Klausuren WBQ 16. März - Berichte, Meinungen, Fragen

  • Hallo Reinhard,


    soweit habe ich nicht gedacht, weil ich mich auf dem Markt nicht bewege.


    Was mir aber sauer aufstößt sind Lösungsvorschläge, bei denen die Aufgabenstellung "beschreiben Sie" lautet, und der Vorschlag eine schlichte Nennung beinhaltet. Beispiel aus mehreren Rechtklausuren: Beschreiben Sie die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer aus dem Kaufvertrag. Im Lösungsvorschlag wird dann der $ 433 BGB abgeschrieben, was ja keine Beschreibung ist.


    LG
    -Tim

  • noch eine "Perle"
    "Weitere Formen einer grundsätzlichen Unternehmenszusammenarbeit sind z. B.:
    ...
    ■ Konzern
    ■ Fusion"


    Das ist zumindest eine sehr.... weite Auslegung des Begriffs Zusammenarbeit (lat. = cooperatio)

  • Guten Tag zusammen,
    ich habe meine Prüfungsergebnisse bekommen und in vwl sowie in uf nicht bestanden.
    UF war unglücklich da ich 45 Punkte hab, jetzt ist meine Frage, lohnt es sich in die prüfungseinsicht zu gehen?
    Ich bin eher skeptisch, da 5 Punkte ja doch ganz schön viel sind.

  • Einsicht heißt ja noch nicht Widerspruch - und nachzuschauen, warum man wo Punkte nicht bekommen hat, kann einfach sehr lehrreich sein!

  • Hallo,



    die Ergebnisse aus Hamburg sind seit Samstag online.
    Man muss sich mit der Prüflingsnummer der WQ anmelden, dann erhält man alle Ergebnisse (WQ und HQ). Wenn man sich mit der Prüflingsnummer der HQ anmeldet, erscheint nur eine leere Seite.


    Ich bin mega-enttäuscht. Habe UF nicht bestanden und nur knapp über 30 Punkte.
    In VWL/BWL hab ich über 80 Punkte, ReWe lief auch besser als erhofft, Recht/Steuern war ok, genauso wie der HQ-Teil.


    Ich bin fassungslos, weil ich nach der UF-Prüfung eigentlich ein gutes Gefühl hatte.


    Jetzt geht es wohl die Ergänzungsprüfung, danach kann man erst Einsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen.

  • "Aber die größte Frechheit finde ich immer noch, dass für den Rahmenplan, der schließliuch allen Prüfugen zugrunde liegt, ein Urheberrecht geltend gemqacht und Geld verlangt wird. Der müsste als pdf-Dateo kostenlos im Netz stehen wie zB alle Verordnungen."


    Richtig! Aber auch hier wieder darüber nachdenken, wer Rechteninhaber und wer Begünstigter ist.
    Da kommen schon ordentliche Gedanken auf. Aus meiner Sicht ist die Legitimation ähnlich fraglich, wie der der GEZ....ui....ich hoffe meine IP wird jetzt nicht getracked! ;o)

  • Einer unserer Dozenten sitzt bei der IHK München im Prüfungsausschuss. Ich hatte ihn gefragt, ob er die Bestehensquote für die WBQ vom Frühjahr weiss. Und er meinte, sie lag dieses Jahr bei nur 40%. Wundert mich ehrlich gesagt auch nicht, aber trotzdem irgendwie erschreckend.

  • Hallo Tim,


    das sind ja auch nur Hinweise für die Korrektoren. Wäre sehr unbrauchbar, wenn da ellelange Texte im Lösungshinweis stehen, die sich ein Korrektor dann zusätzlich noch durchlesen soll.


    Der Prüfungsteilnehmer muss entsprechend der Taxonomie formulieren. Mit den Lösungshinweisen und deren Aufbau hat das leider nichts zu tun. Also davon bitte nicht irritieren lassen.