Wen als Wirtschaftsfachwirt ausbilden?

  • Grundsätzlich ja.


    Aber andere Ausbildungszeiten werden da auch angerechnet.
    Auch kann man die Zeiten anders glaubhaft nachweisen.
    Oder durch Zeugnisse - Fachwirt... ;) darlegen.



    Auch ist die "angemessene" Zeit inzwischen nicht mehr sehr streng zu sehen.
    Ganz früher mußte man auch ein Mindestalter haben, gibt es nicht mehr.
    Es gab auch eine Fachkraft-Definition vom 2fachen der Ausbildungszeit des Berufs.


    Das ist aber eben überholt.



    Ich bleibe dabei, man kann mit einem Wirtschaftsfachwirt eigentlich alles ausbilden was irgendwie kaufmännisch ist.
    Wenn es denn in der Firma ausgebildet wird.
    Nach einer gewissen Zeit wenn man diese braucht - ich sehe da aber keine 1,5fache oder 2fache Zeit...
    Vielleicht 0,5 Jahre - nicht Zeiten...
    Natürlich ist das mit der zuständigen IHK abzusprechen.
    Aber die propagieren doch den Fachwirt, insofern... :D


    Und man muß es wollen. Wobei es nie einfach ist. Aber spannend und durchaus erfüllend.



    Ich habe jetzt einfach mal den Antrag gestellt bei uns auch Lagerlogistik ausbilden zu dürfen.
    (die Übergänge zwischen Industrie, Büromanagement und Lagerlogistik sind ja leicht fließend)
    Mal sehen.


    btw:
    Jemand bei uns hat aufgehört und das elterliche Geschäft übernommen.


    Und schwuppps darf er Einzelhandel ausbilden.
    Und auch prüfen. Nichtmal 1 Jahr nach der Übergabe.
    Gut, er hat vorher Industriekaufleute geprüft - aber man sieht, das ist durchaus fließend
    und die IHK ist da zumindest bei uns recht ergebnisorientiert.

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

    Einmal editiert, zuletzt von Corsarah ()

  • Hallo,


    also, ich werde auch den AdA-Schein an die Weiterbildung anschließen. Der Wirtschaftsfachwirt ist ja eine Aufstiegsfortbildung für kaufmännische Berufe. Somit würde man also naheliegend in dem Beruf ausbilden, den man selbst ursprünglich gelernt hat. Zusammen mit dem AdA-Schein liegen somit die fachliche und die pädagogische Eignung als Voraussetzungen vor.


    Soweit ich weiß, ist aber noch eine weitere Konstellation möglich: In einem Team z. B. genügt es ebenfalls für die Ausbildung, wenn eine Person die fachliche Eignung und eine Person die pädagogische Eignung mitbringt. In diesem Fall kann man mit den AdA-Schein durchaus auch für andere Branchen zur Verfügung stehen.


    LG Julika

  • Man muß nicht unbedingt in dem Beruf ausbilden den man ursprünglich gelernt hat.


    Beispiel Bankkaufleute die den Wirtschaftsfachwirt gemacht haben um aus der Bank rauszukommen.
    Die bilden problemlos Büromanagement und Industrie aus. Anderes sicher auch.


    Und mit Fachwirt tut sich die IHK viel leichter das zuzulassen.
    Ich würde die Zeit wie gesagt in Monaten messen, nicht in Jahren.

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

  • Ich hab beides ohne Kurs geschafft, die praktische ADA auch.

    Geht mir genauso, also wenn man sich ein bisschen hinsetzt und damit beschäftigt, ist das kein Problem.
    Ich selbst habe jahrelang im Hotelbereich gearbeitet als Hotelkauffrau und mache jetzt den Tourismusfachwirt, daher hatte sich bei mir auch die gleiche Frage gestellt, woher das Thema nehmen?
    Daher mein Tipp: Nehm am besten was aus dem kaufmännischen Bereich zb Brief frankieren oder laminieren, wirklich was simples da tust du dich leicht und spezialisierst dich nicht zu sehr auf ein Themengebiet.


    Liebe Grüße

  • Ich komme selber ursprünglich aus dem Einzelhandel und arbeite jetzt im Büro. Momentan bilde ich eine Kauffrau für Büromanagement aus, aber nur als Ausbildungsbetreuer und nicht als Ausbildungsleiter.
    Trotz das ich Betriebswirt bin mit Berufserfahrung, stellt sich die Kammer schwer damit, dass ich hier komplett die Ausbildung als Leitung übernehmen würde. Das ist wirklich immer sehr individuell.

    Fachwirt und Betriebswirt IHK


    AdA


    Mitglied im Prüfungsausschuss für Kaufleute im Einzelhandel


    Dozent für Wirtschaftsfachwirte

  • Trotz das ich Betriebswirt bin mit Berufserfahrung, stellt sich die Kammer schwer damit, dass ich hier komplett die Ausbildung als Leitung übernehmen würde. Das ist wirklich immer sehr individuell.

    Die Begründung würde mich mal interessieren. Denn normalerweise wärst du ja qualifiziert und sollte bei der Eintragung über das Ausbilderdatenblatt kein Thema sein, wenn die entsprechenden Zeugnisse und Nachweise dabei sind.


    Grüße

    geprüfter Industriefachwirt (IHK) 02.2019 ✅
    REFA-Produktionsplaner 10.2016 ☑
    REFA-Arbeitsorganisator 12.2015 ☑
    Ausbildung der Ausbilder nach AEVO 01.2015 ☑
    Industriekaufmann 01.2013 ☑
    Kaufmann im Einzelhandel 06.2009 ☑

  • lerne gerade für ADA. dort ist eine Frage, welche rechtlichen voraussetzungen der ausbilder mitbringen muss. eine richtige antwort ist "berufsausbildung im ausbildungsberuf".
    das würde ja bedeuten, wenn jemand den wirtschaftsfachwirt gemacht hat, aber eine ausbildung im technischen bereich hatte, dass er keine kaufleute ausbilden darf, da er ja keine berufsausbildung in dem bereich hatte.


    oder sehe ich das falsch ?

  • Hallo,


    hierzu bitte immer erst sich die gesetzliche Grundlage ansehen. Die Antwort ist je nach Kontext natürlich richtig, aber nicht die einzige richtige Antwort auf so eine Frage. Schauen wir uns doch mal das Berufsbildungsgesetz an, welches bei jeder ADA Vorbereitung Pflichtlektüre sein sollte:


    § 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen
    (1) Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.
    (2) Wer fachlich nicht geeignet ist oder wer nicht selbst ausbildet, darf Auszubildende nur dann einstellen, wenn er persönlich und fachlich geeignete Ausbilder oder Ausbilderinnen bestellt, die die Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln.
    (3) Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin ist, aber abweichend von den besonderen Voraussetzungen des § 30 die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist.

    und nun sehen wir den §30 an:



    Wie du siehst gibt es hier einige wenn, dann, oder Konjunktive über die fachliche Eignung. Mit einer angemessenen Zeit im Beruf praktisch tätig zu sein ist i.d.R. 5> Jahre aufwärts gemeint. Auch die IHK Heilbronn hat hierzu ein gutes Merkblatt raus gegeben. Da der Wirtschaftsfachwirt eine kaufmännische Fortbildung auf Meisterebene ist, kann in deinem von dir genannten Beispiel beides technisch(seinem gelernten Beruf bzw. Artverwandte Sachen) wie kaufmännisch(durch den Wirtschaftsfachwirt) ausbilden, wenn er eine angemessene Zeit in dieser Richtung tätig war(sowie auch persönlich geeignet ist).


    Grüße

    geprüfter Industriefachwirt (IHK) 02.2019 ✅
    REFA-Produktionsplaner 10.2016 ☑
    REFA-Arbeitsorganisator 12.2015 ☑
    Ausbildung der Ausbilder nach AEVO 01.2015 ☑
    Industriekaufmann 01.2013 ☑
    Kaufmann im Einzelhandel 06.2009 ☑