Prüfungsergebnisse Immobilienfachwirt zweifelhaft - fast alle durchgefallen

  • Solche Behauptungen würde ich so sicherlich nicht kommunizieren.


    Wenn man Zweifel an der Richtigkeit der Bewertung hat, kann man Einsicht nehmen und den Ausschuss um Stellungnahme bitten. Ggf. bei berechtigten Einwänden Widerspruch einlegen.


    Sollte es danach dann geklärt sein und man sich dennoch nicht nochmal vom selben Ausschuss prüfen lassen, kann man einen Befangenheitsantrag stellen, woraufhin die Kammer dir ein paar neue Prüfer vorsetzen muss.


    In Ausnahmefällen wird sicher auch das Schreiben vor einer anderen Kammer in Betracht kommen, aber die Argumentation sollte dann nicht sein, dass bei der jeweiligen Kammer etwas nicht stimmt. Zudem kann das hier auch alles nur heiße Luft sein, wenn sich wirklich Fehler zeigen, die der Threaderstellerin jetzt noch nicht bekannt sind und die zu einer schlechten Bewertung geführt haben.


    Wie gesagt klafft mittlerweile eine große Lücke zwischen Selbstwahrnehmung und Realität bei vielen Prüflingen (soll keine Unterstellung sein!).


    Also warten wir es erstmal ab. Rechtlich ist es so wie geschildert.


    Grüße

  • Gebe dir Recht. Meine Absicht war lediglich dem Probanden in der JETZTIGEN Phase aufzuzeigen, dass es verschiedene Wege gibt mit einer Situation umzugehen.
    Falls sich für den Prüfling die Situation als unbefriedigend herausstellen sollte, dann ist eine schnelle neue Prüfung der einfachste Weg. Nur ist dafür meines Wissens wieder die Zustimmung der zuständigen IHK notwendig.
    Ich habe die letzten Tage einige Beiträge gelesen. Ich finde es erschreckend, wie sich manche auf die Prüfung vorbereiten und an anderer Stelle auf die IHK, die Prüfung, die Prüfer schimpfen.
    Übrigens, wenn das viele oder fast alle machen, macht das die Sache nicht besser.

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen.


    Es ist mir auch bewusst, dass das Anschuldigungen sind, mit denen man vorsichtig sein muss. Daher nenne ich ja auch nicht die zuständige Kammer. Aber es ist mir eben wichtig, schnell eine Lösung zu finden und nicht auf die Prüfungseinsicht zu warten, um dann erst nächstes Jahr wieder antreten zu können.


    Ich für meinen Teil kann nur sagen, dass ich mich wirklich umfassend vorbereitet habe (u. a. habe ich alle Prüfungen ab 2008 durchgearbeitet).

  • Glaube da mangelt es bei euch...

    Naja, also...das würde ich jetzt nicht so sagen. Das ist Unfug! Grundsätzlich helfen einem die Klausuren wesentlich mehr, als Skripte durchzuarbeiten. Allein schon hinsichtlich des Zeitmanagementsystem und weil es nicht 100 Fragen zu einem Thema gibt.
    Inwieweit ein Einspruch Sinn macht bezweifle ich. Ich würde versuchen an einer anderen IHK die Prüfung durchzuführen. Ggf. hatte diese den Eindruck Ihr habt alle geschummelt. Hattet Ihr irgendwelche Tipps in Vorwege erhalten, was drankommen könnte? Erinnerst du du dich noch an die Themeb und deine Antworten. Also, so in etwa?

  • Prüfungsinhalt kann jedoch der gesamte Stoff des Rahmenplans sein.


    Die Aussage, Skripte machen weniger Sinn als alte Klausuren, ist eine sehr gefährliche und obendrein noch falsche Behauptung. Wer den Stoff nämlich nicht verstanden hat, wird in Klausuren schnell Probleme bekommen.


    @test es gibt keine andere Lösung als auf die Einsicht zu warten und ggf. weitere rechtliche Schritte bei Aussicht auf Erfolg wahrzunehmen. Was willst du denn stattdessen sonst machen? Bitte erläutere dies einmal.

  • Es ist wohl kaum eine Frage von entweder oder (also Skript oder Prüfung) sondern von sowohl als auch. Das hat PSB schon richtig dargestellt.
    Wie in jeder Situation, sowohl im Geschäftsleben als auch bei einer entsprechenden Prüfung, müssen alle relevanten TATSACHEN (also nicht Meinungen, Gefühle, Vermutungen) vorliegen um den Fall würdigen zu können. Das wäre wohl nach der Einsichtnahme.
    Parallel dazu wäre es aber möglich Informationen einzuholen, ob man gegebenenfalls die Prüfung bei einer benachbarten IHK schreiben kann, wenn diese einen Termin anbieten würde. Meines Wissens sollen sich die IHKs da grundsätzlich nicht verschließen.
    Entsprechend der Szenariotechnik (Prüfungsstoff) könnte man vorab einen Plan für den worst case entwickeln.
    Die schnelle Wiederholungsprüfung hat vermutlich das meiste Potential - aber da wären wir wieder weiter oben: Tatsachen sind entscheidend.

  • PSB_IHK: Ich werde Widerspruch einlegen und den Termin zur Einsichtnahme wahrnehmen. Inzwischen habe ich eine Rückmeldung der zuständigen Sachbearbeiterin der IHK erhalten. Sollte es nach der Einsichtnahme und erneuten Korrektur zu einem anderen Ergebnis kommen, ist die Nachholung der mündlichen Prüfung möglich.


    Dass man sich mit sowohl mit Skripten und Prüfungen vorbereiten sollte, sehe ich auch so. Ich habe bereits die Ausbildung zur Immobilienkauffrau, habe mich mit Skripten in die Themen eingearbeitet und dann die Prüfungen durchgearbeitet. Mir ist natürlich auch bewusst, dass es trotzdem keine Garantie ist, die Prüfungen zu bestehen.


    Es geht mir einfach darum, dass sowohl ich als auch andere Prüfungsteilnehmer eine komplett andere Wahrnehmung haben, wie wir in den Prüfungen abgeschnitten haben.