Rahmenbedingungen und Förderungen

  • Hallo Leute,


    ich stehe persönlich vor einem kleinen Problem und hoffe ihr könnt mir helfen.
    Ich habe die 2 jährige Wirtschaftsfachschule durchlaufen, habe 8 Monate in einem Einzelhandel als "Auszubildender" gearbeitet (diese Ausbildung allerdings hingeschmissen da die Rahmenbedingungen nicht gepasst haben). Danach erfolgreich eine Ausbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen abgelegt.


    Nun wollte ich eine Weiterbildung bei der ILS zum Wirtschaftsfachwirt machen. Habe die Unterlagen hier und finde sie "Naja recht schwammig" für 2700 oder was das Ding kostet. Jetzt wollte ich den Aufstiegsbafög beantragen und frage mich natürlich wie das gehen soll. Soweit ich das verstehe werde ich auf jeden Fall zu der ersten Prüfung zugelassen, bei der zweiten Prüfung sagte mir der gute Mann von der IHK "schicken sie mal die Unterlagen her, wir sehen dann mal ob sie auch die zweite machen dürfen. Das mit der 2 jährigen Berufsschule könnte eventuell auch reichen".


    Soweit ich das verstehe bei dem Aufstiegsbafög ist man nur berechtigt wenn man zu beiden Prüfungen zugelassen wird bzw die Bedingungen erfüllt.
    Ich habe allerdings keine Ahnung ob ich diese erfülle und in 2 Tagen läuft mein Kündigungsrecht bei der ILS aus. Und für 2700 würde ich diesen Kurs nicht machen.


    Also habe ich mal gegooglet wo man hier noch den Wirtschaftsfachwirt machen kann und bekomme nur Angebote angezeigt von irgendwelchen Fernhochschulen mit ihren "Modulen". Welche Institutionen bieten den denn für gewöhnlich an?


    Habt ihr alternative Ideen?

  • Ohne eine schriftliche Bestätigung der IHK auf Zulassung würde ich generell keinerlei Bildungsangebot, welches durchaus einige Kosten aufwirft unterzeichnen.
    Weiterhin kenne ich es nicht, dass die Zulassung zu Teil 1 (WBQ) und Teil 2 (HSQ) abgetrennt gegeben würde.
    Die Werthaltigkeit der ILS-Unterlagen möchte ich hier nicht bewerten, für mich wäre es wohl kaum geeignet. Kommt natürlich drauf an wo Du wohnst...
    Eher würde ich einen Anbieter wie Trineos oder schneller schlau wählen...

  • Schau erst mal, ob Deine IHK selbst Kurse anbietet. Wenn da nichts Passendes stattfindet - zu Fernunterricht etc immer erst mal hier im Forum nach Berichten suchen! ÜBrigens hat Deine IHL sicher über das DIHK-System eine vollständige Liste der in Frage kommenden Anbieter.
    Und natürlich wie @Dammerl schreibt - erstg wenn klar ist, dass Du zur Prüfung zugelassen wirst.
    Und was spricht gegen Gesundheitsfachwirt?

  • Natürlich kann man das trennen.
    Man muß sogar - siehe unten, letzter Satz.


    ------------------------------
    @TE:
    Liste doch bitte mal exakt auf wie lange du schon was gearbeitet hast.
    Was du jetzt arbeitest.
    Und ob du einen 1 oder 2 Jahres Kurs machen willst.


    --------------------------------


    Für Teil 1 benötigt man für die Zulassung:


    Zitat

    (1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
    2.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    3.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    4.eine mindestens dreijährige Berufspraxis.


    Für Teil 2 benötigt man zusätzlich



    Und dann wäre da noch


    Zitat

    (3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.
    (4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/wfachwprv/



    Es kann also sein, daß man für Teil 1 zugelassen wird, aber für Teil 2 noch nicht die Voraussetzungen (2. Bedingung Absatz 2) hat.
    Gibt es durchaus bei den 1-2 Jahreskursen berufsbegleitend.
    Die erfüllen die Voraussetzung der 2. Bedingung des Absatz 2 dann erst kurz vor der Prüfung.


    Unpraktisch, sollte so jemand arbeitslos werden...




    Und man sieht, für Teil 2 kann man formal am Anfang noch gar nicht zugelassen werden - denn es fehlt die abgelegte (nicht bestandene...) 1. Prüfung. :D

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

    Einmal editiert, zuletzt von Corsarah ()

  • wenn man zu beiden Prüfungen zugelassen wird bzw die Bedingungen erfüllt.
    Ich habe allerdings keine Ahnung ob ich diese erfülle

    Schau einfach in die Prüfungsordnung, dort stehen die Zulassungsvoraussetzungen. Wenn's danach Zweifel gibt : Bei Deiner IHK anfragen, Du kannst eine vorläufige Prüfungszulassung machen lassen, bevor Du Dich überhaupt zu irgendwas anmeldest.
    Letztlich muss die Berufsausbildung und -praxis nur 1mal am Beginn gecheckt werden, denn für den 2.Teil geht es ja u.U. "nur" noch um 1 weiteres Jahr und um die WQ-Prüfung, die man zu dem Zeitpunkt noch nicht mal bestanden haben muss.