Nachträgliches Ablegen des Hauptteils IFRS

  • Hallo zusammen,


    auch wenn dieses Unterforum nicht so belebt ist, versuche ich mal mein Glück :)
    Ich habe im Januar 2017 erfolgreich die Bilanzbuchhalter Prüfung abgelegt.
    Im Teil B habe ich nur den IFRS Grundlagenteil geschrieben.


    Durch die neue RVO finden noch 2 Prüfungen nach dem alten Schema statt, Herbst 2018 und Frühjahr 2019.
    Die Frage, die sich mir stellt, bin ich noch berechtigt, die Prüfung nach der alten RVO abzulegen?
    Deadend für Neuanmeldungen ist wohl der 31.01.2018 gewesen.
    Ich frage mich, ob das als "Neuanmeldung" zählt, da ich ja nur eine Zusatzprüfung ablegen möchte,
    und es bei Bestehen lediglich ein weiteres Zertifikat geben würde, bei Nichtbestehen würde sich gar nichts ändern,
    oder meine Frist am 31.01.2018 abgelaufen ist.


    Die IHK kann oder will mir das wohl auch nicht beantworten, meine E-Mail ist bisher noch unbeantwortet.


    Oder würdet ihr euch einfach für die Prüfung anmelden, und gucken was von der IHK zurückkommt?

  • Auszug aus der Verordnung:


    "§ 8 Zusatzqualifikation
    Wer die Prüfung zum Bilanzbuchhalter/zur Bilanzbuchhalterin auf Grund einer Regelung einer zuständigen Stelle
    erfolgreich abgelegt oder den anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin
    oder einen gleichwertigen Abschluss oder einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss einer Hochschule
    erworben hat, kann die Prüfung im Handlungsbereich „Erstellen von Abschlüssen nach internationalen
    Standards“ nach § 3 Abs. 3 Satz 1 als Zusatzqualifikation ablegen. Wurde innerhalb der letzten fünf Jahre der
    Grundlagenteil nach § 4 Absatz 4 Nummer 1 bis 9 abgelegt, kann dieser auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder
    der Prüfungsteilnehmerin angerechnet werden. In diesem Fall ist über das Bestehen dieser Prüfungsleistung eine
    Bescheinigung auszustellen. § 7 Abs. 1 gilt entsprechend."


    Sollte meiner Ansicht nach möglich sein. Einfach mal die Kammer kontaktieren.