Betriebswirt Prüfungen 19.6./20.6. ; 26.6./27.6.2017


  • Interessant, jetzt weiß ich auch warum einer der Prüflinge vor mir die Aufsicht gefragt hat ob er sein IFRS nutzen darf, es wurde ihm erlaubt. Ich hatte allerdings keine Probleme mit dieser Aufgabe, daher kam ich nicht auf die Idee das IFRS zu nutzen.

    Zwecks Bilanz und Steuerrecht, wollte ich nochmal kurz was Fragen.


    Bei der einen Aufgabe, glaube es war Aufgabe 5, wo man die Körperschaftssteuer und den Soli berechnen sollte, habt ihr da die Kapitalertragssteuer berücksichtigt oder nicht? wegen dem Freibetrag von 801 dens gibt.
    Dann wäre ja nur der Soli von 44 zu berücksichtigen gewesen oder ?

    Ich lies die Kapitalertragssteuer außen vor und habe nur die 44 € Soli berücksichtigt. Ich kam auf Nachzahlungen bei Kst sowie beim Soli.

  • Hallo,
    Also ich habe den Soli und die Kapitalertragssteuer abgezogen. Aus diesem Grund:


    Das zu versteuernde Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der festzusetzenden Körperschafsteuer. Diese ermittelt sich wie folgt:

    • Steuerbetrag nach dem Regelsteuersatz, § 23 Abs. 1 KStG bzw. Sondersteuersätze
    • – anzurechnende ausländische Steuern nach § 26 Abs. 1 KStG, § 12 AStG


    • = Tarifbelastung
      + Körperschaftsteuererhöhung nach § 38 Abs. 2 i.V.m. § 34 Abs. 13 KStG
    • = festzusetzende Körperschafsteuer
    • – anzurechnende Kapitalertragsteuer


    • = verbleibende Körperschafsteuer

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    Mitglied im Prüfungsausschuss Handelsfachwirt/-in IHK :):thumbup:

  • Ich hab es zwar nicht mehr so aufn Schirm, aber gefragt war doch die noch bestehende gesamte Steuerlast/Steuerfreibetrag gegenueber Finanzamt. Da stand glaub Nicht "errechnen sie nur die Koerperschaftsteuer"...

  • Hallo, das ist richtig.


    In der Folge habe ich natürlich noch die Vorauszahlungen abgezogen. Das dann entstandene Delta ergab die Nachzahlung/Erstattung.


    Analog dazu habe ich es mit dem Soli so gemacht.

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  • Hallo zusammen,


    ich muss am Dienstag die 2. Situationsaufgabe nachschreiben und nachdem ich jetzt erfahren habe wie der 1. Teil bei euch lief erwartet uns wirklich nichts gutes für nächste Woche!
    Bei mir steigt langsam wirklich die Panik nochmal durchzufallen!


    Wie soll man diese 6 Fächer bitte eingrenzen?


    Viele Grüße

  • Hallo,


    Ich schreibe auch am Montag und Dienstag gleich die Situationsaufgaben.
    Bzgl. der Prüfung Teil 1 heißt es nun ABSCHALTEN und neue Konzentration auf Teil 2.


    Verrückt machen zählt nicht. Ich ziehe das jetzt durch und dann wird man sehen.


    Ich wünschen allen viel Glück, sofern sie auch schreiben und den anderen Geduld beim Warten auf die Ergebnisse. Ändern lässt es sich nicht mehr und egal wie das Ergebnis ausfällt, wir werden weiterleben

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  • Hallo, das ist richtig.


    In der Folge habe ich natürlich noch die Vorauszahlungen abgezogen. Das dann entstandene Delta ergab die Nachzahlung/Erstattung.


    Analog dazu habe ich es mit dem Soli so gemacht.

    Na aber warum dann die Kapitalertragssteuer nicht beruecksichtigen? Das verstehe ich dann nicht. Kapitalertragssteuer ist doch ausm ESTG und hat doch mit dem KstG erstmal so nix zu tun. Die Kapitalertragsster war glaub mit 800,- angegen und der Soli dazu 44,-. In dem Satz hieß es auch irgendwie so, dass noch Kapitalertragssteuer und Soli zu berücksichtigen sind.


    Also hab ich dann erstmal alles nach KstG errechnet und den Soli. Dann dazu das ganze aus Kapitalertrag und den Soli obendrauf. Und ganz unten die Vorschüsse abgezogen. Der Rest geht mit ner Überweisung zum Finanzamt. Ich meine auch so in etwa war die Frage dann. Was ist ans Finanzamt noch entrichtet/gefordert werden?