben.
Ausgleich geht nur intern zwischen SA1 und SA2.
Dann folgt - wenn WBQ und HSQ schriftlich erfolgreich abgeschlossen:
Mündlich (SA-Fachgespräch x2 + Präsentation) /3 = Punktanzahlgabe 2
( ergibt sich aus Präsentation 1/3. Mündliche Prüfung Rest.)
Das muß eine Punktzahl ergeben die "ausreichend" ist. Sonst wiederholen.
Ausgleich nur intern zwischen Präsentation und SA-Fachgespräch.
Punkanzahlgabe 1 = 50 % der Gesamt HSQ Note.
Punktanzahlgabe 2 = 50 % der Gesamt HSQ Note.
Also (Punktanzahlgabe 1 + Punktanzahlgabe 2) /2 = Gesamt HSQ Note.
(bzw. das Ergebnis ist natürlich eine Punktzahl die einzutragende Note nach Tabelle gibt...)
Nichts mit 30 Punkten oder unter 50 Punkten und Ausgleichmöglichkeit durch extra mündlich.
Nur jeweils intern bei HSQ schriftlich und HSQ mündlich.
Die 30 Punkte sind die Grenze bei der WBQ unter der man nachschreiben MUSS.
(im Text steht ungenügend. Nach IHK Schlüssel fängt ungenügend bei 29 Punkten an)
WBQ Erklärung auf Wunsch auch gern. (vielleicht sollten wir auch mal ne FAQ machen...)