Mündliche Ergänzungsprüfung nach drittem Durchfallen der WQ auch möglich? (Wirtschaftsfachwirt)

  • Hallo liebe Gemeinde,


    die Überschrift sagt meine Frage schon aus, zu der ich keine Antwort gefunden habe.
    Wenn ich die wirtschaftliche Qualifikation ein drittes Mal durchfalle, besteht die Möglichkeit, dass es eine Ergänzungsprüfung gibt? Und wenn ja, wie viele Punkte muss ich bei den vorherigen Prüfungen erzielt haben bzw. durch wie viele Fächer darf man fallen?


    Da ich zurzeit enorm im Stress bin (beruflich stehen viele Projekte offen), überlege ich es nur einen Teil zu schreiben und einen anderen auf die dritte Prüfung zu legen (bin jetzt im zweiten Versuch). Wenn ich allerdings durch die dritte Falle, weil ein paar Punkte fehlen und es war alles für die Katz, dann ist das auch nicht die beste Strategie.
    Daher ist es für mich wichtig, ob man eben die fehlende Punkte nach dem dritten Versuch durch eine Ergänzungsprüfung dadurch nachholen kann!


    Vielen Dank!
    (habe kein Thema dazu hier gefunden, daher ein neuer Threat)

  • Da nach dem 1. Versuch von der IHK gefragt wird was man denn schreiben wollen würde
    und man bereits bestandene Prüfungen nochmals schreiben darf,
    sehe ich die theoretische? Möglichkeit z. B. sich für nur 2 Prüfungen anzumelden
    und 1 oder 2 andere zu verschieben und damit dort keinen Versuch zu verschwenden.


    Oder würde die IHK so eine Anmeldung nicht akzeptieren?


    Gut und es könnte auch IHKs geben die keine Auswahlmöglichkeit zulassen...

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

  • Nochmal in Ruhe von vorne:
    - die 4 Klausuren WBQ sind EINE Teilprüfung; hast Du nicht in allen 4 Fächern eine ausreichende Prüfungsleistung erzielt (ob jetzt mit oder ohne EP nach der von TK erklärten Regel) ist die Teilprüfung nicht bestanden und muss wiederholt werden;
    - für die Wiederholung werden auf Antrag bestandene Prüfungsleistungen anerkannt = diese Klausuren musst Du nicht nochmal schreiben, kannst aber, in dem Du einfach diesen Antrag auf Anerkennung NICHT stellst. ABer das ist wohl eher nicht Dein Problem... Du kannst aber NICHT sagen, ich melde mich nur zu einem Teil der Prüfung an. Natürlich kannst Du die Vorbereitung auf ein Fach zurückstellen, aber Du musst antreten.
    - Angenommen, Du hast den 2. Versuch = 1. Wdh. für alle vier Fächer, dann musst Du auch zu allen 4 Klausuren antreten; sonst bist Du durchgefallen - siehe oben Beitrag von @PSB_IHK Du kannst riskieren, Dich auf ein Fach nicht vorzubereiten, dort Deine 6 abzuholen und das dann ein halbes Jahr später nochmal zu schreiben. Aber das geht nicht, ohne "einen Versuch zu verschwenden" und ist in dem Fach dann Deinhe letzte Chance (evtl. incl. Erg.prüfung)


    Jetzt alles klar?

  • Hallo Reinhard,


    also kann man (unabhängig vom oben genannten Beispiel) bei Nichtbestehen eines Teils der Prüfung in die mündliche Ergänzungsprüfung? Also nach neuer Verordnung? Irgendjemand hat mir mal gesagt, dass das nicht mehr möglich wäre- man müsste ein 1/2 Jahr warten bis zum schriftlichen Wiederholungstermin.


    Oder hängt das von der Punktzahl ab? Sprich, es fehlen "nur" 5 Punkte in der schriftlichen?


    Danke schonmal

  • Was meinst Du mit neuer Verordnung? Bei den Wirtschaftsfachwirten gibt es keine neue Verordnung. Vielleicht verwechselt Du das mit der Handelsfachwirtprüfung? Hier gibt es eine neue Verordnung ohne mündliche Ergänzungsprüfung.

    Auf die Idee bin ich gar nicht gekommen - aber das ist vermutlich die Erklärung!