Hallo,
ich arbeite gerade alte Prüfungen im Bereich Recht durch. Dort gibt es häufig Aufgabenstellunge, in dem der Sachverhalt anhand der relevanten rechtlichen Normen eingeordnet werden soll.
Meine Frage:
Wie sieht die allgemeine Prüfungspraxis aus, wenn man den Sachverhalt zwar richtig darstellt, aber die entsprechenden Pragraphen nicht nennt. Kann man allgemein sagen, dass in etwa die hälften Punkte abgezogen werden oder weniger oder mehr?
Beispiel: Herbst 2014, Aufgabe Nr. 3
Lieferung 200 Pakete Kopierpapier, Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Bezahlung. Der Kunde zahlt auch nach mehreren Mahnungen nicht und der Lieferer will die Artikel wieder abholen.
Vom Prinzip nicht sonderlich schwer, aber laut Musterlösung müssen 6 Paragraphen genannt werden. Für diese Teilaufgabe gibt es 14 Punkte.
Weiß jemand die allgemeine Tendenz, wie so eine Lösung ohne Nennung der Rechtsgrundlagen bewertet werden würde?