Zulassungsvoraussetzungen Handlungsspezifische Qualifikation

  • Hallo zusammen,


    ich habe im Frühjahr 2017 den Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikation abgeschlossen im Selbstudium.


    Dadurch das ich berufsbedingt viel Unterwegs bin und deshalb nicht ummitelbar den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen diese Jahr ablegen kann,
    wollte ich Fragen, ob es eine zeitliche Frist gibt zur Ablegung des Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ?


    Mein Ziel ist es die Prüfung im Frühjahr 2019 abzulegen.


    In der Prüfungsordung der IHK Berlin steht, dass 1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.


    Allerdings weiß ich nicht, ob das auch für die IHK Düsseldorf gilt, weil dort kein Vermerk über einen zeitliche Befristung genannt wird.


    Vielen Dank für Eure Unterstützung
    Gruß
    Chris

  • Hallo Chris,


    die IHK Düsseldorf arbeitet nach derselben Verordnung wie die IHK in Berlin und alle anderen Kammern auch.
    Dort steht:
    § 2 Zulassungsvoraussetzungen
    (...)
    (2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes
    nachweist:
    1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
    (...)


    Viele Grüße
    Tiba