Recht: Punkeabzug - Nennung gesetzlicher Normen

  • Hallo,
    ich arbeite gerade alte Prüfungen im Bereich Recht durch. Dort gibt es häufig Aufgabenstellunge, in dem der Sachverhalt anhand der relevanten rechtlichen Normen eingeordnet werden soll.
    Meine Frage:
    Wie sieht die allgemeine Prüfungspraxis aus, wenn man den Sachverhalt zwar richtig darstellt, aber die entsprechenden Pragraphen nicht nennt. Kann man allgemein sagen, dass in etwa die hälften Punkte abgezogen werden oder weniger oder mehr?
    Beispiel: Herbst 2014, Aufgabe Nr. 3
    Lieferung 200 Pakete Kopierpapier, Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Bezahlung. Der Kunde zahlt auch nach mehreren Mahnungen nicht und der Lieferer will die Artikel wieder abholen.


    Vom Prinzip nicht sonderlich schwer, aber laut Musterlösung müssen 6 Paragraphen genannt werden. Für diese Teilaufgabe gibt es 14 Punkte.


    Weiß jemand die allgemeine Tendenz, wie so eine Lösung ohne Nennung der Rechtsgrundlagen bewertet werden würde?

  • Hallo Forster,


    das hängt entscheidend von der Qualität der Antwort ohne Nennung von Paragraphen ab. Wenn Du sauber begründest, warum die Eisen GmbH nicht Eigentümerin durch die Übergabe wurde, die Notwendigkeit des Rücktritts erwähnst und die Rechtsfolgen des Rücktritts beschreibst, dann sind da durchaus 7 P drin.


    LG
    -Tim

  • Mal von den Punkteinbußen abgesehen - du darfst deine Gesetzbücher ja mit Post-its ausstatten, auf denen Paragraph und Titel drauf stehen.


    Und die wichtigsten Textstellen dürfen auch mit Textmarkern markiert werden.


    Sofern man sich also nicht vollkommen ungeschickt anstellt, dürften die nötigen Rechtsquellen bei entsprechender Vorbereitung der Bücher während der Prüfungen leicht zu finden sein.

  • Das ist bei den neueren RuS-Prüfungen eigentlich bei den Aufgaben angegeben: „Die Angabe der gesetzlichen Vorschriften ist nicht erforderlich“ bzw. „begründen Sie unter Angabe der Paragrafen“.


    Die Lösungshinweise sind keine Musterlösungen, gelegentlich wird da ja nicht mal die Taxonomie beachtet.

  • Hmmm... wenn ich schon im Gesetzbuch nachschauen muss, um eine Frage umfassend zu beantworten,
    dann kann ich doch auch gleich den Paragraphen mit dazu schreiben, unabhängig davon, ob das in der
    Antwort explizit gefordert wurde, oder?
    Ich hab noch niemandem einen Punkt abgezogen, weil er einen Paragraphen genannt hat, obwohl es
    nicht gefordert war.
    Ich frage mich, warum die Lösungshinweise mit Paragraphen gespickt sind, obwohl die Aufgabe das nicht
    gefordert hat. In der letzten Recht und Steuern Prüfung war für vier von sechs Aufgaben die Angabe der Paragraphen
    nicht gefordert. Warum nicht? Weiß das jemand?
    Viele Grüße
    Tiba

  • @Tiba Wissen nicht, nur Vermuten: Das deutsche Recht ist quasi ineinander verschachtelt. Es gibt durchaus verschiedene Rechtsnormen zu einem Sachverhalt, teilweise bauen die über Verodnungen bis hin zu DIN-Normen u.ä. aufeinander auf.
    Wenn dann jemand schreibt, die Grundlage findet sich in Par. 08/15 der Trallafiti-Verordnung, müsste der Korrektor sehr genau prüfen, wieviele Punkte diese Aussage erhalten muß, weil jener Par. eben auch anzuwenden ist - und wie es zu werten ist, wenn zwar die Ableitung stimmt, aber die Rechtsgrundlage irgendwie doch nicht uneingeschränkt.

  • Dank für die vielen Hinweise und Tipps.
    Wenn dort steht "müssen nicht angegeben werden", dann macht es aus zwei Gründen wenig Sinn: 1. Zeit (gibt ja schließlich keine Punkte, warum also Zeit investieren) und 2. könnte es Punktabzug geben wenn die Rechtsgrundlage falsch ist bzw. die bisherige Argumentation falsch einscheinen lässt.


    Warum die Frage im Allgemeinen: Nun, vieles ist ja eine Frage von Zeit. Wenn ich also merke, dass die Zeit knapp wird muss ich ja Prioritäten setzen. Oder anders ausgedrückt: Wie kann ich in den letzten (sagen wir mal) 10 Minuten noch die maximalen Punkte bekommen. Da ist Nachschlagen sehr viel zeitintensiver als einfah nur den Sachverhalt darstellen. Das war der Hintergrund meiner Überlegungen.